Bauvertragsrecht - Neue Regelungen für Planer

Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die BGH-Rechtsprechung zunehmend von seiner „honorarrechtlichen Überformung” durch die HOAI gelöst. Mit der Konzentration auf die vertraglichen Inhalte und Pflichten wurde aber auch deutlich, dass die Typisierung von Architekten- und Ingenieurverträgen als Werkverträge gemäß § 631 BGB eine Vielzahl offener Fragen aufwirft, die das gesetzliche Werkvertragsrecht bisher nur unzureichendend beantwortete. Mit den neuen gesetzlichen Neuregelungen sind nun erstmals eigenständige Vertragsvorschriften für Architekten- und Ingenieurverträgen geschaffen worden. Die einzelnen Regelungen beleuchtet Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Dammert in seinem Fachaufsatz auf Basis des Gesetzesentwurfs, der kurz darauf verabschiedet wurde. Der Verfasser war Mitglied der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht sowie der Unterarbeitsgruppe Architektenvertragsrecht und Absicherungsrecht beim Bundesministerium für Justiz.

A. Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfs

I. Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Bundesjustizministerium

Rechtspolitischer Ausgangspunkt des Gesetzentwurfes war der im Jahre 2009 zwischen CDU, CSU und FDP geschlossene Koalitionsvertrag. Demnach sollte geprüft werden, ob und in wie weit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechtes geeignet ist.

Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Prüfauftrages wurde am 17.03.2010 eine aus ca. 40 Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesjustizministerium gegründet. Besetzt wurde diese Arbeitsgruppe unter anderem mit Mitgliedern aus Ministerien, Gerichten, Hochschulen, Kammern, Verbänden und sonstigen Vereinigungen. Bis zur Vorlage des Abschlussberichtes am 18.06.2013 tagte die Arbeitsgruppe ca. 25-mal. Zudem erfolgte die Gründung von verschiedenen Unterarbeitsgruppen, unter anderem der Unterarbeitsgruppe Architektenvertragsrecht, sowie der Unterarbeitsgruppe Absicherung des Bestellers.

Die Anfang 2011 gegründete Unterarbeitsgruppe Architektenvertragsrecht lieferte am 21.11.2011 ihren Ergebnisbericht ab. Dieser enthielt bereits Gesetzesvorschläge zu den vertragstypischen Pflichten, der Zielfindungsphase und dem Sonderkündigungsrecht nebst hierauf bezogener Vergütungsregelungen, sowie zur (Teil)Abnahme.

II. Deutscher Baugerichtstag – Arbeitskreis IV – Architekten- und Ingenieurrecht

Die Beratungen des Deutschen Baugerichtstages haben auf die Formulierung des Gesetzentwurfs ebenfalls erheblichen Einfluss gehabt.

Bereits der 3. Deutsche Baugerichtstag legte im Jahre 2010 Empfehlungen zur Vertragstypisierung und Haftung im Bauvertragsrecht vor. Schon zu diesem Zeitpunkt forderte Preußner spezifische Ergänzungen zu Werkvertragsrecht, welche die Besonderheiten der Architekten- und Ingenieurverträge berücksichtigen und entsprechend regeln. Der Verfasser wies zudem auf das Erfordernis hin, bei fehlender Konkretisierung des Werkerfolges diesen vorab in einer „Scoping-Phase†zu ermitteln. Dies war die Geburtsstunde des § 650o BGB-E.

Die im Jahre 2012 abgegebenen Empfehlungen des 4. Baugerichtstages stimmten inhaltlich weitgehend mit den §§ 650o-r BGB-E überein. Auch die durch den 5. Baugerichtstag im Jahre 2014 abgegebene Empfehlung ist inhaltlich weitgehend identisch mit den §§ 650s BGB-E.

III. Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Im September 2015 erarbeitete das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung mit Stellungnahmemöglichkeit bis zum 20.11.2015. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.03.2016 wurde mit BRDrucks. 123/16 an den Bundesrat weitergeleitet, welcher mit BR-Drucks. 123/16 (B) vom 22.04.2016 hierzu Stellung nahm. Mit BT-Drucks. 18/8486 wurde der Regierungsentwurf am 18.05.2016 in den Bundestag eingebracht.

Der ersten Beratung im Bundestag vom 10.06.2016 folgte die öffentliche Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 22.06.2016.


- Ende des Auszugs -

Der vollständige Aufsatz „Das geplante Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts – Architekten- und Ingenieurvertrag“ erschien zuerst in der Fachzeitschrift „baurecht“ (BauR 2017, 421 - 430 (Heft 2a)). Sie können den Beitrag hier online betrachten und herunterladen.