Vorschau auf die 62. Baurechtstagung

Am 17. und 18. November findet unsere Herbsttagung 2023 in München statt. Es erwartet Sie ein spannender Parforceritt durch das baurechtliche Hochgebirge und viele Gelegenheiten, um alte Freunde zu treffen und neue kennenzulernen.

Auf dem Programm stehen u. a. diese Themen: Vorauszahlungen und die Absicherung des Bestellers, IPA und Bauverträge, die Besonderheiten der Streitverkündung sowie Terminüberschreitung, Verbraucherbauvertrag, Schlichtung und eine Übersicht aktueller BGH-Entscheidungen. Hier finden Sie eine erste Vorschau auf die Inhalte der Vorträge. 

 

Rechtsanwalt Tobias Prevorsek

Grundlagenveranstaltung: „Die Abnahme beim Bauvertrag“

Der Referent befasst sich in seinem Vortrag mit der Bedeutung der Abnahme, deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Dabei werden insbesondere die verschiedenen Formen der Abnahme sowie die Unterschiede zwischen den Regelungen im BGB und der VOB/B thematisiert.

 

Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz

„Vorauszahlungen und die Absicherung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs des Bestellers“

Leistet der Besteller Vorauszahlungen, nimmt er das Risiko der Unternehmerinsolvenz auf sich. Daher bedarf er einer validen Absicherung für den Fall, dass der Unternehmer keine der Vorauszahlung adäquate Gegenleistung erbringt. Praktisch kommt nur eine Bürgschaft in Betracht. Was sichert eine solche Bürgschaft ab? Sind auch die Vertragserfüllung und Ansprüche wegen vertragswidriger bzw. mangelhafter Leistung abgesichert? Wann wird der Anspruch gegen den Bürgen fällig? Empfiehlt es sich, als Besteller Vorgaben zum Inhalt der Bürgschaft zu machen und wenn ja, welche vor dem Hintergrund einer regelmäßig gebotenen AGB-Kontrolle? Diesen und weiteren praxisrelevanten Fragen geht der Referent in seinem Vortrag nach.

 

Rechtsanwalt Marcel Manz und Ingenieur Hilko Eilers

„IPA und die Gestaltung von Bauverträgen“

Die Integrierte Projektabwicklung (IPA) bewegt derzeit die Baubranche. Die ersten IPA-Projekte sind bereits erfolgreich abgeschlossen und viele weitere befinden sich in der Vorbereitung oder Realisierung. Dabei erforderte die IPA von den Projektbeteiligten eine völlig andere Herangehensweise als im BGB- oder VOB/B-basierten Bauvertrag üblich. Statt der Einzelinteressen der Projektbeteiligten sollen bei der IPA das Projektteam und der Projekterfolg im Mittelpunkt stehen. Was zunächst einfach klingt, stellt Auftraggeber sowie Auftragnehmer eines IPA-Projekts vor viele Fragen und Herausforderungen. Welches Bauvorhaben eignet sich für ein IPA-Projekt und was müssen die Projektbeteiligten in der IPA leisten? Welche Vor- und Nachteile bietet die IPA gegenüber „klassischen“ Formen der Projektabwicklung? Wie löst die IPA typische Probleme und Konflikte während der Bauausführung? Der Vortrag von Hilko Eilers (Bohlen & Doyen GmbH) und Rechtsanwalt Marcel Manz, LL.B. (franz + partner rechtsanwälte mbB) soll Lösungsansätze sowie Denkanstöße aus der Praxis zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Thema IPA geben.

 

 

 

62. Baurechtstagung am 17. und 18. November 2023 in München – erstmals mit Mentorenprogramm. Hier finden Sie das vollständige Programm.

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Rechtsanwalt Dr. Söre Jötten

Terminüberschreitung – Anforderungen an die Entlastung des Unternehmers gemäß § 286 Abs. 4 BGB

Bei kaum einem Bauvorhaben werden alle vereinbarten Termine eingehalten. Schnell sorgt dies beim Werkunternehmer für Sorgen vor der Geltendmachung von Verzugsschäden oder einer ggf. vereinbarten Vertragsstrafe. Nicht alle Umstände, die zu einer Terminüberschreitung geführt haben, sind jedoch dem Werkunternehmer anzulasten und derartige Ansprüche wegen Terminüberschreitungen setzen voraus, dass diese zu vertreten ist. Aber wie kann der Werkunternehmer sein vermutetes Verschulden widerlegen? Genügt hier z.B., dass sich der Werkunternehmer auf Materialengpässe, den erkrankten Subunternehmer, einen Lockdown oder den komplizierten Bauleiter des Bauherrn beruft? Diese und weitere Entschuldigungsgründe beleuchtet der Vortrag und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

 

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Ulrich Schröder

„Spezielle haftungsträchtige Probleme der Streitverkündung“

Am Bau hat man es eher selten mit zweipoligen Rechtsverhältnissen zu tun, weshalb Rechtsfragen der Streitverkündung und der Streithilfe eine besonders große Rolle spielen. Die Streitverkündung zielt häufig primär auf eine Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB), manchmal auch auf die Interventionswirkung (§ 74 Abs. 3 i. V. m. § 68 ZPO). Beide Ziele werden nicht immer erreicht, was für den Prozessbevollmächtigten des Streitverkünders unliebsame Konsequenzen haftungsrechtlicher Art nach sich ziehen kann, wenn entsprechende Fehler infolge eines/des Zeitablaufs nicht mehr reparabel sind; insoweit besteht das Problem, dass die Wirksamkeit der Streitverkündung im Ausgangsverfahren nicht geprüft wird, sodass taugliche – rechtzeitig leuchtende – Warnlampen fehlen. Spätestens seit dem Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2021 – 29 U 166/19 – hat die Baurechtsszene den Themenbereich wieder auf dem Schirm. Der Vortrag soll hierzu aktuelle Fragen beleuchten und die ärgsten Tretminen aufzeigen, denen es auszuweichen gilt.

 

Rechtsanwältin Christine Weyand, Rechtsanwältin Ulrike Vestner

„Die Schlichtung nach der SOBau 2020 – Ein Baustein der ganzheitlichen Konfliktlösungsstrategie“

In ihrem Vortrag stellen die Referentinnen das Schlichtungsverfahren als effizienten Ansatz zur Konfliktlösung von Baustreitigkeiten vor. Bauprojekte sind oft sehr komplex und bergen vielfältige Herausforderungen, die zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien führen können. Herkömmlichen Gerichtsverfahren zur Lösung dieser Konflikte sind oft zeit- und kostenaufwendig. Schlichtungsverfahren bilden hierzu eine schnellere und effektivere Alternative zur Beseitigung von Baustreitigkeiten.

Die beiden Referentinnen geben während des Vortrags Einblicke in die Grundlagen und den Ablauf von Schlichtungsverfahren und die Vorteile der Schlichtung und skizzieren die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die für Schlichtungsverfahren relevant sind.

 

62. Baurechtstagung am 17. und 18. November 2023 in München – erstmals mit Mentorenprogramm. Hier finden Sie das vollständige Programm.

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