Hamburger Mischung – Nachbericht zur 53. Baurechtstagung

Das Hamburger „Schietwetter“ machte seinem Namen während der 53. Baurechtstagung in der Hansestadt alle Ehre. Doch die rund 300 Baurechtler aus ganz Deutschland ließen sich davon nicht beeindrucken. Ohnehin standen der intensive fachliche Austausch und das berufliche und private Netzwerken im Vordergrund. Für Aufsehen sorgte die neu eingeführte Altersgrenze bis 40 Jahre bei der Grundlagenveranstaltung, denn die Teilnehmer mussten am Eingang strenge Blicke über sich ergehen lassen. Am Freitagabend ging es ausgelassen zu bei einem spanisch-kubanischen Erlebnis-Dinner im Portugiesenviertel. Aber lesen Sie selbst.

Das Hamburger „Schietwetter“ machte seinem Namen während der 53. Baurechtstagung in der Hansestadt alle Ehre. Doch die rund 300 Baurechtler aus ganz Deutschland ließen sich davon nicht beeindrucken. Ohnehin standen der intensive fachliche Austausch und das berufliche und private Netzwerken im Vordergrund. Für Aufsehen sorgte die neu eingeführte Altersgrenze bis 40 Jahre bei der Grundlagenveranstaltung, denn die Teilnehmer mussten am Eingang strenge Blicke über sich ergehen lassen. Am Freitagabend ging es ausgelassen zu bei einem spanisch-kubanischen Erlebnis-Dinner im Portugiesenviertel.

Traditionell stellt die ARGE Baurecht dem eigentlichen Fachprogramm immer eine Grundlagenveranstaltung voran. Das Format, vor einem Jahr komplett überarbeitet, richtet sich ausschließlich an junge Baurechtler. Zwei Türsteherinnen sorgten dafür, dass die neu eingeführte Altersgrenze bis 40 Jahre eingehalten wurde. Inhaltlich stand die Baubetriebswirtschaft im Fokus, in die Dr.-Ing. Robert Tietz kenntnisreich einführte. Pointiert vermittelte er die Grundlagen der baubetrieblichen Kalkulation anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis und gab einen Überblick über die Kalkulationsverfahren. (Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.)

Altes und neues Recht

Das Hauptprogramm eröffnete Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn, Vorsitzender der ARGE Baurecht, mit einer kurzen Begrüßung. Stante pede folgte der Vortrag von Prof. Stefan Leupertz, Richter am BGH a.D., zu Nachträgen nach neuem Bauvertragsrecht. Durch den Vergleich von VOB/B, altem und neuem Recht, sowie durch mehrere Rechenbeispiele, stellte er denkbare Probleme lebhaft dar und veranschaulichte praktische Lösungen. Daraufhin referierte Rechtsanwältin Anna Stretz zum neuen Verbraucherbaurecht. Dabei zeigte sie die Veränderungen von altem zu neuem Recht detailliert auf und gab einen guten Überblick über das durchaus komplexe Normendickicht.

BGH Spezial

Nach einer kurzen Pause setzte sich Rechtsanwalt Dr. Walter Klein mit dem Urteil des BGH vom 22.02.2018 zu den fiktiven Mängelbeseitigungskosten auseinander. Durch die Differenzierung zwischen Mangel und Schaden, sowie unter Berufung auf § 281 Abs. 4 BGB, stimmte er im Ergebnis dem kontroversen Urteil des BGH zu. Auch dieses Mal endete der erste Tag mit zwei aktuellen bzw. strittigen Thesen aus dem Baurecht, deren Inhalte nach engagierter Diskussion der Teilnehmer weitgehend auf Zustimmung trafen.

Am Samstag präsentierte Claus Halfmeier, Richter am BGH, aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs und stellte dabei die Entwicklungen der Rechtsprechung und vor allem die dahinterstehenden Gedanken erhellend dar. Es folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am BGH, die die Haftungssteuerung beim Grundstückskauf anhand mehrerer Senatsentscheidungen erörterte. Sie zeigte die unterschiedlichen Herangehensweisen des V. und VII. Zivilsenats auf und trug insgesamt zu einem besseren Verständnis dieser spannenden Materie bei. Der zweite Tagungstag endete mit den §§ 1 Abs. 3 und 4, 4 Abs. 7 und 13 Abs. 4 VOB/B auf dem Prüfstand der AGB-Kontrolle durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski, die dieser ausführlich begründet für unwirksam erkannte.

Alte und neue Freunde

Natürlich gab es auch in Hamburg wieder ausreichend Gelegenheit zum beruflichen und privaten Netzwerken. Dafür besonders geeignet ist das gemeinsame Abendessen am Freitagabend. Dieses Mal führte die ARGE Baurecht ihre Mitglieder in das pittoreske Portugiesenviertel, genauer in das spanisch-kubanische Restaurant „Caramba Especial“, das für seine gleichsam schmackhafte und unterhaltsame Küche bekannt ist. ¡Ay Caramba!

Ferdinand Meier, Lena Rath