Viel Aufmerksamkeit für die neue SOBau 2020

„Der Bauherr will ein Schloss, die Baufirma eine Hütte", schreibt die eine, „Erste Hilfe für die Baustelle“ eine andere, „Schlichten statt streiten“ eine weitere Zeitung über die neue Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten. Auch das „Team SOBau“ des Geschäftsführenden Ausschusses ist in diesen und vielen anderen Zeitungsberichten und Online-Artikeln präsent. Wir freuen uns sehr über diese positive Resonanz und werden in der nächsten Zeit weiter daran arbeiten, dass die SOBau nicht nur bekannt, sondern auch in der baurechtlichen Praxis angewendet wird. Welche Rolle Sie dabei spielen könnten und warum das äußerst sinnvoll sein kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne - dieses etwas angestaubte Sprichwort entfaltet auf vielen Baustellen tatsächlich eine ganz eigene Bedeutung. Denn zwischen Bauherren und Bauunternehmen gibt es oft Streit. Und der landet oft vor Gericht. „Für die Beteiligten ist das zumeist Ressourcenverschwendung!“

So beginnt das Interview, das Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger, Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht, mit der Deutschen Presseagentur anlässlich der Veröffentlichung der SOBau 2020 geführt hat. Das Interview findet sich bundesweit in vielen Tageszeitungen und Online-Medien wieder. Dazu haben auch unsere eigenen Aktivitäten beigetragen, allen voran die eigenständige Internetpräsenz der SOBau oder auch diese Pressemitteilung.

Das eigene Profil schärfen

Auch Sie können zur Verbreitung des Regelwerks beitragen und damit Ihr eigenes Profil als baurechtlich spezialisierte/r Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt schärfen. „Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, sich mit den Inhalten der SOBau 2020 vertraut zu machen und mit den eigenen Mandanten darüber zu reden, die SOBau künftig in allen Bauverträgen zu vereinbaren“, erläutert Rechtsanwalt Böttger. „Das ist die beste und wirtschaftlich sinnvollste ‚Streitprophylaxe‘, die ich mir vorstellen kann!“

Überdies können Sie folgende Dinge erwägen:

  • Ergänzen Sie Ihre E-Mail-Signatur mit einem Hinweis zur SOBau 2020 und einem Link zur dazugehörigen Webseite.
  • Wenn Sie lieber auf die eigene Webseite verlinken, nutzen Sie doch einfach unsere Presseinformation. Sie können den Text gerne auch verändern und mit eigenen Zitaten versehen.
  • Mit einer eigenen News-Meldung auf der Kanzlei-Seite unterstützen Sie auch deren Relevanz in den Suchmaschinen.
  • Werden Sie selbst Schlichterin oder Schlichter nach SOBau. Im nächsten Jahr wird es wieder Seminare dazu geben. Bei Interesse schreiben Sie an sobau@arge-baurecht.com und wir informieren Sie rechtzeitig über die Termine.

Mit diesem „Benefizkonzert“ für die außergerichtliche Streitbeilegung können wir überdies gemeinsam dazu beitragen, die Baukultur in Deutschland insgesamt zu verbessern.

Weitere Informationen

Die vollständige Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten können sie auf sobau.de durchsehen und herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel für eine gelungene Schlichtung nach SOBau. Einen schnellen Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten in der SOBau 2020 finden Sie unter diesem Link.

Die beste und wirtschaftlich sinnvollste ‚Streitprophylaxe‘, die ich mir vorstellen kann!

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Böttger über die SOBau 2020