Die Thesen der 53. Baurechtstagung

Unsere Frühjahrstagung am 8. und 9. März in Hamburg steht unmittelbar bevor. Die meisten Details zum Programm kennen Sie bereits: Wir starten mit einer Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtler zum Thema Kalkulation. Im weiteren Verlauf erfahren Sie alles Wissenswerte zur Geltendmachung von Nachträgen nach neuem Recht, zum Verbraucherbauvertrag, zum Schadensersatzanspruch auf fiktiver Basis, zur Haftungssteuerung beim Grundstückskauf und zur VOB/B. Und natürlich gibt es wieder Raum für den fachlichen und freundschaftlichen Austausch. Was Sie aber noch nicht kennen, sind Themen und Vertreter der Thesendiskussion am Freitagnachmittag. Wir sind sicher, dass es ein äußerst angeregter Austausch werden wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Unsere Frühjahrstagung am 8. und 9. März in Hamburg steht unmittelbar bevor. Die meisten Details zum Programm kennen Sie bereits: Wir starten mit einer Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtler zum Thema Kalkulation. Im weiteren Verlauf erfahren Sie alles Wissenswerte zur Geltendmachung von Nachträgen nach neuem Recht, zum Verbraucherbauvertrag, zum Schadensersatzanspruch auf fiktiver Basis, zur Haftungssteuerung beim Grundstückskauf und zur VOB/B. Und natürlich gibt es wieder Raum für den fachlichen und freundschaftlichen Austausch. Was Sie aber noch nicht kennen, sind Themen und Vertreter der Thesendiskussion am Freitagnachmittag. Wir sind sicher, dass es ein äußerst angeregter Austausch werden wird. 

Rechtsanwalt Rainer Fahrenbruch aus Dresden wird seine These unter dem Titel „Abgesenkte Schwelle für die Urheberrechtsfähigkeit von Architektenleistungen“ präsentieren. Rechtsanwalt Markus Valerius aus Halle vertritt die These „Bei der Bemessung der Angemessenheit einer Fristsetzung nach § 9 Abs. 2 S. 2 VOB/B sind in aller Regel zwei Wochen ausreichend, wenn der Auftragnehmer wegen Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers kündigen will.“

Die Diskussion findet zum Ende des Fachprogramms am Freitagnachmittag statt. Jeder Kollege stellt seine These und den Hintergrund in jeweils maximal fünf Minuten dar. Anschließend diskutieren die Tagungsteilnehmer mit dem Thesenverfechter und untereinander die vorgestellten Positionen. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch.