Zum Auftakt der Herbsttagung lud die ARGE Baurecht inzwischen schon traditionell junge Baujuristinnen und -juristen zur Grundlagenveranstaltung ein. Diesmal waren auch Studierende der Philipps-Universität Marburg zu Gast, die studienbegleitend eine Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht erlangen und zur kostenlosen Teilnahme eingeladen worden waren. Unter dem Titel „Bautechnik verstehen“ vermittelte der Ingenieur Oliver Eschmann den mehr als 40 jungen Zuhörerinnen und Zuhörern die technischen Grundlagen auf der Baustelle. Anschaulich und in regem Austausch mit der Zuhörerschaft wurden unter anderem Fragen wie „Was sind eigentlich allgemein anerkannte Regeln der Technik?“, „Wie liest man einen Bauplan?“ und „Was ist die historische Grundlage der Schallschutz-DIN-Norm?“ erörtert.
Beständig ist (allein) die Veränderung
Der Hauptteil der Tagung schien – wieder einmal – unter dem Motto „Das private Bau- und Architektenrecht im ständigen Wandel“ zu stehen. Bekannt und bewährt erschien allein die Begrüßung des Vorsitzenden der ARGE Baurecht Dr. Peter Sohn. Mit einem anschaulichen Vortrag zum Bumerangeffekt bei Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem bei Vereinbarung der VOB/B, eröffnete Richter am OLG Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann das Fachprogramm. Auch wenn das Vergaberecht nicht allen ein ständiger Begleiter ist, konnte Rechtsanwältin Dr. Heike Glahs im Anschluss dessen Bedeutsamkeit für die Vertragsauslegung aufzeigen.
Mit der Verleihung des Nachwuchsförderpreises „Summa cum Bau“ an Dennis Frei, dem besten Absolventen der Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Marburg, stand der zweite Teil des ersten Tagungstages ganz im Zeichen der (begründeten) Hoffnung auf junge Baurechtstalente. Etwas älter, doch gewiss nicht weniger frisch, sicherte sich sodann Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs die Aufmerksamkeit mit einer kurzweiligen und doch fundierten Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Wegfalls der Höchst- und Mindestsätze der HOAI in der Praxis. Den ersten Tagungstag beschloss die Diskussion um eine These von Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Weingart zum Entfall des Funktionstauglichkeitsdogmas seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechtes.
Genuss, ohne zu rudern
In dem außergewöhnlichen Ambiente des Clubhaus der Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. konnten die Teilnehmenden bei hessischen Spezialitäten und flotter musikalischer Untermalung sowohl den fachlichen als auch den persönlichen Austausch bis in die späten Abendstunden fortsetzen.
Einblick in den BGH
Auch der zweite Tagungstag war von Neuerungen geprägt. Der Vorsitzende des VII. Zivilsenates, Richter am BGH Rüdiger Pamp, stellte erstmalig den Teilnehmenden die fünf bedeutsamsten Entscheidungen seines Senates vor. Mit einem derart instruktiven und unterhaltsamen Auftakt waren alle Sinne geschärft für Probleme bzw. Lösungen des selbständigen Beweisverfahrens, denen sich der Vizepräsident des Landgerichtes Siegen Dr. Mark Seibel in seinem Vortrag widmete. Gewissermaßen an die Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH anschließend, beleuchtete die stellvertretende Vorsitzende der ARGE Baurecht, Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, das Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Trotz des nach wie vor schwierigen Themas und dem bevorstehenden Tagungsende schaffte sie es, sich durch eine gut verständliche Aufbereitung die Aufmerksamkeit der Anwesenden zu sichern.
Rechtsanwältin Kathrin Heerdt
Rechtsanwalt Thomas Moritz