Nachwuchsförderung 2.0: Mentorenprogramm überzeugt erneut
31.05.2024 Am 8. und 9. März 2024 ging das im letzten Jahr neu ins Leben gerufene Mentorenprogramm in die zweite Runde. Die ARGE Baurecht bietet damit im Rahmen…
Es erwarten Sie anspruchsvolle und praxisnahe Themen sowie Raum und Zeit zum fachlichen und privaten Austausch.
Für die 64. Baurechtstagung zieht es uns nach Dresden, in die sächsische "Stadt des Barocks". Dort tagen wir im Kongresshotel Maritim.
In unmittelbarer Nähe zu den architektonischen Besonderheiten der sächsischen Landeshauptstadt erwarten Sie praxisnahe und anspruchsvolle Inhalte. Auf dem Programm stehen u. a. die HOAI 20xx, Schadensersatzansprüche bei Mängeln, Hinweis- und Rügepflichten gem. § 377 HGB, § 650 BGB als unterschätzte Falle am Bau, Versicherungsschutz bei Wasserschäden in der Bauphase sowie die Interessenkollision in der Baurechtskanzlei.
Im Rahmen der Tagung bieten wir auch wieder unser Mentorenprogramm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.
Übrigens, die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.
Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung
Das Mentorenprogramm der ARGE Baurecht verbindet erfahrende Baurechtler (Mentoren) mit jungen Talenten (Mentees). Im Zuge des Welcome-Events lernen sich Mentoren und Mentees kennen und erhalten Informationen über den weiteren Ablauf.
RAin Dr. Birgit Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät und vertritt seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts; sie wird hierbei vertragsgestaltend ebenso wie außergerichtlich beratend und als gerichtliche Vertreterin tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.
Die „neue“ BGH-Rechtsprechung zur werkvertraglichen Schadensberechnung aus dem Jahr 2018 ist längst gelebte Praxis. Erstaunlich wenig beleuchtet sind bislang ihre Grenzen. Gibt es auch im Werkvertragsrecht Konstellationen, in denen weiterhin „fiktiv“ abgerechnet werden kann? Etwa bei Mangelfolgeschäden? Wenn aber auch hier eine „fiktive“ Abrechnung ausgeschlossen sein sollte, hat der Besteller dann Anspruch auf Kostenvorschuss im Rahmen des Schadensersatzes, wie es der BGH für die Architektenhaftung annimmt?
Was gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch außerordentliche Kündigung oder Rücktritt? Und was ist, wenn der Besteller zwar Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, aber nicht auf Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB hat, weil er das Werk in Kenntnis des Mangels abgenommen hat oder der Vertrag gar nicht erst in das Nacherfüllungsstadium gelangt ist? Der Vortrag bemüht sich um dogmatisch fundierte Antworten auf diese Fragen.
Carl Florian Geck ist Richter am Landgericht und derzeit an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Zuvor war er als Mitglied einer Baukammer am Landgericht Karlsruhe tätig. Seine Auseinandersetzung mit dem Privaten Baurecht begann bereits während seiner Zeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg, wo er weiterhin als Lehrbeauftragter für die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht aktiv ist.
Obwohl kein Bauvorhaben ohne Baustoffe durchgeführt werden kann, hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung kaum mit Rechtsfragen des Baustoffrechts befasst. Dies ist erstaunlich, zumal die Verwendung von mangelhaften Baustoffen schwerwiegende Folgen für das Bauwerk haben kann. Führen sie zu Mängeln an dem Bauwerk bestehen hinsichtlich der Haftung der Beteiligten erhebliche Rechtsunsicherheiten, die bereits mit der Frage beginnt, welche Rechtsnatur die vertraglichen Beziehungen haben.
Die unrichtige Einordnung des Vertragstyps kann für die Praxis erhebliche Folgen haben. Dies betrifft insbesondere die bei dem Handelskauf unterbliebene Rüge nach § 377 HGB des sich im Werkvertragsrecht wähnenden Käufers, die zum vollständigen Verlust des Gewährleistungsrechts führt. Da die richtige Einordnung des Vertragstyps für die Vertragsgestaltung und für die Einschätzung der rechtlichen Ansprüche von erheblicher Bedeutung ist, werden unter Einbeziehung von europarechtlichen Vorgaben die Kriterien aufgezeigt, nach denen die Anwendung des Kaufrechts bei Verträgen über die Lieferung von Baustoffen in Betracht kommt.
Dr. Ute Brenneisen ist als Bundesrichterin seit Juli 2017 in dem schwerpunktmäßig für das Werkvertrags- sowie für das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs tätig.
Der Vortrag gibt, anknüpfend an die 63. Baurechtstagung im März 2024, einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht.
Rüdiger Pamp ist seit September 2010 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Seit November 2018 leitet er den schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat; seit Januar 2021 hat er zugleich auch den Vorsitz im Dienstgericht des Bundes inne.
Privatdozent Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt ist das anwaltliche Berufsrecht in all seinen Facetten (über 100 Veröffentlichungen). Nach Beendigung des Studiums und Referendariats (mit Station im Bundesjustizministerium im für das anwaltliche Berufsrecht zuständigen Referat R B 1) in Köln wurde er an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln der CBH-Promotionspreis verliehen wurde.
2024 erfolgte die Habilitation durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln und die Verleihung der venia legendi für die Fachgebiete „Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Rechtsdienstleistungsrecht“. Christian Deckenbrock ist u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck) sowie Mitautor eines Lehrbuchs zum anwaltlichen Berufsrecht (Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 2022, Hagener Wissenschaftsverlag), eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung (Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, Verlag C.H. Beck) und eines Handbuchs zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011, Verlag Dr. Otto Schmidt).
Tagesordnung
1. Begrüßung, Eröffnung, Formalia
2. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführenden Ausschusses für 2023/2024
3. Bericht des AjB
4. Schatzmeisterbericht für 2023
5. Bericht der Kassenprüferinnen für 2023
6. Aussprache und Entlastung des GfA sowie der DAV-Geschäftsstelle
7. Wahl der Kassenprüfer/innen für das Haushaltsjahr 2024
8. Änderung Geschäftsordnung (Anpassung DAV-Muster-GO, Anpassung der Ziele der AG an § 11 Abs. 1 der DAV-Satzung)
9. Wahl der/des Nachfolgerin/s von Dr. Petra Sterner in den Geschäftsführenden Ausschuss
10. Verschiedenes
Zu TOP 8 verweisen wir auf die Änderungen der Geschäftsordnung mit Begründun, die Sie hier online betrachten und herunterladen können.
20.00 Uhr Abendveranstaltung im Kurländer Palais
Kostenbeitrag: 87,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person
inkl. Speisen und Getränke
14.30 Uhr Architekturspaziergang durch Dresdens Altstadt
Kostenbeitrag: 20,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person
Um sich für die 64. Baurechtstagung am 8. und 9. November anzumelden, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).
Teilnahme in Präsenz & Online
Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00
Nichtmitglieder € 425,00
Ausbildungstarif
Präsenz & Online für Studierende und Referendar:innen (Nachweis erforderlich) € 50,00
Der Tagungsbeitrag ist mehrwertsteuerfrei.
In diesem oder im vorigen Jahr neu der Arbeitsgemeinschaft beigetretene Mitglieder können kostenfrei an der ersten Tagung nach dem erstmaligen Beitritt teilnehmen (in Präsenz oder online).
An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.
Int. Congress Center Dresden
Ostra-Ufer 2
01067 Dresden
Im Maritim Hotel (Devrientstraße 10-12, 01067 Dresden), direkt neben dem Int. Congress Center Dresden, können Sie Zimmer zum tagesaktuellen Preis buchen (inkl. 10% Rabatt). Den Link für die Buchung der Zimmer erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung der Tagung.
DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Ansprechpartner: Philipp Arndt
arndt@anwaltakademie.de
Tel.: 030-726153-181
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Mitglieder der ARGE Baurecht können sich an der Gestaltung der Tagungen beteiligen.
Senden Sie ihre Ideen und Wünsche an tagung@arge-baurecht.com. Alle Vorschläge werden sorgfältig geprüft.