Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) – kurz „ARGE Baurecht“ – ist die größte Vereinigung für baurechtlich spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Europa. Wir setzen uns für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen unserer derzeit mehr als 2 000 Mitglieder ein, die sich über die folgenden Vorteile freuen können.
Wir bieten baurechtliche Fortbildungen zu attraktiven Konditionen und informieren auf dieser Webseite und in den monatlichen ARGE Baurecht News über aktuelle Entwicklungen im Baurecht und in angrenzenden Rechtsgebieten.
Zwei Mal im Jahr vermitteln wir bei unseren Baurechtstagungen fundiertes Wissen zu neuesten Entwicklungen im gesamten Spektrum des Baurechts. Mitglieder nehmen zu Sonderkonditionen teil, Neumitglieder (einmalig an der ersten Tagung nach Beitritt) sogar kostenlos. Für die Teilnahme an einer Baurechtstagung erhalten Sie in der Regel eine FAO-Bescheinigung über bis zu 10 Zeitstunden.
Fortbildungen in Präsenz und Online
Mit unserer Online-Reihe Baurecht-Insights, in denen Richter am Oberlandesgericht Dr. Tobias Rodemann wichtige Urteile erörtert. können Sie einfach online FAO-Stunden sammeln. Das Angebto ist für Mitglieder kostenlos!
Mit der SOBau haben wir für alle Baubeteiligten ein besonderes Schlichtungsverfahren geschaffen. Unsere Mitglieder können an der Schlichtungsausbildung teilnehmen und sich zu Schlichtungspersonen nach SOBau fortbilden lassen und werden über die Schlichtersuche gefunden.
Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wir sorgen dafür, dass die ARGE Baurecht regelmäßig in den Medien und der Öffentlichkeit präsent ist und als Fachorganisation für Baurecht und Co. wahrgenommen wird.
Wenn Sie Ihren Namen in der Zeitung lesen wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei und vermitteln Sie als Experte bzw. Ihre Beiträge an Fach- und Publikumsmedien. Interessiert? Schreiben Sie an presse@arge-baurecht.com
Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht gehört zum Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Beitritt setzt daher die Mitgliedschaft in einem dem DAV zugehörigen regionalen Anwaltverein voraus.