Der Deutsche Anwaltverein e. V. (DAV) ist der Interessenvertreter der Deutschen Anwaltschaft. Er bietet den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine Fortbildung, Information, Kommunikation und Service. Zweck des DAV ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des Anwaltsnotariats.
Dem DAV gehören insgesamt 256 Anwaltvereine an, davon 246 in Deutschland und je einer in Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal, Brasilien, Spanien, der Türkei, Polen, der Ukraine sowie zwei Anwaltvereine in Frankreich. Über die örtlichen Anwaltvereine sind dem DAV über 63.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschlossen.
Unter dem Dach des DAV haben spezialisierte Rechtsanwälte 29 Arbeitsgemeinschaften gegründet – von „Agrarrecht“ über „Medizinrecht“, „Geistiges Eigentum & Medien“ bis hin zu „Sportrecht“ und „Verwaltungsrecht“. Diese Arbeitsgemeinschaften sind Börsen für Wissensvermittlung, Konzentrationspunkte für Kommunikation und bieten Möglichkeiten zur Professionalisierung.
Der DAV verfügt über eine Fülle institutionalisierter Mechanismen und gut eingespielter Instrumente. Seine Lobbyarbeit ist daher besonders effektiv. Sie ist ganz auf die Besonderheiten nationaler und europäischer Gesetzgebungs- bzw. Gesetzentstehungsprozesse eingestellt. Die direkte Einflussnahme auf die Legislative und Exekutive des Bundes und der Länder erfolgt sowohl über den Bundesverband als auch über die DAV-Landesverbände. Zu diesem Zweck pflegt der DAV ein Netzwerk zahlreicher enger persönlicher Kontakte zu den politischen Entscheidungs- und Funktionsträgern, ganz gleich ob in Berlin, den Landeshauptstädten oder sogar in Brüssel.