Bereits 2004 erschien die erste Auflage der SOBau. Inzwischen, 16 Jahre und unzählige erfolgreich gelöste Baustreitigkeiten später, erscheint nun die 2. Auflage. Die vollständig überarbeitete SOBau 2020 integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht. Anderes, wie etwa das isolierte Beweisverfahren, haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt und spielen daher in der Neufassung keine Rolle mehr.
Die Neuerungen der SOBau im Überblick
„Die SOBau regelt nun auch das Mediationsverfahren, das in der ersten Fassung der SOBau von 2004 nicht enthalten war,“ so Böttger. Anders als eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter, die/der einen verbindlichen Schiedsspruch fällt, und anders als eine Schlichtungsperson, die den Parteien einen Einigungsvorschlag unterbreiten kann, sollen sich die Mediatorinnen und Mediatoren jeder Entscheidung, jeder wertenden Beurteilung des Konfliktstoffes enthalten und vielmehr den Parteien durch eine strukturierte Moderation helfen, selbst eine Lösung auszuhandeln.
Schiedsgutachten und Schlichtungsgutachten
Außerdem bietet die SOBau Regeln für das Schiedsgutachten und das Schlichtungsgutachten. „Die Feststellungen des Schiedsgutachters, etwa zu Mängeln und Kosten, sind verbindlich und müssen auch von den Gerichten akzeptiert werden – ein neues und sehr scharfes Instrument aus der ‚Werkzeugkiste‘ SOBau 2020“, unterstreicht Böttger
Beim Schlichtungsgutachten dagegen trifft die Gutachterin oder der Gutachter keine rechtsverbindlichen Feststellungen. Sie oder er kann den Parteien aber durch dieses Gutachten einen Weg zeigen, wie sie ihre strittigen Fragen klären können.
Beschleunigtes Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren
Und schließlich bietet die SOBau im Rahmen des Schiedsrichterlichen Verfahrens nun auch ein Beschleunigtes Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren. Gerade bei einseitigen Anordnungen des Bauherrn, etwa für zusätzliche Leistungen oder Änderungen, brauchen die Parteien schnell Gewissheit und klare Feststellungen zu den Vertragspflichten und deren Reichweite, auch zu den Folgen für den Vergütungsanspruch des Unternehmers. Mit diesem Beschleunigten Verfahren erhalten die Baubeteiligten ein wirksames Instrument, um die jüngste Novellierung des Bauvertragsrechts umzusetzen.
Insgesamt bietet der ‚Werkzeugkasten‘ der SOBau 2020 für das gesamte Konfliktspektrum des Bauens geeignete Instrumente. Die Baubeteiligten und ihre anwaltlichen Vertreter sollten davon regen Gebrauch machen, um sich den steinigen, steilen und teuren Weg zu den staatlichen Gerichten zu ersparen.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger
Die Neufassung basiert auf den jahrelangen Erfahrungen der verantwortlichen Autorinnen und Autoren Dr. Birgit Franz, Dr. Petra Sterner, Dr. Ulrich Böttger und Christian Meier. Sie alle haben die SOBau häufig und regelmäßig zur außergerichtlichen Lösung ihrer streitigen Fälle eingesetzt. Auch die Expertise externer Berater wie etwa Richter am BGH a. D. Prof. Stefan Leupertz, Prof. Dr. Wolfgang Voit von der Philipps-Universität Marburg sowie die Sachverständigen Dr. Martin Mangold und Dipl. Ing (FH) Heinz Schnaubelt. Und schließlich wurde der erste Entwurf des Regelwerks den rund 2.600 Mitglieder der ARGE Baurecht zur Diskussion und Kommentierung vorgelegt. Diese intensive praktische Erfahrung ist in die Neufassung des Regelwerks eingeflossen.
„Ziel war es, die Verfahren ‚alltagstauglich‘ zu machen, so vielseitig wie möglich zu gestalten und gleichzeitig Spielraum für die jeweiligen Entscheidungsträger zu belassen. So ist eine echte und aus unserer Sicht bessere Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit entstanden.“
Die neue SOBau mit eigener Webseite
Weitere Informationen zur neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten sowie eine Liste der Schlichterinnen und Schlichter, die das Schlichtungsseminar der ARGE Baurecht erfolgreich absolviert, haben finden Sie auf sobau.de.