Digital geht auch! Der Nachbericht zur Herbsttagung 2020

Die ARGE Baurecht tagt zweimal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres. Daran ändert auch ein Veranstaltungsverbot nichts, wie die 56. Baurechtstagung am 6. und 7. November 2020 gezeigt hat. Aus der bisherigen Präsenzveranstaltung wird dann eben ohne Umwege eine rein digitale Tagung – die Erste ihrer Art.

München, Deutschland und die Welt: die erste digitale Tagung der ARGE Baurecht

Die traditionell zum Auftakt der Tagung durchgeführte Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtler befasste sich diesmal mit der Zusammenarbeit zwischen Baurechtsanwälten und ihrem juristischen Konterpart im Unternehmen, nämlich der Rechtsabteilung. Hier gab der Referent Sven Röbling, Chefjustiziar bei GOLDBECK in Bielefeld und damit einer der „ganz Großen“ der Baubranche, interessante Einblicke in die Arbeit einer Rechtsabteilung und darüber, worauf es bei Auswahl und Zusammenarbeit mit externen Anwälten ankommt.

Zum Auftakt des Fachprogramms stellten sowohl Referentinnen und Referenten als auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Flexibilität unter Beweis. Obwohl die Streitverkündung im Bauprozess laut Programm noch gar nicht vorgesehen war, zog Herr VROLG Manteufel seine Zuhörerinnen und Zuhörer hiermit zum Tagungsauftakt in seinen Bann. Dass Stephan Kaminsky zunächst durch die Technik ausgebremst wurde, tat seinem dann folgenden Beitrag keinen Abbruch. Unter dem launigen Titel „Macht das unter euch aus“ zeigte er die oftmals komplexen Einzelheiten bei der Beurteilung von Gesamtschuldverhältnissen am Bau Beteiligter auf.

Auch der letzte Vortrag des ersten Tagungstages ließ alles andere als Langeweile aufkommen. Sabine van Scherpenberg sicherte sich die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, indem sie diese über ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz informierte.

Auf den traditionellen Sektempfang nach erfolgreichem Abschluss des ersten Tagungstages mussten wir schweren Herzens verzichten. Diesen überließen wir ebenso wie die Abendgestaltung der privaten Organisation.

Der außergewöhnlich frischen Aufmerksamkeit aller Zuhörerinnen und Zuhörer konnte sich zu Beginn des zweiten Tages Herr VRBGH Rüdiger Pamp sicher sein. Bei der lebhaften Vorstellung der fünf wichtigsten Entscheidungen des VII. Zivilsenats waren kaum (online) unbesetzte Plätze auszumachen. Der im Falle der Behinderung in der Ausführung abgängige Auftragnehmer stand im nachfolgenden Vortrag von Grete Langjahr im Fokus. Ob und in welchen Fällen „einmal weg, immer weg“ zu befürchten steht, erläuterte sie auf spannende Art und Weise und gut nachvollziehbar. Ein gleichsam sehr praxisrelevantes Thema beleuchte zum Abschluss der Tagung Uwe Diehr. Er zeigte in einem lebhaften Beitrag die Bedeutung der Wartung in Bezug auf Herstellung, Mängel und Fristen auf, und motivierte damit zu einer Vielzahl von Diskussionsbeiträgen im Chat.

Die Chat-Beiträge während der gesamten Online-Tagung und die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das nur teilweise aus freien Stücken gewählte digitale Tagungsformat auf reges Interesse und großen Zuspruch stieß. Gleichwohl vermissten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch den persönlichen Austausch, der üblicherweise bei den Präsenzveranstaltungen stattfindet. Es steht zu hoffen, dass ein persönliches Zusammentreffen bei der 57. Tagung in Amsterdam das Angebot der ARGE Baurecht wieder komplettieren kann.

Kathrin Heerdt

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht
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Dr. Andreas Bahner

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Gründungsmitglied in der Arbeitsgruppe junge Baurechtler*innen
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