Kanzleialltag revolutionieren

Die Digitalisierung wird häufig als die Revolution unserer Zeit bezeichnet. Während viele Berufsfelder hier große Sprünge machen, sind Juristen eher noch zurückhaltend bei den digitalen Technologien. Möglicherweise liegt das auch an den derzeit auf dem Markt erhältlichen Angeboten und Lösungen. Beides will Wolters Kluwer, zu dem auch der Werner Verlag gehört, nun ändern. Zu den Spezialgebieten des Wissens- und Informationsdienstleisters gehört Recht und hier insbesondere Baurecht. „Wir wollen den Alltag in einer Baurechtskanzlei revolutionieren“, sagt Johannes Klostermann von Wolters Kluwer. Als Head of Innovation and User Experience arbeitetet er momentan an digitalen Lösungen, die optimal auf die Bedürfnisse von Baurechtlern zugeschnitten sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie er dabei vorgeht und welche Rolle Sie dabei spielen könnten.

„Das spannendste an dem gesamten Prozess ist, dass niemand genau weiß, was am Ende dabei herauskommt“, beschreibt Klostermann sein Projekt begeistert, das der Verlag unter seiner Federführung im Sommer letzten Jahres startete. Dabei genießt der gelernte Jurist ungewöhnlich viele Freiheiten. Das sei nötig, so Klostermann, da man ansonsten nicht wirklich etwas Neues entwickeln könne. „Klar war nur, dass am Ende ein neues digitales Produkt stehen wird“. Was das genau bedeutet, welche Eigenschaften das Produkt haben wird, welche Vorteil es bietet – all das stand zu Beginn noch völlig in den Sternen. „Nur eins war klar“, so Klostermann, „Wir wollen den Kanzleialltag grundlegend revolutionieren“.

Wo liegt das Problem?

Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, müsse man aber zunächst die aktuelle Situation und vor allem die aktuellen Herausforderungen und Probleme im alltäglichen Umgang mit baurechtlichen Mandaten verstehen. „Ich habe letzten Sommer einfach einige Rechtsanwälte per E-Mail kontaktiert, um sie für einen Interviewtermin zu gewinnen“, erinnert sich Klostermann, „und ich wundere mich immer noch über die positiven Reaktionen, denn außer der Tatsache, dass es um eine in der Entwicklung befindliche Lösung für Baurechtler geht, haben wir nichts verraten. Weder konkrete Themen, geschweige denn Fragen oder ähnliches“, sagt Klostermann lachend. Auch die Telefonate zur Vereinbarung der Termine brachten keine weitere Klarheit, sondern es blieb bei der vagen Ankündigung, dass es um die Entwicklung eines neuen digitalen Produkts gehen sollte.

Folgerichtig waren auch die eigentlichen Gespräche mit den Kollegen, alles baurechtlich tätige Rechtsanwälte, ohne eine feste Agenda. Klostermann ging es vor allem ums Zuhören, gerne konnten die Kollegen über ihre Kanzlei sprechen, über ihre Mandate und darüber, was sie ärgert oder wo sie Erfolge feierten. Es ging dabei aber nicht nur um die Recherche und die Frage, wann Inhalte genutzt werden, sondern gleich um verschiedene weitere Themen. Was machen eigentlich die Fachangestellten in Baurechtskanzleien? Was ist der Schwerpunkt der Arbeit und was hat es mit den Leitz-Ordnern auf sich, die beinahe jeder Gesprächspartner erwähnte?

Gestaltung denken

Die Kollegen hatten sich bereit erklärt, sich auf eine im Verlagsumfeld neue, in der digitalen Wirtschaft aber schon arrivierte Art der Produktentwicklung einzulassen, das „Design Thinking“. Oberstes Mantra dieser Methode ist die Fokussierung auf den Nutzer, auf seine Bedürfnisse und auf den Nutzen, den das Produkt ihm stiften soll. Radikaler als in bekannten Konzepten bedeutet dies, unbedingte Empathie zu entwickeln, sich in der Produktkonzeption zunächst ganz zurückzunehmen und sich vollständig in die Rolle desjenigen zu versetzen, für den das Produkt gedacht ist. So gab es zu Beginn keinerlei Produktkonzeption, keine wie auch immer geartete Produktidee, noch nicht einmal ein inhaltliches Thema.

„Bereits eine gute Handvoll Interviews reicht aber, um dies zu ändern“, weiß Klostermann inzwischen. „Muster bilden sich heraus und gemeinsame Problemlagen werden sichtbar. Nicht zuletzt werden Erfolge sichtbar, die Kollegen über ihre unterschiedlichen Arbeitsweisen hinaus feiern.“ Der wiederkehrende Mandant ist für jeden Kollegen die beste Belohnung, die es nach einem abgeschlossenen Mandat gibt. Aber auch die Freude über einen gelungenen Schriftsatz, der vom Mandanten ohne jegliche Änderungen übernommen wird (wenn der Kollege nicht nach außen hin auftritt) und das Erfolgsgefühl, wenn eine zunächst höchst nachvollziehbare Argumentation im gegnerischen Schriftsatz geknackt wird, zeigen sich immer wieder. „Langsam wurde sichtbar, wo Lösungen ansetzen könnten, die die erfolgreiche Arbeit eines Anwalts unterstützen und ihm im besten Fall die qualitätsvollere Arbeit ermöglichen oder gar neue Verdienstmöglichkeiten eröffnen“, so Klostermann.

Design Thinking zeichne sich aber nicht nur durch den radikalen Empathie-Ansatz aus, der, unbenommen von vermeintlichem Wissen über die Nutzer, den Blick für Neues öffne. Es sei auch eine Methode, die eine schier unendliche Zahl von Möglichkeiten eröffne, um Lösungen zu entwickeln. Nach dem Sammeln der ersten Erkenntnisse gehe es mit der Definition eines Bereichs weiter, der mit dem Produkt adressiert werden soll. „Das kann die Lösung eines Problems sein aber auch ein ‚Erfolgs-Generator‘ macht ein Produkt spannend“, sagt Klostermann. Auf die Definition des Arbeitsbereichs folge die Entwicklung von Ideen für das Produkt. Keine Idee sei dabei verboten und mag sie auch noch so abwegig erscheinen. Auch vom Design her ist alles möglich, „von bunt bis mononchrom, Hauptsache es dient einem Zweck“, beschreibt Klostermann. Auf diese Weise entstünden etliche unterschiedliche „Prototypen“ für Produkte, Funktionen oder Nutzererlebnisse. „Sie alle stehen zunächst gleichberechtigt nebeneinander und warten auf den nächsten und für jede einzelne Idee alles entscheidenden Schritt, die Validierung“, sagt Klostermann.

Neben der Empathie laute ein zweiter, immens wichtiger Grundsatz, jede Idee möglichst bald in erlebbare Designs zu verwandeln und diese beim Nutzer zu testen. Einige der Interviewpartner hätten dies bereits im ersten Termin erlebt.

Designs entwickeln, ausprobieren, weiterentwickeln

Nachdem im Juli und Anfang August des vergangenen Jahres die ersten acht Interviews abgeschlossen waren, entwickelte das Projektteam des Verlags zahlreiche Ideen. In Diskussionen mit zwei Designern entstanden daraus dann erste Entwürfe – sogenannte Mockups – von möglichen Lösungen, die in den Folgegesprächen präsentiert wurden. Zu Beginn stand wieder das offene Gespräch im Fokus, gefolgt von der Auseinandersetzung mit den Entwürfen und schließlich einer Bewertung der ersten Prototypen. Die Kollegen konnten unmittelbar sehen, was aus den Beschreibungen anderer Kollegen bereits entstanden war und ihren Eindruck davon in die Entwicklung zurückfließen lassen.

„Damit schließt sich nun ein Kreis, der für das Design Thinking maßgeblich ist“, erläutert Klostermann. Am Anfang stehe die Empathie mit dem Nutzer, das „walking in their shoes“, das ganz nah an den Nutzerbedürfnissen orientierte Ideen produziert. Diese würden so schnell wie möglich verbildlicht, um auf diese Weise wieder die Nutzer am Entwicklungsprozess teilhaben zu lassen. Deren Feedback bestimme entscheidend darüber, welche Veränderungen vorgenommen werden und welche anderen Ideen in den Entwicklungsprozess einfließen. „So entstehen Produkte, die den Nutzer und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen“, sagt Klostermann begeistert.

Wie die Lösung am Ende aussehen wird, kann heute noch keiner der Beteiligten sagen. Es gibt Ideen und Konzepte, Designs und weitere Ideen und am Ende wird ein neues Produkt für Baurechtler stehen, das es am Markt heute noch nicht gibt. Die eingesetzten Methoden bieten interessierten Baurechtlern die einzigartige Möglichkeit, ihre Arbeitsmittel selbst mitzugestalten. „Dass dies sehr positiv bewertet wird, zeigt sich daran, dass jeder der beteiligten Baurechtler die Abschlussfrage am Ende des Interviews, ob sie weiterhin Zeit für Gespräche und Präsentationen aufwenden möchten, uneingeschränkt bejaht hat“, freut sich Klostermann.

 

Exklusive Lösungen für die ARGE Baurecht mitgestalten

Wenn Sie dieser Beitrag angesprochen hat und Sie Lust haben, die „Revolution des Kanzleialltags“ mitzugestalten, dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 0221 800471-12.


Johannes Klostermann, Rechtsanwalt, ist als Head of Innovation and User Experience bei Wolters Kluwer Deutschland (unter anderem Werner Verlag) für die Entwicklung von neuen Produktkonzepten, für die Erforschung des Einsatzes von Technologien wie Künstlicher Intelligenz und für die Verankerung der Innovationskultur verantwortlich. Vor der Arbeit bei Wolters Kluwer war er als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
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