Fundierter Einstieg für junge Baurechtler:innen
Die Tagung startete mit einer Grundlagenveranstaltung speziell für Berufseinsteigende. Julia Pausch von Drees & Sommer führte in die Projektsteuerung ein und erläuterte, warum es sich hierbei um einen Erfolgsfaktor für Bauprojekte handelt. Sie zeigte, wie die Immobilienwirtschaft sich durch steigende regulatorische Anforderungen, volatile Märkte und Digitalisierung verändert. Ihr Fokus lag dabei auf der Projektsteuerung als zentrale Schnittstelle zwischen Bauherrschaft, Planenden und ausführenden Unternehmen. Anhand praxisnaher Beispiele wurde deutlich: Methodisches Vorgehen und digitale Werkzeuge tragen maßgeblich zum Projekterfolg bei.
Das Mentoring-Programm: Junge Talente treffen erfahrene Baurechtler:innen
Ein besonderer Moment war auch der Start der neuen Mentoring-Runde. 19 Mentees trafen auf 14 erfahrene Mentor:innen. Die Zuordnung erfolgte per Los, was immer wieder zu überraschend guten Matches führt. Die Energie im Raum war spürbar, die Gespräche wertschätzend und inspirierend. Viele Tandems fanden auf Anhieb zueinander. Die ARGE Baurecht schafft hier einen Rahmen für Wissenstransfer, Karriereimpulse und Netzwerke, die tragen. Es geht um nichts Geringeres als die gemeinsame Gestaltung der Zukunft im privaten Bau- und Architektenrecht.
Steuerrechtliche Haftungsfallen am Bau
Nach diesem nachwuchsorientierten Warm-up ging es im Fachprogramm sogleich zur Sache. Den Anfang machte Rechtsanwalt Dr. Marcel Krengel, der sich den steuerrechtlichen Risiken von Bauprojekten widmete und einmal mehr zeigte, dass steuerrechtliche Themen spannend sein können. Er beleuchtete Umsatzsteuer, Bauabzugssteuer, Lohn- und Sozialabgaben sowie Abschreibungen. Besonders brisant: das Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen. Hier muss der Empfänger die Umsatzsteuer abführen, der Leistende weist keine zusätzliche Umsatzsteuer aus. Fehler werden teuer: Auch zu Unrecht ausgewiesene Steuern müssen abgeführt werden, ein Vorsteuerabzug ist unzulässig. Die Steuerschuld des Empfängers bleibt bestehen. Zu Unrecht nicht abgeführte Steuern können strafrechtlich relevant werden.
Selbständiges Beweisverfahren: Vor- und Nachteile
Christian Meier und Marco Loßmann stellten das selbständige Beweisverfahren auf den Prüfstand. Wann ist es sinnvoll, wann zulässig? Sie hoben die Verjährungshemmung als Vorteil hervor, erwähnten als Nachteil jedoch auch die lange Verfahrensdauer.
Als Alternativen zum selbständigen Beweisverfahren setzten sich die Vortragenden mit Privat- und Schiedsgutachten auseinander, wobei sie auf die jeweiligen Pros und Contras eingingen und zwischendurch diskutierten sie immer wieder die Zulässigkeit konkreter Ergänzungsfragen im laufenden selbständigen Beweisverfahren aus Anwalts- und Richtersicht.
Nachwuchsförderpreis „Summa cum Bau“
Die ARGE Baurecht verlieh den mit 1.000 Euro dotierten Nachwuchsförderpreis an Samet Gülen. Ulrich Böttger würdigte dessen ausgezeichnete Seminararbeit, die eine praktisch wie dogmatisch interessante Frage behandelt: Kann der Besteller nach einer Minderung noch Vorschuss für Mangelbeseitigung verlangen? Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage am 22.8.2024 bejaht. Gülen hinterfragt die Entscheidung kritisch. Mehr dazu finden Sie in der Presseinformation „Erst mindern, dann doch Vorschuss verlangen – geht das?“.
Die Sicherungsabrede in AGB
Rechtsanwältin Dr. Jeannette Bergfeld stellte sich einer der anspruchsvollsten Aufgaben der Vertragsgestaltung: der Sicherungsabrede für Vertragserfüllung und Mängel in AGB des Auftraggebers. Sie zeigte, bei welchen Fällen besondere Vorsicht vor Übersicherung geboten ist, insbesondere zur Vermeidung der Überschreitung von Höchstgrenzen durch Kumulation von Sicherheiten. Diskutiert wurden auch höchstrichterlich ungeklärte Fragen wie die Auswirkung paralleler Sicherungsabtretungen von Ansprüchen gegen Nachunternehmer oder Verzögerungen bei der Rückgabe der Erfüllungssicherheit wegen verspäteter oder unterbliebener Abnahme.
Mängel an gekauften Bauprodukten
Rechtsanwalt Olaf Jaeger zeigte in einem rasanten, detaillierten Vortrag: Dieses vermeintlich überschaubare Thema birgt überraschend viele Fallstricke. Er machte deutlich, dass noch einiges zu entdecken und zu bearbeiten bleibt, nicht nur für Praktiker, sondern auch für Kommentatoren. Besonders hervorzuheben sind die Ausnahmen vom Recht zur zweiten Andienung und die durchaus versteckte und tückische Zweimonatsfrist des § 445b Abs. 2 BGB. Auch sprachlich erweiterte Jaeger den Horizont: Begriffe wie die „Schwabbelstange“ waren vielen neu.
Freitagabend mit Panoramablick
Nach diesem Rundgang durch baurechtliches Hochland kam der Freitagabend gerade recht. Über 200 Teilnehmende trafen sich auf dem Panoramadeck mit spektakulärem Ausblick über ganz Hamburg. Die stimmungsvolle Atmosphäre schuf den perfekten Rahmen für Gespräche zwischen den Generationen, für neue Kontakte und den Austausch über aktuelle Herausforderungen im Baurecht. Genau diese Mischung aus fachlicher Tiefe und persönlicher Begegnung macht die Baurechtstagung aus. Ab 22.00 Uhr trudelten die ersten Nutzer:innen des neu geschaffenen „Just-Drinks-Tickets“ ein und stießen mit klassischen Longdrinks und anderen Kaltgetränken auf ein gelungenes Tagungsgeschehen an.
Aktuelle BGH-Rechtsprechung
Der Samstag, oder besser: Sonnabend, wie es in Hamburg heißt, startete wie immer mit der BGH-Rechtsprechungsübersicht. Dieses Mal präsentierte Richter am Bundesgerichtshof Claus Halfmeier aktuelle Entscheidungen des VII. Zivilsenats. Zentral war die Entscheidung mit dem Az. VII ZR 236/23 vom 16.04.2025: Nach Kündigung wegen fehlender Sicherheitsleistung gem. § 650f Abs. 5 S. 1 BGB kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung verweigern. Beruft er sich auf dieses Leistungsverweigerungsrecht, wird seine Vergütung um den auf den Mangel entfallenden Wertanteil gekürzt, nicht um die Mangelbeseitigungskosten.
Weitere Themen waren die Schutzpflichten des Bestellers beim Zusammenwirken zweier Unternehmer (VII ZR 86/24), die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (VII ZB 26/23) und die Vollstreckung des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung (VII ZB 4/25).
Das Abrechnungsverhältnis auf dem Prüfstand
Rechtsanwältin Julia Gerhardter analysierte das Abrechnungsverhältnis kritisch. Ihr Fazit: Das Abrechnungsverhältnis ist mit den gesetzlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts nicht vereinbar.
Sie erläuterte: Im Werkvertragsrecht steht die Abnahme im Zentrum. Der Unternehmer erhält den Werklohn grundsätzlich erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Leistung. Das neue Bauvertragsrecht reduziert seine finanziellen Risiken, während der Besteller Gewährleistungsrechte erst nach Abnahme geltend machen kann. § 641 Abs. 3 BGB schützt ihn zudem vor Überzahlung mit Blick auf möglicherweise entstehende Gegenforderungen.
Anwaltshaftung anschaulich erklärt
Rechtsanwalt Dr. Simon Kubiak führte in die Anwaltshaftung und ihre versicherungsrechtlichen Implikationen ein. Dabei erläuterte er zunächst klassische Bedingungen der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung, bevor er auf die Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen Rechtsanwält:innen einging. Hieraus ergab sich wiederum ein komplexes Wechselspiel zwischen Versicherungs- und Haftungsrecht, das für alle Berufsträger:innen höchst relevant ist.
Führungswechsel bei der ARGE Baurecht
Direkt im Anschluss an das Fachprogramm folgte die Mitgliederversammlung der ARGE mit einem ganz besonderen Moment: Die langjährige Vorsitzende Dr. Birgit Franz gab ihren Rückzug aus dem Geschäftsführenden Ausschuss (GfA) bekannt. Rechtsanwalt Dr. Oliver Koos stellte sich als ihr Nachfolger vor und wurde von den teilnehmenden Mitgliedern zum neuen Vorsitzenden des GfA gewählt. Ebenfalls bestätigt wurden Rechtsanwältin Carolin J. Klüpfel als neue stellvertretende Vorsitzende und Rechtsanwältin Dr. Julia-Carolina Holz als Neuzugang im GfA. Mehr dazu lesen Sie in dem Beitrag „Führungswechsel bei der ARGE Baurecht: Neue Führung, bewährte Werte“.
Nach der Tagung ist vor der Tagung
Die 66. Baurechtstagung in Hamburg hat gezeigt, wie lebendig und zukunftsorientiert die Baurechts-Community ist. Die Kombination aus fundierter Grundlagenvermittlung, hochkarätigem Fachprogramm und dem erfolgreichen Mentoring-Programm schafft eine einzigartige Lernumgebung. Der generationsübergreifende Austausch, die praxisrelevanten Themen und die persönlichen Begegnungen machen diese Veranstaltung zu einem Pflichttermin.