Tagen im Dreivierteltakt – Bericht zur 52. Baurechtstagung in Wien

Zur Herbsttagung lud die ARGE Baurecht erstmalig ins benachbarte Ausland. Deutlich mehr als 200 Tagungsteilnehmer folgten der Einladung, in der österreichischen Hauptstadt baurechtlichen Themen zu lauschen, Ansichten auszutauschen und neue, aber auch alte Bekannte wiederzutreffen. Auch außerhalb des Fachprogramms konnten sie Einblicke in das facettenreiche Angebot Wiens in kulinarischer, kultureller und architektonischer Hinsicht gewinnen. Rechtsanwältin Kathrin Heerdt fasst in ihrem Tagungsbericht das Geschehen der beiden Tage zusammen.

Zur Herbsttagung lud die ARGE Baurecht erstmalig ins benachbarte Ausland. Deutlich mehr als 200 Tagungsteilnehmer folgten der Einladung, in der österreichischen Hauptstadt baurechtlichen Themen zu lauschen, Ansichten auszutauschen und neue, aber auch alte Bekannte wiederzutreffen. Auch außerhalb des Fachprogramms konnten sie Einblicke in das facettenreiche Angebot Wiens in kulinarischer, kultureller und architektonischer Hinsicht gewinnen. 

Die VOB/B gehört zum Grundlagenwissen (auch) junger Baurechtler

Die von der Arbeitsgruppe „Junge Anwälte“ der ARGE Baurecht organisierte Grundlagenveranstaltung traf auch in Wien auf reges Interesse des zumeist jüngeren Fachpublikums. Für eine Einführung in die VOB/B, die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen zu dem dortigen Regelwerk und ausgewählte Spezialfragen konnte die Arbeitsgruppe Herrn Rechtsanwalt Philipp Hummel gewinnen. Der Referent schilderte praxisnah und anschaulich, worauf es bei der Geltung der VOB/B in Bauverträgen ankommt. Angepasst an die Zielgruppe der Veranstaltung, also diejenigen, die am Anfang ihrer Baurechtskarriere stehen, fesselte Herr Hummel die jungen Baurechtler mit dem ausgewählten Thema. Dem besonderen Veranstaltungsort geschuldet, drückten die jungen Baurechtler bei dem einen oder anderen Teilnehmer ein Auge zu und räumten ausnahmsweise auch (wenigen) erfahreneren Kollegen/-innen einen Gasthörerstatus ein.

Regelgerechtes Bauen

Den Hauptteil der 52. Baurechtstagung eröffnete traditionell der Vorsitzende der ARGE Baurecht, Herr Dr. Peter Sohn. Bereits zu Beginn des Fachprogramms widmete sich Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dagmar Sacher einem praktisch häufigen Phänomen: einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik nach Vertragsschluss. Sie differenzierte zwischen dem geschuldeten Werkerfolg und den Vergütungsfolgen einer solchen Änderung und vermochte mit einer feinsinnigen thematischen Auseinandersetzung die Zuhörer zu gewinnen.

Der ihr folgende Referent, Herr Notar Prof. Dr. Dr. Grziwotz, konnte ein für „klassische“ Baurechtler nicht ganz gewöhnliches Thema unterhaltsam und lehrreich vermitteln. Ist der Bauträgervertrag ein Finanzierungsinstrument für Banken, unter dem der Verbraucherschutz leidet? Die Begründung des Referenten erschien plausibel und trotz der vielleicht nicht grundsätzlich zu beurteilenden Frage konnten die Zuhörer auch dann viel Lehrreiches aus dem Vortrag entnehmen, wenn sie mit Bauträgerfinanzierung und deren Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung nicht häufig in Berührung kommen.

Nach der Kaffeepause war sich Herr Richter am Bundesgerichtshof Claus Halfmeier der Aufmerksamkeit der Teilnehmer sicher. Er stellte ausgewählte aktuelle Entscheidungen des VII. Zivilsenates vor. Den Zuhörern bot sich auf diese Weise wieder einmal die Gelegenheit, von einem Senatsmitglied selbst von den Hintergründen der Entscheidungen und den Erwägungen zur Begründung der getroffenen Entscheidungen zu erfahren.

Mit der wieder aufgenommenen Tradition der Thesendiskussionen konnte der erste Tagungstag in regem Meinungsaustausch beschlossen werden, auch wenn die Zeit bei weitem nicht ausreichend erschien, um allen Referenten und Diskutanten die gebührende Vertiefung zu bieten.

Wiener Küche in traditionellem Rahmen

Fachlich frisch gestärkt, aber dennoch hungrig konnten die Teilnehmer der Abendveranstaltung die Wiener Küche genießen. Die Vorstellung der Geschichte des Restaurants Oswald & Kalb im ersten Bezirk Wiens durch Frau Dr. Birgit Franz und ihr Hinweis, dass Falco „Rock me Amadeus“ hier feierte, führte dazu, dass sich noch rascher ein Gefühl für die Umgebung einstellte. Bei Schnitzel, Strudel und anderen Köstlichkeiten stärkten sich die Teilnehmer in gemütlicher Atmosphäre, lernten neue Tischnachbarn kennen oder freuten sich, mit bekannten Gesichtern den Tag gemeinsam ausklingen zu lassen.

Großprojekte zwischen Hochkultur und Stadtkultur

Gewissermaßen im Vorgriff auf die Architekturführung am Nachmittag eröffnete Herr Architekt Dipl.-Ing. Christian Heuchel den zweiten Tagungstag mit einem Vortrag, in dem er Projekte des Büros Ortner & Ortner Baukunst in Wien zwischen Hochkultur und Stadtkultur vorstellte. Dem (auch) internationalen Charakter der Tagung folgend beschränkte er sich hierbei nicht auf Erläuterungen und Bilder österreichischer (Groß-)Bauprojekte, sondern stellte auch viel diskutierte Bauwerke in Berlin und Duisburg vor.

Abweichend von der vorgesehenen Referentenreihenfolge gelang es Herrn Richter am Kammergericht Björn Retzlaff sodann, in seiner Auseinandersetzung mit dem Potential und den Schwächen der einstweiligen Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650d BGB auch die letzte Müdigkeit zu vertreiben. Auch wenn die von ihm vertretene Ansicht nicht uneingeschränkt widerspruchslos blieb, konnte er die Zuhörer durch lebhaften und engagierten Vortrag mit stichhaltigen Argumenten gewinnen.

Der schnöde Mammon

Den Abschluss fand die Tagung mit einem Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Norbert Schneider, der seiner anerkannten Expertise folgend die Besonderheiten der Honorarberechnung und -vereinbarung in baurechtlichen Angelegenheiten aufzeigte und damit mindestens vor Honorareinbußen aufgrund unwirksamer Vergütungsvereinbarungen bewahrte.

Rechtsanwältin Kathrin Heerdt, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht