66. Baurechtstagung am 14. und 15. November 2025

Hamburg – das Tor zur Welt, ein Magnet für Architekturliebhaber und maritimes Flair. Doch auch baurechtlich lohnt sich die Reise, jedenfalls am 14. und 15. November 2025, wenn sich "Baurechts-Deutschland" zur 66. Baurechtstagung trifft. Hamburg ist neben Düsseldorf und Berlin einer von drei Standorten der neuen Commercial Courts, die sich explizit mit baurechtlichen Streitigkeiten beschäftigen. Vor diesem Hintergrund ist die Hansestadt an der Elbe der perfekte Ort für eine Baurechtstagung.

Fachprogramm - anspruchsvoll und praxisnah

Im Fachprogramm finden Sie die gewohnte Kombination aus hoher fachlicher Dichte und Nähe zur baurechtlichen Praxis. Dazu gehören unter anderem Kauf- und Mängelrechte im Werkvertragsrecht, Selbstständiges Beweisverfahren, Sicherungsabreden, Steuerrecht am Bau, Abrechnungsverhältnisse oder Anwaltshaftung im Baurecht.

Ein Highlight bildet wie immer die Grundlagenveranstaltung, ideal für Berufseinsteiger:innen oder Kolleg:innen, die ihr Wissen gezielt auffrischen wollen. Zudem präsentieren wir eine kompakte BGH-Rechtsprechungsübersicht, damit Sie bei den neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.

Nutzen Sie die Gelegenheit zum fachlichen Austausch in einer Stadt, die Recht und Architektur auf besondere Weise verbindet. Genießen Sie das Fachprogramm und nutzen Sie die Gelegenheit für einen Blick auf die Elbphilharmonie oder einen Spaziergang durch die Speicherstadt. 

>> Alle Details zum Programm

Nachwuchsförderung inklusive

Die ARGE Baurecht engagiert sich aktiv für den juristischen Nachwuchs. Um den fachlichen Einstieg für junge Kolleg:innen zu erleichtern, bieten wir eine  Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtlerinnen und Baurechtler bis 40 Jahre an. Für Studierende und Referendar:innen gilt die vergünstigte Teilnahmegebühr von nur 50,00 Euro. Zudem verlosen wir zu jeder Tagung fünf "All Inklusive Tagungspakete" für Studierende.

Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht

Im Rahmen der 66. Baurechtsagung am 14. und 15. November 2025 in Hamburg bieten wir auch wieder unser Mentoring-Programm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.

 


Tagung ohne Mentoring? Schade um die verpasste Chance.
Mentoring ohne Tagung? Geht leider nicht.
Aber beides zusammen? Das ist die perfekte Kombination für Hamburg!


 

Übrigens, die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.

Die Termine der nächsten Baurechtstagungen

66. Baurechtstagung
14. und 15. November 2025 in Hamburg
Radisson Blu am Dammtor

67. Baurechtstagung
13. und 14. März 2026 in Prag

 

Neuregelung: Kostenlose Tagungsteilnahme für Interessierte

Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann einfach bei der Online-Anmeldung ausgewählt werden.

Die Neuregelung ersetzt die bisherige Praxis, wonach eine kostenlose Teilnahme nur bei gleichzeitiger Abgabe einer Beitrittserklärung möglich war. Nun können sich Interessierte zunächst ein Bild von der Qualität unserer Veranstaltungen und der Gemeinschaft machen, bevor sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Berechtigt sind ausschließlich zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Die Person darf noch nie Mitglied der ARGE Baurecht gewesen sein
  • Es muss ein ernsthaftes Interesse an einer künftigen Mitgliedschaft bestehen
  • Die kostenlose Teilnahme ist auf eine Tagung pro Person beschränkt

Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über diese neue Möglichkeit und bringen Sie interessierte Mitstreiter gerne zu unserer nächsten Veranstaltung mit!

Das Programm der 66. Baurechtstagung

Freitag, 14. November 2025

  • Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung – sponsored by id-Verlags-GmbH und ibr-online.

  • Die Immobilienwirtschaft durchläuft einen tiefgreifenden Wandel: steigende regulatorische Anforderungen, volatile Märkte und der zunehmende Einsatz digitaler Technologien verändern die Art und Weise, wie Projekte geplant, gesteuert und umgesetzt werden. Im Vortrag „Nur wer steuert kommt ans Ziel – Projektsteuerung als Erfolgsfaktor von Bauprojekten“ werden die zentralen Erfolgsfaktoren einer effektiven Projektsteuerung – von der initialen Projektdefinition über die Budget-, Qualitäts- und Terminüberwachung bis hin zum Risikomanagement vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen – beleuchtet.

    Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle der Projektsteuerung als Schnittstelle zwischen Bauherr, Planern und ausführenden Unternehmen. Anhand praxisnaher Beispiele wird erläutert, wie der Einsatz einer Projektsteuerung durch methodisches Vorgehen und die Nutzung digitaler Werkzeuge maßgeblich zum Projekterfolg beiträgt.

    Julia Pausch, Projektmanagerin, Frankfurt am Main

    Julia Pausch ist Teamleiterin im Bereich Projektmanagement bei Drees & Sommer am Standort Frankfurt am Main.

    In ihrer Rolle verantwortet Julia Pausch die Steuerung komplexer Bauprojekte mit Fokus auf Kosten, Termine und Qualität. Ihre Schwerpunkte liegen dabei in der Sanierung von Bestandsimmobilien und in der Entwicklung neuer Nutzungskonzepte im Rahmen der Repositionierung von Liegenschaften.

    Nach ihrem Studium im Bereich Immobilienmanagement (B.Eng) absolvierte sie berufsbegleitend den Masterstudiengang „Baurecht“ an der Universität Marburg (LL.M.).

  • Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht verbindet erfahrende Baurechtler (Mentoren) mit jungen Talenten (Mentees). Im Zuge des Welcome-Events lernen sich Mentoren und Mentees kennen und erhalten Informationen über den weiteren Ablauf.

  • Dr. Birgit Franz, Rechtsanwältin, München

    RAin Dr. Birgit Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät und vertritt seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts; sie wird hierbei vertragsgestaltend ebenso wie außergerichtlich beratend und als gerichtliche Vertreterin tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

  • Steuerrechtliche Haftungsfallen im Baurecht betreffen Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure gleichermaßen. Der Vortrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Risiken insbesondere im Zusammenhang mit Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer und Lohnsteuer – von fehlerhaften Rechnungen über das Reverse-Charge-Verfahren bis hin zu möglichen Problemen mit Subunternehmern und Scheinselbstständigkeit. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten für Bauprojekte sowie der EuGH-Entscheidung vom 28. November 2024 und deren Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung von sog. Kündigungsvergütungen. Ziel ist es, typische Fehlerquellen aufzuzeigen und konkrete Präventionsmaßnahmen vorzustellen. Das Thema ist hochrelevant, da steuerliche Fehler schnell zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen können. 

    Dr. Marcel Krengel, Rechtsanwalt, Düsseldorf

    Herr Dr. Krengel ist Partner im Düsseldorfer Büro von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er ist seit 2014 als Rechtsanwalt und seit 2019 zusätzlich als Steuerberater zugelassen. Nach mehreren Jahren bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn und Stuttgart wechselte er 2021 zu Kapellmann und Partner. Seine Schwerpunkte sind die Beratung von großen und mittleren Unternehmen sowie von vermögenden Privatpersonen in allen Bereichen des Steuerrechts, insbesondere der Ertragsteuern, der Umsatzsteuer, der Erbschaftsteuer und zu energiesteuerrechtlichen Themen. Eine Besonderheit seiner Tätigkeit bildet dabei die Beratung zu steuerrechtlichen Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschafts-, Bau- und Immobilienrecht.  
    Herr Dr. Krengel ist Autor mehrerer Veröffentlichungen zum Steuerrecht und häufiger Referent insbesondere zu aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht.  

  • Während das selbständige Beweisverfahren für viele Baurechtler nach wie vor zum alltäglichen Handwerkszeug gehört, halten einige Kollegen es bereits für einen „Kunstfehler“, ein solches überhaupt einzuleiten. Ist das Privatgutachten der einzige richtige Weg oder kann das gute alte „Beweissicherungsverfahren“ doch mehr als manche ihm zutrauen? VRiLG Marco Loßmann aus Hamburg und RA Christian Meier aus Weimar zeigen in einem Tandemvortrag Fallstricke aber auch Lösungsideen aus Richter- und Anwaltssicht auf.

    Christian Meier, Rechtsanwalt, Weimar

    Christian Meier ist Partner der smc.legal Rechtsanwälte Part mbB in Weimar (vormals Schramek, Meier & Coll.). Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist vorwiegend in der baubegleitenden Rechtsberatung für Krankenhausbauvorhaben tätig, von der Vertragsgestaltung bis hin zur außergerichtlichen sowie prozessualen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

    Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Vergaberecht, sowohl bei der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen als auch bei anderen Beschaffungsmaßnahmen öffentlicher Auftraggeber. Er ist Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht im DAV, des Gesetzgebungsausschusses Bau- und Architektenrecht des DAV, Lehrbeauftragter der Bauhausuniversität Weimar sowie Autor diverser Fachpublikationen.

    Marco Loßmann, Vorsitzender Richter am Landgericht, Hamburg

    Marco Loßmann ist seit vielen Jahren Vorsitzender Richter einer Baukammer am Landgericht Hamburg. Er begann seine berufliche Laufbahn in dem immobilienrechtlichen Dezernat einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg. Nach circa vier Jahren anwaltlicher Tätigkeit wechselte er in den Richterberuf und ist seit 2009 mit wenigen Unterbrechungen in einer Baukammer aktiv. Im Nebenamt ist er ZPO-Ausbilder und Schiedsrichter in Bausachen, u.a. nach der DIS-SchO.

  • Der jährlich vergebene und mit 1.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis würdigt herausragende Arbeiten von Studierenden, die einem baurechtlich spezialisierten Studiengang in Deutschland nachgehen.

    Die Auszeichnung ist Teil der Nachwuchsansprache, mit der die ARGE Baurecht Studierende für das Rechtsgebiet Baurecht begeistern möchte. Jüngste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist ein Mentoring-Programm, das erfahrene Baurechtler mit jungen Juristinnen und Juristen verbindet.

  • Immer wieder begegnen uns in der Praxis unwirksame Sicherungsabreden im Hinblick auf die Vereinbarung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten nach § 17 VOB/B, obwohl sich in der diesbezüglichen Rechtsprechung seit geraumer Zeit an sich wenig geändert hat.

    Insbesondere führt das Thema der Übersicherung durch eine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleitungssicherheit immer wieder zu Verwirrungen. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ergingen in letzter Zeit verschiedene Entscheidungen, in denen die Kumulation und mithin die Übersicherung, aus einem Zusammenwirken verschiedener Vertragsklauseln folgte.

    Vor diesem Hintergrund wollen wir mit den Unklarheiten aufräumen und zeigen wie eine wirksame Sicherungsabrede gestaltet werden kann. Hierbei wollen wir uns auf die Höhe der Sicherheitsleistung fokussieren und erörtern, worauf diesbezüglich bei der Gestaltung und Prüfung von Sicherungsabreden besonderes Augenmerk zu legen ist.

    Dr. Jeanette Bergfeld, Rechtsanwältin, Hamburg

    Dr. Jeannette Bergfeld ist Rechtsanwältin und Assoziierte Partnerin bei GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Sie berät im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts sowie im Bereich des Immobilienrechts.

  • Kein Bauvorhaben kommt ohne Baustoffe aus. Weisen diese Mängel auf und werden gleichwohl eingebaut, haftet der jeweilige Werkunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber. Doch welche Rechte hat der Handwerker/Bauunternehmer gegenüber dem Verkäufer der Baustoffe – und dieser gegebenenfalls gegenüber dem Produzenten? Wie kann hier Regress genommen werden?

    Wann liegt überhaupt ein Mangel an einem Baustoff vor? Muss dieser zum Beispiel bauaufsichtlich zugelassen sein? Und welche Rolle spielen Herstellerempfehlungen, europarechtlichen Vorgaben oder die Bauproduktenverordnung?

    Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Referent, um anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, worauf sowohl bei der juristischen Bewertung von Sachverständigengutachten, wie auch in prozessualer Hinsicht in der Regresskette geachtet werden muss.

    Olaf Jaeger, Rechtsanwalt, Saarbrücken

    Olaf Jaeger ist Partner bei Gessner Rechtsanwälte PartG mbB in Saarbrücken. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt bau- und vergaberechtlich alle Akteure im Baubereich, öffentliche und private Auftraggeber, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, Bauunternehmen und Handwerker, aber auch Baustoffhändler und Baustoffhersteller. 

Samstag, 15. November 2025

  • Anknüpfend an die 65. Baurechtstagung im März 2025 wird die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht vorgestellt und erläutert.

    Claus Halfmeier, Richter am BGH, Karlsruhe
    Referent Claus Halfmeier

    Claus Halfmeier ist seit Juli 2007 als Richter am Bundesgerichtshof im schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig; seit August 2021 ist er dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Stöhr/Katzenmeier/Voigt, Produzentenhaftung."

  • Kaum ein Thema wird im bauvertragsrechtlichen Kontext so kontrovers diskutiert wie die von der Rechtsprechung entwickelte Figur das Abrechnungsverhältnisses. Und das zu Recht: Setzt man sich mit dem Abrechnungsverhältnis auseinander, tut sich schnell eine Reihe (dogmatischer) Folgefragen auf - allen voran die Fragen nach dessen Notwendigkeit. 
    Der Vortrag zeigt zunächst die Voraussetzungen und Folgen des Abrechnungsverhältnisses auf, widmet sich anschließend den dogmatischen Grundlagen und hinterfragt schließlich kritisch, ob das Abrechnungsverhältnis angesichts der damit einhergehenden praktischen Probleme sein erklärtes Ziel zufriedenstellend erfüllt. 

    Julia Gerhardter, Rechtsanwältin, München

    Julia Gerhardter ist seit 2017 als Rechtsanwältin und seit 2020 als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht tätig. Bereits kurze Zeit nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung wechselte Rechtsanwältin Gerhardter zu der ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 2022 ist sie dort Gesellschafterin und stellvertretende Leiterin der Münchner Niederlassung.  

  • Die Anwaltshaftung ist ein praxisnahes und umfangreiches Themengebiet, welches insbesondere auch aufgrund der zahlreichen verschiedenen Fachrichtungen (wie z.B. das Bau- und Immobilienrecht) interessante Fragestellungen aufweist. Der Vortrag wird sich den Grundlagen widmen, mit dem Schwerpunkt des „kausalen Schadens“. Dahingehend ist auch die Rechtsprechung heranzuziehen, welche bereits in zahlreichen Urteilen verschiedene Grundsätze zur Korrektur aufgestellt hat, wie etwa die Berücksichtigung des normativen Schadensbegriffs. Auch im Bereich der Darlegungs- und Beweislast gilt es einige Besonderheiten zu beachten, wie beispielsweise die der Beweislasterleichterung nach § 287 ZPO. Spannend ist dabei insbesondere, wie sich die bisher aufgestellten Grundsätze auch auf weitere Fallgestaltungen übertragen lassen. In Bezug auf die Deckung werden einleitend Grundzüge zum besseren Verständnis und zur Handhabung im Schadenfall vorgestellt. 

    Dr. Simon Kubiak, Rechtsanwalt, Köln

    Dr. Simon Kubiak ist Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr im Fachbereich Financial Lines am Standort Köln und Hamburg. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und hat sich vor allem auf die Haftungsabwehr bei verkammerten Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare) insbesondere an der Schnittstelle zur Kapital- und Anlegerhaftung spezialisiert. Er berät als anerkannter Experte Versicherer auch bei komplexen deckungsrechtlichen Fragestellungen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie bei Fällen zur Makler- und Vermittlerhaftung. 
    Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit war er 2020 – 2022 Lehrbeauftragter an der Rheinischen Fachhochschule Köln für den Masterstudiengang „Liability, Risk & Insurance - PI/D&O/Cyber” und ist seit WS 2022/23 Dozent beim Zertifikatslehrgang „Financial Lines/VH“ als Ergänzung zum Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.  

  • Tagesordnung

    1. Begrüßung und Eröffnung
    2. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht für 2024/2025
    3. Bericht des AjB
    4. Schatzmeisterbericht für 2024
    5. Bericht der Kassenprüferinnen für 2024
    6. Aussprache und Entlastung des GfA sowie der DAV-Geschäftsstelle
    7. Wahl der Kassenprüfer/innen für das Haushaltsjahr 2025
    8. Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht
    9. Verschiedenes


    Die Tagesordnung für die diesjährige Mitgliederversammlung können Sie hier herunterladen.

Rahmenprogramm

  • 20.00 Uhr Abendveranstaltung
    Panoramadeck, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg

    Kostenbeitrag: 87,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person
    inkl. Speisen und Getränke

     

  • 14.30 Uhr Architekturspaziergang 

    Die Ottensen Tour zeigt uns den Kontrast von der Umnutzung brachliegender Industrieareale zum herrschaftlichen Wohnen an der Elbchaussee.
    Kostenbeitrag: 20,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person

Anmeldeinformationen

  • Um sich für die 66. Baurechtstagung am 14. und 15. November 2025 in Hamburg anzumelden, klicken Sie bitte auf diesen Link.

  • Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).

    Die FAO-Bescheinigungen werden zwei bis drei Wochen nach Tagungsende von der Deutschen AnwaltAkademie versendet.

  • Teilnahme in Präsenz & Online
    Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00
    Nichtmitglieder € 425,00

    Ausbildungstarif
    Präsenz & Online für Studierende und Referendar:innen (Nachweis erforderlich) € 50,00

    Teilnahmegebühr für Richterinnen und Richter
    Sondertarif € 50,00

    Der Tagungsbeitrag ist mehrwertsteuerfrei.

    Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Weitere Infos

    • Für eine schriftliche Stornierung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro
    • Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren fällig. 
    • Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
  • An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.

  • Radison Blu Hamburg
    Congressplatz 2
    20355 Hamburg

     

  • Das Radisson Blu Hamburg hält ein Kontingent an Zimmern für Tagungsteilnehmende bereit. Hier gelangen Sie zur Zimmerbuchung.

  • DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin

    Ansprechpartner: Philipp Arndt
    arndt@anwaltakademie.de
    Tel.: 030-726153-181

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