Die in der ARGE Baurecht zusammengeschlossenen Anwälte sind schwerpunktmäßig im Bereich des privaten Baurechts tätig und bilden sich regelmäßig fort. Dass die Rechtsanwaltskammern seit 2005 den Titel eines „Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht“ verleihen können, begrüßen wir ausdrücklich. Dabei sollte allerdings nicht übersehen werden, dass dieser Titel noch relativ jung ist und viele Kollegen, die schon über jahrelange Erfahrung verfügen, sich nicht um diesen Titel bemühen, aber natürlich trotzdem „Fachanwälte" sind.
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