Baurechtsexperten fordern zügig novelliertes Bauvertragsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unterstützt dessen Empfehlung zur Harmonisierung von Bauträgerrecht und Bauvertragsrecht für Verbraucher. Es wird eine zügige Umsetzung der geplanten Reform gefordert.

Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unterstützt dessen Empfehlung zur Harmonisierung von Bauträgerrecht und Bauvertragsrecht für Verbraucher. Es wird eine zügige Umsetzung der geplanten Reform gefordert.

In einer aktuellen Stellungnahme formuliert der DAV deutliche Kritik am Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesministerium der Justiz“. Die Arbeitsgruppe war bereits im Jahr 2010 von der damaligen Bundesjustizministerin gebeten worden, Problemfelder und Unstimmigkeiten im Bauvertragsrecht zu identifizieren und den daraus resultierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen. Sechs Juristen des DAV, darunter der Vorsitzende der ARGE Baurecht, Dr. Peter Sohn, benannten zusammen mit weiteren Baurechtsexperten Handlungsfelder und machten konkrete Umsetzungsvorschläge. Der Bericht wurde bereits vor der Bundestagswahl 2013 abgeschlossen.

 „Inzwischen sind fast eineinhalb Jahre ins Land gegangen und es ist nicht viel passiert“, stellt Dr. Peter Sohn fest. Es sei nun an der Zeit, den Prozess zügig wieder aufzunehmen und die gesetzliche Novellierung abzuschließen. „Aus Sicht des DAV ist eine Zweiteilung des Bauvertragsrechts das wichtigste Element für eine neue Gesetzgebung“, betont Sohn. „Dies unterstützt die ARGE Baurecht ausdrücklich.“ Denn durch die Unterteilung in „zwei selbstständige, auf unterschiedliche Anwendergruppen zugeschnittene Regelungen“ vollziehe man „die europarechtlichen Vorgaben an das Verbraucherschutzrecht nach“, heißt es in der Stellungnahme. „Eine solche Zweiteilung erhöht den Verbraucherschutz und schafft zugleich mehr Klarheit in diesem für Bauprojekte so wichtigen Rechtsbereich. Schließlich geht es für alle Beteiligten immer auch um viel Geld“, erläutert Sohn und ergänzt: „Diese Klarheit muss sich allerdings im gesamten Gesetzeswerk wiederfinden.“

So unterstützt die ARGE Baurecht die Kritik des DAV zu weiteren Punkten im Abschlussbericht. Dazu gehören die darin formulierten Vorschläge zu Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten der Baubeteiligten oder Regelungen zu Preisanpassungen bei Mehr- oder Minderleistungen. In beiden Fällen laufe man Gefahr, zu vage bleiben zu müssen und somit die beabsichtigte höhere Rechtssicherheit wieder zu unterlaufen. „Angesichts der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Verträge halten wir klar formulierte Bauverträge für die eindeutig bessere Alternative für alle beteiligten Parteien“, so Dr. Peter Sohn abschließend. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Kritikpunkte der DAV-Stellungnahme im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und die Novellierung rasch zum Abschluss zu bringen.“

Die ausführliche Stellungnahme des DAV finden Sie hier.

Für weitere Informationen und/oder Interviewanfragen an Dr. Peter Sohn wenden Sie sich bitte an: presse@arge-baurecht.com