Prozessverfahren

Können sich streitende Parteien nicht außergerichtlich einigen, kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Spätestens jetzt benötigen die beteiligten Parteien den fachkundigen Rat spezialisierter Anwälte. Sie vertreten Kläger oder Beklagte und begleiten den gesamten Prozess bis zu einem endgültigen Urteil.

Der Weg durch die Instanzen

Nur bei geringen Streitsummen bis zu 5.000 Euro sind die Amtsgerichte zuständig. Streiten sich Bauherren und Bauunternehmen, Projektentwickler und bauoberleitende Ingenieure, wird die Wertgrenze jedoch meistens überschritten. Somit beginnen solche Verfahren beim Landesgericht und können über die Oberlandesgerichte schließlich bis zum Bundesgerichtshof führen. Dieser urteilt letztinstanzlich.

Aufgrund der häufig sehr komplexen Sachlage können Gerichtsverfahren rund um baurechtliche Fragen über Jahre andauern und entsprechend teuer sein. Die Experten der ARGE Baurecht empfehlen daher vor diesem Schritt genau zu prüfen ob eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren zielführender sind.

Vor Beginn eines typischen Zivilprozesses steht die Abfassung der Klageschrift durch den beauftragten Anwalt: Darin werden die Forderungen an die Gegenseite dargestellt und juristisch begründet, sowie Beweise, z. B. durch die Einvernahme von Zeugen angeboten. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ist es auch ratsam, über ein selbstständiges Beweisverfahren (s. unten) zu entscheiden und dieses gegebenenfalls einzuleiten.

Mit der Einreichung der Klageschrift bei Gericht beginnt dann das eigentliche Gerichtsverfahren. Das Gericht leitet die Klageschrift an die gegnerische Partei weiter und fordert diese zu einer Klageerwiderung auf.

Nach schriftsätzlicher Erörterung des Sach- und Streitstandes folgt die mündliche Verhandlung. Im Zivilprozess geht dieser unmittelbar eine Güteverhandlung voran, in der das Gericht die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auslotet.

Kommt es zu keiner Einigung schließt sich die mündliche Verhandlung an. Angesichts der Komplexität der baurechtlichen Fallgestaltungen folgen regelmäßig weitere Schriftsätze und weitere Verhandlungen einschließlich umfassender Beweisaufnahmen durch die Anhörung von Zeugen oder die Einholung gerichtlicher Gutachten.

Das Urteil erfolgt nach Abschluss der Gerichtsverhandlung – in der Regel in einem gesonderten Termin. Meist vergeht dann erneut einige Zeit bis die Urteilsbegründung vorliegt. Nach der Urteilsverkündung entscheiden die beteiligten Parteien über eine mögliche Berufung zur nächsthöheren Instanz oder nach Ablauf des Berufungsverfahrens über eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH).

Bei allen Schritten sind die Anwälte in der Pflicht, alle Aspekte genau zu prüfen, zu bewerten und über die Rechtslage wie auch das weitere Vorgehen, vollständig zu beraten.

Selbstständiges Beweisverfahren

Das Selbstständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, vorgeschaltet werden oder im Falle der Einigung auf der Basis des Beweisverfahren das Hauptsacheverfahren entbehrlich machen kann.

Ziel des Beweisverfahrens ist die zeitnahe Sicherung von Beweisen, die in einem zukünftigen Prozess, etwa weil zwischenzeitlich der streitige Baumangel beseitigt wurde, nicht mehr greifbar sind. Andererseits eröffnet es die Möglichkeit, einen Stillstand zu vermeiden – wenn etwa Baumängel behauptet werden, das Bauvorhaben aber trotzdem zeitnah fertiggestellt werden soll.

Das Selbstständige Beweisverfahren dient somit im besten Fall sogar der Prozessvermeidung, durch die rasche Beweissicherung aber mindestens der Prozessbeschleunigung.

Das zentrale Beweismittel des Selbstständigen Beweisverfahrens ist das Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, aber auch der „richterliche Augenschein“ oder die Zeugenvernehmung.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass mit einem selbstständigen Beweisverfahren ein teureres und zeitintensives Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, da das Ergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens die Parteien an einen Tisch zwingt.

Fragen Sie Ihren Anwalt nach der Möglichkeit des Selbstständigen Beweisverfahren. Er hilft Ihnen kompetent weiter.