BGH-Richter kommentiert neues Bauvertragsrecht

Das novellierte Bauvertragsrecht tritt mit Jahresbeginn 2018 in Kraft. Das neue Gesetz wurde bereits in zahlreichen Fachbeiträgen, Expertentipps und Interviews behandelt. Im Interview mit dem Beck Shop kommentiert nun Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter die wichtigsten neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Lesen Sie hier sein insgesamt sehr positives Fazit und die Schwachpunkte, die er ausmacht.

Nur der erste Schritt

Reiter lobt vor allem den Umstand, dass der Komplexität des Baurechts mit einem eigenen Gesetz nun endlich Rechnung getragen wird. Weiter begrüßt der Richter am Bundesgerichtshof den Verbraucherschützenden Charakter des neuen Gesetzes, sieht allerdings Schwachstellen, insbesondere die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB. Insgesamt zieht Harald Reiter ein positives Fazit der Reform macht aber deutlich, dass das Gesetz nur der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Für Ihn müsse der Gesetzgeber nicht nur die Schwachpunkte des neuen Bauvertragsrechts angehen, sondern langfristig ein umfassendes BGB-Bauvertragsrecht schaffen, dass die Regelungen der VOB/B ersetze. Das vollständige Interview lesen Sie auf beck-shop.de.

Wie ist ihre Meinung zum neuen Bauvertragsrecht?

Halten Sie die Reform für gelungen? Wo sehen Sie die Stärken und Schwächen? Schreiben Sie uns Ihre Meinungen, Kommentare und Einschätzungen an: meinung@arge-baurecht.com. Ihre Kommentare veröffentlichen wir gerne unter diesem Beitrag. Geben Sie uns bitte einen Hinweis, wenn Sie dies nicht wünschen.