BIM am Bau: Ein Grund mehr für Mehrparteienverträge?

Das digitale Planen im Rahmen von Building Information Modeling, kurz BIM, ist eine der aktuellen Herausforderungen der deutschen Baubranche. Das Planungs-Tool soll die Umsetzung großer Bauvorhaben verbessern und dabei helfen Zeit und Kosten zu sparen. Allerdings wirft BIM viele rechtliche Fragen auf, die bei der Vertragsgestaltung geklärt werden müssen. Der Erfolg von BIM dürfte daher entscheidend von der Entwicklung praxistauglicher Vertragsmodelle abhängen, die speziell auf die besonderen Anforderungen von BIM an den Planungsprozess ausgerichtet sind.

Das digitale Planen im Rahmen von Building Information Modeling, kurz BIM, ist eine der aktuellen Herausforderungen der deutschen Baubranche. Insbesondere bei komplexen Bau-/Anlagenbauvorhaben im Rahmen von Großprojekten soll das Planungs-Tool Abwicklungsdefiziten entgegenwirken und die damit verbundenen Terminüberschreitungen und Kostenexplosionen vermeiden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hohe Erwartungen an BIM. Ab 2020 – so sieht es der Stufenplan Digitales Planen und Bauen vor – soll das Planen und Bauen mit der BIM-Methode bei staatlichen Infrastrukturprojekten regelmäßig zum Einsatz kommen  und für mehr Planungsgenauigkeit und Kostensicherheit sorgen.

Allerdings wirft die Verwendung von BIM eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, denen im Rahmen der Vertragsgestaltung zu begegnen ist. Der Erfolg von BIM auch im privaten Bausektor dürfte daher entscheidend von der Entwicklung praxistauglicher Vertragsmodelle abhängen, die speziell auf die besonderen Anforderungen von BIM an den Planungsprozess ausgerichtet sind.

Bei der Debatte um die vertragliche Umsetzung von BIM wurden auch Mehrparteienvertragslösungen erwogen, bislang jedoch mehrheitlich abgelehnt. Zwar plädierten immer wieder Stimmen dafür, die Einführung von BIM zum Anlass für die Erprobung innovativer Vertragsmodelle wie dem Mehrparteienvertrag zu nehmen. Jedoch wurde überwiegend keine Veranlassung gesehen, im Rahmen des Einsatzes von BIM von dem Status quo der Abwicklung von Bauprojekten durch bilaterale Einzelverträge abzuweichen.

Neuen Aufwind bekam die Idee des Mehrparteienvertrags als tragfähiges und im Hinblick auf den digitalen Fortschritt der Baubranche vielleicht auch zeitgemäßes Vertragsmodell auf dem 7. Baugerichtstag 2018. Dort beschäftigte sich erstmals der neugegründete Arbeitskreis XI. mit der Frage, wie Abwicklungsdefizite im Rahmen von komplexen Bauvorhaben mit Hilfe neuer Vertragsmodelle überwunden werden können und stellte als Lösungsvorschlag eine integrierte Projektabwicklung im Rahmen eines Mehrparteienvertrags in den Raum – ein Vertragsmodell, mit dem in Ländern wie den USA und dem Vereinigten Königreich komplexe Bauprojekte bereits seit Jahren erfolgreich abgewickelt werden (s. unter II).

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich dieser Beitrag eingehender mit dem Für und Wider von Mehrparteienverträgen in der Baubranche, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung von BIM.

 

I. Gibt es einen Bedarf für neue Vertragsmodelle?

Im Kern ist BIM eine softwarebasierte Methode zur optimierten Planung, Errichtung und Bewirtschaftung von Bauwerken. Grundlage ist ein digitales dreidimensionales Gebäudemodell, welches von allen Planungsbeteiligten bearbeitet wird und als Informationsdatenbank dient. Alle für den Lebenszyklus eines Gebäudes relevanten Daten und Informationen können innerhalb des BIM-Models erfasst, verwaltet und unter den Beteiligten ausgetauscht werden. Neben den geometrischen Gebäudeinformationen können dies insbesondere Informationen zu Kosten, Qualität und Terminen sein. BIM schafft somit eine synchronisierte Datenbasis, auf die alle Projektbeteiligten zugreifen können.

Die Herausforderungen von BIM liegen allerdings weniger im Bereich der Softwareanwendung, sondern vielmehr in den gesteigerten Anforderungen an Projektkoordinierung, Kooperation und Informationsaustausch. So hebt der Stufenplan die „teamorientierten, kooperativen Problemlösungsmechanismen“ als einen der wesentlichen Vorteile des Planens mit BIM hervor: „Fehler bzw. Lücken bei der Planung können durch die enge Kooperation der Planer und IT-gestützter Kollisionsprüfungen weitgehend vermieden werden“, heißt es.

Für BIM wird damit eine Form der Zusammenarbeit der Planungs- und Baubeteiligten vorausgesetzt, die im Bauwesen derzeit noch keine Selbstverständlichkeit ist. Gerade was den Austausch von Informationen anbelangt, kann BIM deutlich über das hinausgehen, was im Rahmen konventioneller Planung erforderlich ist und verlangt sämtlichen Beteiligten ein hohes Maß an Vertrauen ab. Dies gilt besonders dann, wenn alle Planungsbeteiligten an nur einem Datenmodell arbeiten sollen („closed BIM“) und sämtliche der von ihnen eingespeisten urheberrechtlich relevanten oder anderweitig schutzwürdigen Daten einer größeren Zahl von Personen zugänglich werden. Damit einhergehen nicht nur ein (unfreiwilliger) Knowhow-Transfer, sondern auch die Befürchtung, dass BIM die unberechtigte Nutzung und Verwendung geistigen Eigentums erleichtert. Dies könnte sich für die Akzeptanz von BIM am Markt – bzw. der für den Einsatz von BIM erforderlichen Kooperationsbereitschaft – als echtes Hindernis erweisen.

Erforderlich ist daher zweierlei: Zum einen ein Kulturwandel im Bauwesen durch die Etablierung und Förderung einer deutlich kooperativeren Planungs- und Bauweise; zum anderen braucht es speziell auf die Anforderungen von BIM zugeschnittene Vertragsmodelle, die die Rechte von Planern, Fachplanern und Bauausführenden ausreichend garantieren und so die grundsätzliche Bereitschaft für eine auf Kollaboration basierende Zusammenarbeit stärken. Darüber, wie diese Vertragsmodelle aussehen sollen, besteht noch keine Einigkeit. Die Verfechter einer Projektabwicklung auf Basis von Einzelverträgen sind der Ansicht, dass dem kooperativen und integrativen Charakter von BIM auch durch eine Vernetzung der Verträge im Rahmen von einheitlichen Besonderen Vertragsbedingungen (BIM-BVB) Rechnung getragen werden könne, die den jeweiligen bilateralen Verträgen als Anlage beigefügt werden. Entsprechende Mustervertragsbedingungen wurden bereits im Auftrag des BMVI von der Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 entwickelt. Wenn jedoch sämtliche Projektbeteiligte ohnehin an die im Wesentlichen gleichen Vertragsbedingungen gebunden sein sollen, stellt sich die Frage, wie sinnvoll das Festhalten an tradierten bilateralen Vertragsmodellen wirklich ist und ob nicht Mehrparteienverträge den Ansprüchen von BIM eher gerecht werden können.

 

II. Integrierte Projektabwicklung („IPD“)

Die teamorientierte und fachübergreifende Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für BIM. Die Einführung von auf Kooperation ausgerichteten Vertragssystemen („collaborative form of contracts“) wird daher von einigen Autoren als wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Arbeit mit BIM gesehen. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wie Verträge künftig gestaltet werden müssen, um mehr kooperative Zusammenarbeit innerhalb eines Bauprojekts zu erreichen und den angestrebten Kulturwandel herbeizuführen.

Ende der 1990er Jahre begannen im Vereinigten Königreich Bestrebungen, der in die Krise geratene Bauwirtschaft durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zu neuer Kraft zu verhelfen. Man war der Ansicht, dass eine integrierte Projektabwicklung, in dessen Zentrum ein alle wesentlichen Projektbeteiligten vereinendes Project Partnering Team steht, dabei sowohl für die Auftragnehmer- als auch für die Auftraggeberseite am vorteilhaftesten sei. Dahinter stand die Idee, in einem kooperativen und durch Vertrauen geprägten Prozess innerhalb des Projektteams gemeinschaftlich Entscheidungen zu treffen, um auf diese Weise die Qualität und Effizienz der Arbeit zu erhöhen. Einem ganz ähnlichen Ansatz folgend, entwickelte sich in den USA die Methode der integrierten Projektabwicklung „Integrated Project Delivery“ oder kurz IPD. Ausgangspunkt ist auch hier das Projektteam, bestehend aus den wesentlichen Projektbeteiligten, dem Bauherrn/Auftraggeber, dem Architekten und dem Bauunternehmer. Je nach Projekt können weitere Beteiligte hinzutreten, wie Fachplaner, Subunternehmer oder Lieferanten.

Das Projekt insgesamt und nicht nur der individuelle Leistungsbeitrag soll im Fokus eines jeden Teammitglieds stehen. Dabei profitiert das Projekt von der frühestmöglichen Einbindung aller Projektbeteiligten sowie dem offenen und respektvollen Umgang miteinander und dem Informationsaustausch untereinander.

Die Beteiligten: Wesentlich ist sowohl im Rahmen von IPD als auch beim britischen Partnering die zentrale Rolle des Bauherrn. Dieser ist nicht bloß Leistungsempfänger, sondern aktives Mitglied des Projektteams. Dabei soll er zwar nicht die Rolle eines Planers oder Bauunternehmers einnehmen, sich jedoch aktiv in das Projekt einbringen und an der Entscheidungsfindung im Rahmen des Projektteams mitwirken. Ist der Bauherr kein aktiver Teil des Teams, könne dies einer offenen und vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre, in der Ideen bedenkenlos geteilt und Probleme frühzeitig aufgezeigt werden, entgegenwirken.

Die ausführenden Bauunternehmer sollen bereits im Planungsprozess technische Expertise beisteuern. Gleichzeitig bietet sich ihnen die Gelegenheit, sich frühzeitig in das Design einzuarbeiten, Probleme zu antizipieren und die spätere Bauausführung zu planen. Art und Umfang der Mitwirkung der Bauunternehmer am Planungsprozess kann vertraglich festgelegt werden. Dies soll sich positiv insbesondere auf das Kostenmanagement und die Qualität auswirken.

Entscheidungsfindung und Konfliktlösung: Im Idealfall werden alle wesentlichen Entscheidungen vom Projektteam einstimmig und nach dem Prinzip „best for the project“ getroffen.  Konfliktlösungsmechanismen sollen verhindern, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen den Projektbeteiligten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten ausgetragen werden müssen. Auch eine Streitbeilegung im Rahmen von Adjudikationsverfahren soll bestenfalls vermieden werden. Ziel ist es, Konflikte zwischen Beteiligten innerhalb des Projektteams zu lösen. Zu diesem Zweck sieht der im Vereinigten Königreich bereits etablierte Partnering-Vertrag PPC 2000 einen mehrstufigen Konfliktlösungsmechanismus vor, beginnend mit der sofortigen Information des gesamten Projektteams über den Disput (Clause 27.1 PPC 2000). Nur wenn eine interne Lösungsfindung innerhalb des vorgesehen Zeitrahmens scheitert, soll versucht werden, den Konflikt durch alternative Streitbeilegungsmechanismen, wie etwa Mediation aus der Welt zu schaffen (Clause 27.4 PPC 2000). Auch wenn dies wenig wünschenswert ist, müssen die Vertragspartner aber nicht erst die internen Konfliktlösungsmechanismen ausschöpfen, bevor sie in ein Adjudikationsverfahren übergehen (Clause 27.5 PPC 2000). Der Weg zu den ordentlichen oder Schiedsgerichten steht jedoch nur offen, wenn die Adjudikation gescheitert ist (Clause 27.6 PPC 2000).

Das „best for the project“-Verhalten soll auch durch die häufig transparent gestaltete Vergütungsstruktur gefördert werden. So können Teile der Vergütung – in der Regel der Gewinn – der Höhe nach abhängig vom Gesamterfolg des Projekts sein.

Eine integrierte Projektabwicklung verlangt nach einer Fehlerkultur, die den kreativen Austausch zwischen den Parteien und die Verfolgung neuer Ansätze und Methoden fördert und nicht hemmt. Sind die Vertragsparteien gezwungen, bei Entscheidungen stets das eigene Haftungsrisiko im Hinterkopf zu haben, steht dies einer solchen Kultur entgegen. Aus diesem Grund finden sich in IPD-Verträgen häufig Haftungsausschlussregelungen. In der ursprünglichen Version des US-amerikanischen IPD-Mehrparteienvertrags ConsensusDocs 300 von 2007 konnten sich die Parteien bspw. dafür entscheiden, die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden auszuschließen, die auf gemeinsamen, innerhalb des Projektteams („Management Group“) getroffenen Entscheidungen beruhen („Safe Habor Decisions“). Die „Safe Habor“-Klausel ist jedoch nicht mehr Bestandteil der Version des Consensus Docs 300 von 2016, da sie in der Praxis nur selten zur Anwendung kam.

BIM: Technologien, die eine kooperative Zusammenarbeit erleichtern und befördern, spielen im Rahmen von IPD eine wesentliche Rolle. In Bezug auf BIM gilt nach Ansicht des American Institute of Architects (AIA): „BIM is a tool, not a project delivery method, but IPD process methods work hand in hand with BIM and leverage the tool’s capabilities.“

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- Ende des Auszugs -

Der vollständige Aufsatz „BIM am Bau: Ein Grund mehr für Mehrparteienverträge erschien zuerst in der Fachzeitschrift „Baurecht“ (BauR 2021, 610 - 622, Heft 4). Sie können den Beitrag hier online betrachten und herunterladen.