67. Baurechtstagung am 13. und 14. März 2026

Prag – historische Kulisse, moderne Bauimpulse und ein Ambiente, das wie gemacht ist für fachlichen Austausch. Am 13. und 14. März 2026 wird die Stadt zur Bühne für die 67. Baurechtstagung und damit zum Treffpunkt für alle, die im Baurecht zuhause sind. Zwischen Altstadt, Moldau und moderner Architektur verbindet Prag das, was auch die Baurechtstagung prägt: Erfahrung, Entwicklung und der Blick nach vorn.

Hochkarätiges Programm trifft europäisches Flair

Das Fachprogramm gestalten renommierte Referent:innen in gewohnt hoher Qualität und mit jeder Menge Praxisbezug. Dazu gehören unter anderem:

  • Prof. Stefan Leupertz: Abbedingung des AGB-Rechts in Schiedsverfahren
  • VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann: Bedenkenhinweispflicht in BGB und VOB/B – wie weit geht sie?
  • Prof. Dr. Klaus Eschenbruch: KI rockt das Bauvertragsrecht (zusammen mit Bauingenieur Alexander Dellen, Leiter BIM Formitas AG)

Ein Highlight bildet wie immer die Grundlagenveranstaltung, ideal für Berufseinsteiger:innen oder Kolleg:innen, die ihr Wissen gezielt auffrischen wollen. Zudem präsentieren wir eine kompakte BGH-Rechtsprechungsübersicht, damit Sie bei den neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.

Übrigens, die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.

Das Programm der 67. Baurechtstagung

Freitag, 13. März 2026

  • Bauprojekte bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken – und Bauversicherungen sollen sie beherrschbar machen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Deckungslücken, Fehlannahmen und falsch verstandene „All-Risk“-Versprechen führen zu teuren Überraschungen.
    Der Vortrag gibt einen praxisnahen Überblick über die zentralen Versicherungen im Bauwesen, wie etwa die Bauleistungsversicherung sowie die Bauherren- und Betriebshaftpflichtversicherung, auch kombiniert in einer Projektversicherung. Er erläutert, welche Risiken tatsächlich versichert sind, wie die einzelnen Versicherungen voneinander abzugrenzen sind und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes verlaufen.

    Anhand typischer Schadenkonstellationen werden Deckungstatbestände, Ausschlüsse und Obliegenheiten verständlich eingeordnet. Ziel des Vortrags ist es, Risiken realistisch einzuschätzen, Versicherungen gezielt einzusetzen – und Haftungs- und Deckungsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
     

    Igor Zarva, LL.M. (Versicherungsrecht), Rechtsanwalt, Berlin

    Igor Zarva, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht. Nach dem Referendariat und dem anschließenden LL.M. im Versicherungsrecht arbeitete er zunächst als Legal Counsel bei der Allianz, bevor er 2019 zu Leinemann Partner wechselte. Seit 2025 ist er Head of Construction Law bei PwC Legal in Berlin. Dort berät er Projektentwickler, Bauherren, Auftragnehmer und Planer in anspruchsvollen (Anlage)Bauprojekten, insbesondere an der Schnittstelle zum Versicherungsrecht.

  • Der Beitrag stellt Hypothesen für die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die baurechtliche Praxis auf. Ausgehend von der Evolution des Bauvertrags, vom statischen Dokument hin zu digitalen Modellen, wird das Konzept des Digitalen Vertragsmodells vorgestellt. Hierbei fungiert der Vertrag als Datenplattform, die rechtliche Inhalte und technischen Anlagen in Datenbanken und Wissensgraphen vernetzt.

    Das ermöglicht die Anwendung von KI-Agenten, deren Leistungsfähigkeit durch spezifische Systemprompts, Wissensdatenbanken und digitalen Werkzeugen definiert wird. Anhand möglicher Anwendungsfälle werden Potentiale der Effizienzgewinne aufgezeigt. Der Vortrag schließt mit einer Analyse der marktstrukturellen Folgen: Diskutiert werden die Disruption klassischer Kanzleistrukturen, die Notwendigkeit neuer Abrechnungsmodelle sowie die Verschmelzung juristischer und technischer Bearbeitungsprozesse.

    Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, Düsseldorf

    Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
    Studium der Rechtswissenschaft in Köln (1974-1980), Rechtsanwalt seit 1984; Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses für Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltvereins
    Langjähriger Honorarprofessor an der RWTH Aachen
    Mitglied der AHO Fachkommission Projektsteuerung
    Langjährige Tätigkeit als Vorstand des Deutschen Verbandes für Projektmanagement (DVP) und Gründungsmitglied der 1. Wissenschaftliche Vereinigung Projektmanagement e.V.
     

    Alexander Dellen, Leiter Building Information Modeling bei der Formitas AG, Köln

    Alexander Dellen ist studierter Bauingenieur (M. Sc., RWTH Aachen). Als Prokurist bei der Formitas AG verantwortet und bearbeitet er das Thema Digitalisierung der Bauwelt aus unterschiedlichsten Perspektiven – von strategischen Fragestellungen bis hin zum operativen Einsatz neuer Technologien wie BIM und KI.

    Darüber hinaus ist er Geschäftsführer der Digitalplattform Konektor, die die intelligente Vernetzung von Projektbeteiligten sowie die strukturierte Nutzung von Projekt- und Gebäudedaten ermöglicht.

    In seiner Tätigkeit begleitet er international private Bauherren und die öffentliche Hand bei komplexen Bauvorhaben und unterstützt sie dabei, digitale Ansätze praxisnah umzusetzen.

  • Gerade im Anlagen- und Industriebau weichen die oft den Usancen des internationalen Rechtsverkehrs nachgebildeten Vertragsregeln auch bei Inlandsgeschäften regelmäßig in wichtigen Punkten signifikant ab von den Regelungen des für das deutsche Zivilrecht maßgeblichen BGB. Dann besteht bei strikter Anwendung der Vorschriften in §§ 305ff BGB die Gefahr, dass Vertragsklauseln der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten und vom (Schieds-) Gericht für unwirksam erklärt werden.

    Betreffen solche Klauseln bspw. Haftungsbeschränkungen oder wechselseitig zu gewährenden Sicherheiten, so kann durch ihre Unwirksamkeit das gesamte Vertragsregime ins Wanken geraten, eine Folge, die die Vertragsparteien unbedingt vermeiden wollen. Der Vortrag befasst sich deshalb mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Anwendung des deutsches AGB-Rechts zur Vermeidung solcher Unwägbarkeiten in Schiedsverfahren wirksam ausgeschlossen werden kann.

    Prof. Stefan Leupertz, Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH, Köln

    Prof. Stefan Leupertz war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem VII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bau-, Architekten- und sonstige Werkvertragsrecht zuständig ist. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2012 ist er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst als Richter am Bundesgerichtshof ausgeschieden.

    Er ist seither als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Rechtgutachter in Bau- und Anlagensachen mit besonderem Augenmerk auf Verfahren zur baubegleitenden Streitvermeidung und Streitbeilegung tätig. Darüber hinaus ist er Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH mit Sitz in Köln (vormals: Leupertz Boldt GmbH), die sich mit der Gestaltung und Realisierung von kooperativen Projektstrukturen insbesondere im Infrastruktur-, Industrie- und Anlagenbau befasst.

    Prof. Leupertz ist Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund und Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Bis Mai 2025 war er Präsident des Deutschen Baugerichtstages e.V., dem er seit 2004 angehört.

  • Der Vortrag befasst sich mit den wichtigsten Aspekten des tschechischen privaten Bau- und Immobilienrechts. Die gesetzliche Struktur und ihre Regelungen, praktische Konsequenzen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sollen vermittelt werden. Neben den Besonderheiten des Bauvertrags, insbesondere betreffend die Haftung und Gewährleistung, thematisiert der Vortrag das Grundstücksrecht.

    Hierbei konzentriert sich der Inhalt auf die Sicherung des Bauvorhabens und dingliche Lasten. Einen Überblick über den Erwerb und die Übertragung von Immobilien, die Schnittstelle zum öffentlichen Baurecht, sowie die aktuelle Entwicklung dessen in der Tschechischen Republik runden den Vortrag ab. Vor allem im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der tschechischen Bauwirtschaft und der bereits langandauernden Umstrukturierung des öffentlichen Baurechts lohnt sich ein Blick auf die privatrechtlichen aber auch im Überblick auf die öffentlich-rechtlichen Regularien der tschechischen Republik. 

    Dr. Ernst Giese, Rechtsanwalt, Prag

    Dr. Giese ist deutscher Rechtsanwalt und Mitglied der deutschen, tschechischen und slowakischen Anwaltskammer. Er verfügt über eine 30-jährige Erfahrung in der CEE-Region mit spezifischer Expertise im Bereich Unternehmenskauf, Immobilienakquisition und -finanzierung, Insolvenzrecht und Schiedsgerichtsbarkeit. Im Immobilienbereich berät er insbesondere Banken, Fonds und Projektentwickler.

    Nach dem Studium an den Universitäten Freiburg und Montpellier legte er das Assessorexamen in Berlin ab und promovierte an der Freien Universität. Als Rechtsanwalt arbeitete er zunächst in einer internationalen Sozietät in Prag. 1997 eröffnete er eine Anwaltskanzlei, die seit dem Jahre 2000 als Giese & Partner firmiert. In 2009 wurde eine Niederlassung in Bratislava gegründet. In 2018 hat Dr. Giese den Deutschen Anwaltverein in Tschechien ins Leben gerufen und ist dessen Präsident.

    Dr. Giese publiziert regelmäßig zu grenzüberschreitenden Themen, vor allem im Bereich der Kreditsicherheiten, Restrukturierung und Insolvenz sowie im Vollstreckungsrecht. Dr. Giese spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch.

  • Der Vortrag umfasst zwei kurze Impulsvorträge von Felicitas von Hammerstein und Christiane Columbus zu den Do’s und Don’ts im Verfahren aus richterlicher und anwaltlicher Sicht. Im Anschluss treten die Referentinnen in einen moderierten Austausch, in dem typische Herausforderungen in der Verfahrenspraxis sowie unterschiedliche Perspektiven aus Justiz und Anwaltschaft aufgegriffen werden.

    Die Diskussion wird für Fragen und Beiträge aus dem Publikum geöffnet. Ziel ist es, aus den praktischen Erfahrungen beider Seiten gemeinsame Ansätze für eine klarere und effektivere Kommunikation zwischen Richterinnen, Richtern sowie Anwältinnen und Anwälten zu entwickeln.

    Felicitas von Hammerstein, Richterin am LG, Berlin

    Seit 1994 ist Felicitas von Hammerstein Richterin in Berlin, seit 1998 Richterin am Landgericht für Zivilsachen. Von Hammerstein war in verschiedensten Bereichen der Rechtsprechung tätig, momentan ist sie Mitglied einer Kammer für allgemeine Sachen. Seit 2006 führt sie – mittlerweile im Rahmen des Güterichterverfahrens – Mediationen am Landgericht durch, zur Zeit ca. drei pro Woche. Ein wesentlicher Teil dieser Mediationen betrifft baurechtliche Streitigkeiten. Anfang 2022 hat Frau von Hammerstein die Leitung der Koordinierungsstelle für Güterichterverfahren/Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin übernommen.

    Christiane Columbus, Rechtsanwältin, Berlin

    Christiane Columbus ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2004 Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie seit 2008 Fachanwältin für das private Bau- und Architektenrecht. In beiden Rechtsgebieten ist die tätig und tritt somit regelmäßig bei Zivil- und Verwaltungsgerichten auf. Seit etwa 15 Jahren ist Columbus Justiziarin des AIV, des Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V., wo sie regelmäßig Architektinnen und Architekten im öffentlichen Baurecht und im privaten Architektenrecht fortbildet.

Samstag, 14. März 2026

  • Anknüpfend an die 66. Baurechtstagung im November 2025 wird die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht vorgestellt und erläutert

    Claus Halfmeier, Richter am BGH, Karlsruhe
    Referent Claus Halfmeier

    Claus Halfmeier ist seit Juli 2007 als Richter am Bundesgerichtshof im schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig; seit August 2021 ist er dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Stöhr/Katzenmeier/Voigt, Produzentenhaftung."

  • Gebäude sind inzwischen ohne digitale Elemente kaum noch vorstellbar. So werden etwa Heizungs-, Lüftungs- und Lichttechnik regelmäßig durch Computer gesteuert.

    Die dazu seit 1.1.2022 geltenden Vorschriften der §§ 327 ff. und 475a ff. BGB sind jedoch in der Praxis bislang weitgehend unbekannt. Hier werden digitale Produkte für Verbraucherverträge geregelt. Spezielle Regelungen für Unternehmer fehlen hingegen.

    Welche rechtlichen Konsequenzen die Regelungen haben und was das für Verträge zwischen Unternehmern bedeuten könnte, erläutert dieser Vortrag.
     

    Martin Seebass, Referendar am Landgericht Dresden und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Forvis Mazars, Dresden

    Martin Seebass ist 1992 in Hilchenbach in NRW geboren und aufgewachsen. Von 2012 bis 2016 studierte er Architektur an der Universität Siegen und von 2016 bis 2022 Jura an der Philipps-Universität Marburg. Anschließend war er bis Ende Oktober 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit tätig und betreute insbesondere die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht.

    Seit November 2025 ist er Referendar am Landgericht Dresden und seit Januar 2026 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Forvis Mazars in Dresden. Martin Seebass promoviert zu den Auswirkungen der §§ 327 ff. BGB auf Werkverträge zwischen Unternehmern über die Herstellung eines digitalen Modells.

  • Die Grundsätze der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht sind Kernbestand des privaten Baurechts und jahrzehntelang eingeübt. Gleichwohl zeigen sich in der konkreten Anwendung Unsicherheiten. So liegt es etwa bei der Frage, ob und inwieweit Fachkenntnisse des Bestellers (auch solche, die durch seine Planer vermittelt sind) schon für sich geeignet sind, die Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers einzuschränken oder gar entfallen zu lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.2024 10 U 23/24, juris-Rn. 136).

    Ausgehend von der These des Referenten, dass die Prüfungspflicht ein von dem Unternehmer geschuldeter Teilerfolg ist, soll ihre „Reichweite“ diskutiert werden. Anhand der zum Leitbild des BGB gewonnenen Erkenntnisse sind sodann die Folgen für die VOB/B zu ziehen. Lassen sich VOB/B und BGB in Einklang bringen? Oder führt die VOB/B je nach Verwenderrolle zu einer Einschränkung oder Ausweitung der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht?

    Dr. Tobias Rodemann, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf

    Dr. Tobias Rodemann ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Er leitet den Commercial Court für Bau- und Architektensachen und ist in einem für Bau- und Architektensachen zuständigen Berufungssenat tätig. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und seit vielen Jahren als Referent tätig. Mitherausgeber der Zeitschrift NZBau sowie ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR und BauR. Zudem wirkt er als Schiedsrichter in bauvertraglichen Streitigkeiten und ist der Fortentwicklung des Baurechts durch seine Mitarbeit beim Deutscher Baugerichtstag e. V. und als Vorstand des Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V.  verbunden.

Rahmenprogramm

  • 20.00 Uhr Abendveranstaltung
    Restaurant U Fleků, Křemencova 11, Praha 1 110 00

    Kostenbeitrag: 87,00 € inkl. 21 % tsch. MwSt., i
    inkl. Speisen und Getränke

  • 13.45 Uhr Architekturspaziergang durch Prag

    Dauer: ca. 2 Stunden

    Kostenbeitrag: 20,00 € inkl. 21 % tsch. MwSt.

  • Die Veranstaltung endet am Samstag, 14. März 2026, um 13:30 Uhr.

Anmeldeinformationen

  • Für die Teilnahme an der Baurechtstagung in Prag ist bei einer beruflich bedingten Auslandsreise eine A1 Bescheinigung erforderlich. Dies gilt auch für selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und unabhängig von der Dauer der Reise.

    Die A1 Bescheinigung bestätigt die Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend.  Der A1-Antrag ist über das Portal „sv.net“ (Login - SV-Meldeportal) zu stellen.

    Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Bescheinigung ausgedruckt mitzuführen.

    Weitere Informationen: Geschäftsreise ins europäische Ausland nur noch mit A1-Bescheinigung - Anwaltsblatt

  • Wichtig: Bei der Präsenzteilnahme fällt die tsch. MwSt. in Höhe von 21% an, die Onlineteilnahme ist von der MwSt.befreit.

    Teilnahme in Präsenz & Online
    Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
    Nichtmitglieder € 425,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Ausbildungstarif
    Präsenz & Online für Studierende, Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vor dem 2. Staatsexamen (Nachweis erforderlich)
    € 50,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Teilnahmegebühr für Richterinnen und Richter
    Sondertarif € 80,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann bei der Anmeldung ausgewählt werden.

  • Um sich für die 67. Baurechtstagung am 13. und 14. März 2026 in Prag anzumelden, klicken Sie bitte auf diesen Link.
     

     

  • Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).

    Die FAO-Bescheinigungen werden zwei bis drei Wochen nach Tagungsende von der Deutschen AnwaltAkademie versendet.

    • Für eine schriftliche Stornierung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro
    • Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren fällig. 
    • Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
  • An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.

  • Grandior Hotel Prag
    Na Poříčí 42
    110 00 Prague 1
    Tschechien

  • Das Hotel Grandior Prag hält ein Kontingent an Zimmern für Tagungsteilnehmende bereit. Mit dem Promo Code "TWICE2026" können Sie bis zum 13.02.2026, , Zimmer vom Abrufkontingent abrufen. Die Nacht im Einzelzimmer kostet inkl. Frühstück 100,00 €.: Hier gelangen Sie zur Zimmerbuchung.

  • DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin

    Ansprechpartner: Philipp Arndt
    arndt@anwaltakademie.de
    Tel.: 030-726153-181

Nachwuchsförderung inklusive

Die ARGE Baurecht engagiert sich aktiv für den juristischen Nachwuchs. Um den fachlichen Einstieg für junge Kolleg:innen zu erleichtern, bieten wir eine  Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtlerinnen und Baurechtler bis 40 Jahre an. Für Studierende und Referendar:innen gilt die vergünstigte Teilnahmegebühr von nur 50,00 Euro. Zudem verlosen wir zu jeder Tagung fünf "All Inklusive Tagungspakete" für Studierende.

Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht

Im Rahmen der 67. Baurechtsagung am 13. und 14. März 2026 in Prag bieten wir auch wieder unser Mentoring-Programm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.

 

  • Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann einfach bei der Online-Anmeldung ausgewählt werden.

    Die Neuregelung ersetzt die bisherige Praxis, wonach eine kostenlose Teilnahme nur bei gleichzeitiger Abgabe einer Beitrittserklärung möglich war. Nun können sich Interessierte zunächst ein Bild von der Qualität unserer Veranstaltungen und der Gemeinschaft machen, bevor sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.

    Wichtige Voraussetzungen:

    • Berechtigt sind ausschließlich zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
    • Die Person darf noch nie Mitglied der ARGE Baurecht gewesen sein
    • Es muss ein ernsthaftes Interesse an einer künftigen Mitgliedschaft bestehen
    • Die kostenlose Teilnahme ist auf eine Tagung pro Person beschränkt

    Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über diese neue Möglichkeit und bringen Sie interessierte Mitstreiter gerne zu unserer nächsten Veranstaltung mit!

Die Termine der nächsten Baurechtstagungen

68. Baurechtstagung
13. und 14. November 2026 
Hotel Pullmann, Helenenstraße 14, 50667 Köln

 

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