Wann immer die Medien in Deutschland über baurechtliche Themen berichten, ist die ARGE Baurecht nicht weit. Inzwischen sind wir zu einer festen Größe in den Redaktionen des Landes geworden, und Journalisten fragen regelmäßig zu baurechtlichen Themen an. Die Aktivitäten rund um die neue SOBau 2020 führten zu besonders hohen Auflagen in der Fach- und Publikumspresse.
Die Allgemeine Bauzeitung widmete sich in ihrer Titelgeschichte Mitte Januar der SOBau 2020. Darin sprach Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger, Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht, mit Chefredakteur Robert Bachmann über Schlichtung im Allgemeinen und die SOBau 2020 im Besonderen. Unter der Überschrift „Werkzeugkasten für das gesamte Konfliktspektrum am Bau“ widmete sich die Wochenzeitung für Bauprofis dem Thema gleich auf einer ganzen Seite. Rechtsanwalt Böttger wusste diese Gelegenheit zu nutzen. Nach einer Einführung zum Thema und der Vorstellung aller Verfahrensarten der SOBau, formuliert er am Schluss eine klare Empfehlung an alle Bauprofis: „Die Baubeteiligten und ihre anwaltlichen Vertreter sollten regen Gebrauch (von der SOBau) machen, um sich den steinigen, steilen und teuren Weg zu den staatlichen Gerichten zu ersparen.“
Neben diverser freier Berichterstattung konnten wir Ende Januar eine weitere dpa-Meldung erreichen. In dem Beitrag kommt Rechtsanwalt Andreas Renz als Mitglied der ARGE Baurecht zu Wort. „Die Kaffeemaschine wird vor dem Kauf anhand von Testberichten vor- und rückwärts geprüft. Beim Hausbau funktioniert das nicht", kommentiert der erfahrene Schlichter nach SOBau den Umstand, warum sich überraschte Bauherren immer wieder mit ihrem Baupartner überwerfen. Im weiteren Verlauf des Beitrags erläutert Rechtsanwalt Renz einige typischen Konfliktsituationen am Bau – um schließlich auf die SOBau 2020 als Ausweg einzugehen. Auch dieser Beitrag erreichte eine sehr hohe Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Da ein direkter Link zur sobau.de eingebaut war, führte dies zu entsprechenden Klickzahlen auf der Webseite des Regelwerks und einer Vielzahl von Anfragen.
Kritische Kommentierung eines neuen Verfahrens
Einen Dämpfer erhielt der mediale Bilderbuchstart der SOBau durch eine kritische Kommentierung der Regelungen zum beschleunigten Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren, wie sie in Buch 4, Abschnitt 3 beschrieben sind. Die Bedenken richten sich gegen die Wirksamkeit der Bindungswirkung einer vorläufigen Entscheidung, die wir derzeit prüfen. Das Ergebnis der Überprüfung werden wir auf der sobau.de bekanntgeben. Bis zur vollständigen Klärung sollte das beschleunigte Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren nicht angewendet werden. Die Online-Fassung der SOBau ist mit einem entsprechenden Hinweis versehen; alle Mitglieder der ARGE Baurecht haben wir per E-Mail Postbrief informiert.
Alle anderen Verfahrensarten – von der Mediation, über Schlichtung, Schlichtungs- und Schiedsgutachtenverfahren bis hin zum schiedsrichterlichen Verfahren – können indes sicher angewendet werden. Bedarf und Nachfrage jedenfalls sind groß.