Nur der erste Schritt
Reiter lobt vor allem den Umstand, dass der Komplexität des Baurechts mit einem eigenen Gesetz nun endlich Rechnung getragen wird. Weiter begrüßt der Richter am Bundesgerichtshof den Verbraucherschützenden Charakter des neuen Gesetzes, sieht allerdings Schwachstellen, insbesondere die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB. Insgesamt zieht Harald Reiter ein positives Fazit der Reform macht aber deutlich, dass das Gesetz nur der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Für Ihn müsse der Gesetzgeber nicht nur die Schwachpunkte des neuen Bauvertragsrechts angehen, sondern langfristig ein umfassendes BGB-Bauvertragsrecht schaffen, dass die Regelungen der VOB/B ersetze. Das vollständige Interview lesen Sie auf beck-shop.de.
Wie ist ihre Meinung zum neuen Bauvertragsrecht?
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