Arbeitskreis Schlichtung und Schiedsgericht: Baustreitigkeiten außergerichtlich lösen

Der Arbeitskreis Schlichtung und Schiedsgericht der ARGE Baurecht ist das Netzwerk der Schlichterinnen und Schlichter für Baustreitigkeiten nach SOBau 2020. Erklärtes Ziel ist es, die außergerichtliche Streitbeilegung im Bauwesen bekannter zu machen und die Qualität der Verfahren zu verbessern.

Was macht der Arbeitskreis Schlichtung und Schiedsgericht?

Der Arbeitskreis Schlichtung und Schiedsgericht (AK Schlichtung) ist ein Fachgremium der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Schlichterinnen und Schlichter haben ihn gegründet, um Schlichtung, Schiedsgericht und weitere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Baubranche zu etablieren.

Nächstes Treffen des Arbeitskreises Schlichtung und Schiedsgericht

Wie immer am Vortag der Baurechtstagung der ARGE Baurecht.

Termin: Donnerstag, 12. November 2026
Ort: Pullman Cologne, Köln
Ab 13:00 Uhr: Ankommen mit kleinem Imbiss
14:00 bis 18:00 Uhr: Programm

Programm und Anmeldung folgen in Kürze per Mail, inkl. Info zum Abendessen.

Jetzt anmelden

 

Unser Hauptthema am 12. November 2026

Neben dem bewährten Erfahrungsaustausch setzen wir auch in diesem Jahr wieder einen thematischen Schwerpunkt: Dieses Mal geht es um Marketing und die Akquisition von Schlichtungs- und Mediationsverfahren sowie von Klientinnen und Klienten.

Gemeinsam mit Imke Trainer, Mediatorin und Coachin in Köln, führen wir einen praxisnahen Workshop zum Thema Marketing für Mediation und Schlichtung durch. Im Mittelpunkt steht kein Frontalvortrag, sondern der kollegiale Austausch.

Wir wechseln die Perspektive auf das Mediationsmarketing, bearbeiten zwei zentrale Bausteine, erhalten fachlichen Input von Imke Trainer und arbeiten in Kleingruppen an konkreten Übungen.
Kurz: Ein Workshop unter Praktikerinnen und Praktikern mit Raum für ehrliche Einblicke, Übungen und offene Diskussion.

Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung!

 

Der Arbeitskreis verfolgt drei Ziele:

  1. Aufklärung: Bauherren, Unternehmen, Planer und Anwälte sollen wissen, welche Alternativen zum Gerichtsprozess es gibt.
  2. Qualität: Schlichterinnen und Schlichter tauschen Erfahrungen aus und entwickeln die Praxis nach SOBau weiter.
  3. Vernetzung: Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig am Vortag der Frühjahrs- und Herbsttagung der ARGE Baurecht.

SOBau: Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten

Die SOBau ist die Verfahrensordnung der ARGE Baurecht für Schlichtung und Schiedsgericht bei Baustreitigkeiten. Die ARGE Baurecht hat sie 1998 entwickelt, 2004 novelliert und 2020 vollständig überarbeitet. Die aktuelle Fassung ist die SOBau 2020. Sie besteht aus vier Teilen. Die Parteien wählen den Abschnitt, der zu ihrem Konflikt passt. Die ARGE Baurecht bietet regelmäßig Schlichtungsseminare an. Dort lernen Teilnehmende die Techniken kooperativer Verhandlungsführung. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Schlichterliste und für die Mitarbeit im Arbeitskreis Schlichtung.

 

Die Leitung des AK Schlichtung und Schiedsgericht

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Boettger

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Dr. Julia-Carolina Holz

  • Syndikusrechtsanwältin
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Rechtsanwalt Christian Meier

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Vergaberecht
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Claudia Stoldt

  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
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Fragen und Antworten

  • Der Arbeitskreis Schlichtung findet sich regelmäßig am Vortag der Frühjahrs- und Herbsttagungen der ARGE Baurecht zusammen. Alle Schlichterinnen und Schlichter, die die fünftägige Schlichtungsausbildung  abgeschlossen haben, sind herzlich dazu eingeladen an den Sitzungen teilzunehmen. Sind Sie an einer Teilnahme interessiert, lassen Sie sich gerne hier auf die Interessiertenliste setzen. Wir informieren Sie vor der nächsten Sitzung. 

  • Die Schlichtung zielt auf eine Einigung zwischen den Konfliktparteien mittels Unterstützung durch eine Schlichtungsperson ab. Die Schlichtungsperson moderiert den Konflikt, bringt die festgefahrene Kommunikation zwischen den Parteien wieder in Gang und unterstützt sie darin, den Konflikt beizulegen.

    Schlichtung kann schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein. Sie fördert die Erhaltung guter Geschäftsbeziehungen und bietet flexible, kreative Lösungen, die beiden Parteien zugutekommen.

  • Nachdem eine Partei das Verfahren eingeleitet hat, trägt die Schlichtungsperson aktiv zur Sachverhaltsermittlung und -aufklärung bei, etwa durch Inaugenscheinnahme der Baustelle und Hinzuziehung sachkundiger Personen oder Sachverständiger. 

    Kern der Schlichtung ist die gemeinsame Schlichtungsverhandlung. Oft hilft es, wenn diese am Ort des Bauvorhabens stattfindet. In der Schlichtungsverhandlung werden die Konfliktthemen identifiziert, erörtert, Lösungsvorschläge entwickelt und gemeinsame Lösungswege besprochen. Hier ist die aktive Mitarbeit der Parteien gefordert. In geeigneten Fällen kann die Schlichtungsperson auch die Parteien einzeln anhören, um etwa hinter dem Konflikt liegende Störungen auszuloten. Die Schlichtungsperson kann auch mit ihrer fachlichen Erfahrung Impulse für Lösungsansätze geben und zusätzliche Handlungsoptionen aufzeigen.

  • Sehr oft einigen sich die Parteien in der Schlichtung, sie verstehen und verständigen sich. Vereinbarungen der Parteien sind dann zu protokollieren, von der Schlichtungsperson und den Parteien zu unterzeichnen. Erfolgt keine Einigung der Parteien, unterbreitet die Schlichtungsperson einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag, der den Parteien zuzustellen ist. Wichtig ist, dass dieser Schlichtungsvorschlag wirklich nur ein Vorschlag ist, kein Urteil. Er hat keine verbindliche Kraft. Er ist aber rechtlich fundiert und kann auch entsprechend begründet werden. Die Parteien können ihn annehmen und damit den Konflikt beilegen. Wird der Vorschlag nicht (in der Regel) binnen zwei Wochen nach jeweiliger Zustellung angenommen, gilt er als abgelehnt.

  • Schlichtungspersonen benötigen neben juristischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Kenntnissen ganz besonders auch kommunikative und soziale Kompetenzen und Fertigkeiten. Diese werden in der Schlichtungsausbildung nach SOBau vermittelt und trainiert. Die Teilnahme an diesem Grundlagenseminar ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Schlichterliste der ARGE Baurecht.

    In insgesamt fünf Tagen, aufgeteilt in zwei Blöcke, vermittelt die Schlichtungsausbildung Wissen und Techniken für die Erlangung eines Titels. Darüber hinaus bietet das Seminar neue Einsichten und wertvolle Anregungen, um sich selbst und die eigene Rolle in Konflikten zu hinterfragen. Die Seminarinhalte erweitern den Horizont und bereichern die anwaltliche Tätigkeit auch in anderen Bereichen.

  • Konfliktfreie Bauabläufe sind selten. Gerichtsprozesse vor staatlichen Gerichten rund um Baustreitigkeiten kosten viel Zeit, Geld und Nerven. Doch Konflikte am Bau lassen sich auch schnell, günstig und rechtssicher lösen. Schon 1998 entwickelte die ARGE Baurecht dafür die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Nach einer Novellierung in 2004 liegt nun die vollkommen überarbeitete SOBau 2020 vor. Diese ist in vier Teile aufgeteilt. Je nach Sachlage kann der zur Konfliktlösung am besten geeignete Abschnitt ausgewählt werden.

Schlichtung und Mediation sind gute Alternativen zu Gerichtsprozessen. Wer Schlichtung/Mediation versteht, verhandelt auch leichter außergerichtlich.
Rechtsanwältin Claudia Stoldt, Schlichterin für Baustreitigkeiten
Man muss nicht immer streiten und auf seiner Position verharren, um zu etwas zu kommen.
Rechtsanwalt Volker Blumenthal, Schlichter für Baustreitigkeiten
Wir wollen Aufklärungsarbeit leisten, die Schlichtung in der Bauwelt etablieren und die Möglichkeit zum Vernetzen und Erfahrungsaustausch bieten.
Rechtsanwältin Carolin Klüpfel, Schlichterin für Baustreitigkeiten
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Schlichterinnen und Schlichter
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Jahre SOBau
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Methoden zur außergerichtlichen Streitbeilegung
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Schlichterinnen und Schlichter gestalten den Arbeitskreis Schlichtung
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Prozent mehr Lebensqualität durch Schlichtung & Co.

 

 

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