Ordnungsgemäß bauen

Wer bauen will, braucht eine Genehmigung. Meistens jedenfalls. Ob ein Bauvorhaben genehmigt werden muss und vor allem, ob es überhaupt genehmigungsfähig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Auch beim Hauskauf und -verkauf spielt die Baugenehmigung eine wichtige Rolle. Daher rät die Publikumszeitschrift bauen! in ihrer aktuellen Ausgabe allen Bauherren dazu, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen. Der Autor Cord Behrens ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und natürlich Mitglied in der ARGE Baurecht. Die an private Bauherren gerichtete Zeitschrift erreicht mit jeder Ausgabe bundesweit rund 162.500 Leser. Die Platzierung ist Teil einer inhaltlichen Kooperation zwischen ARGE Baurecht und herausgebendem Verlag. Für das laufende Jahr sind weitere Beiträge in Vorbereitung.

Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine Genehmigung. Es gibt genehmigungsfreie, anzeigepflichtige bzw. genehmigungsfreigestellte und genehmigungspflichtige Bauprojekte. Wie der Name schon sagt, müssen genehmigungsfreie Bauten, aufgrund ihrer geringen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Bedeutung nicht durch die zuständige Baubehörde genehmigt werden. Welche Maßnahmen konkret genehmigungsfrei sind, hängt von der jeweils geltenden Landesbauordnung ab.

Die Regelungen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Garagen und Carports, Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen sowie Mauern und Einfriedungen bis zu einer gewissen Größe und Höhe sind meist genehmigungsfrei. Die Größen und Höhenvorgaben variieren jedoch deutlich. Wichtig: auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen vereinzelt bestimmte Mindestanforderungen wie zum Beispiel Mindestabstände zu Nachbargrundstücken erfüllen. Bauherren kleinerer Vorhaben sollten also zunächst einmal klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Je nach Bauordnung ist dann die Rede von der sogenannten Genehmigungs- oder Verfahrensfreiheit. Bei Unklarheiten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden, um spätere böse Überraschungen, wie z.B. eine Beseitigungsverfügung, zu vermeiden.

Bedeutung der Baugenehmigung

Der Inhalt der konkreten Baugenehmigung ist je nach Landesrecht unterschiedlich. Unabhängig davon haben Bauherren einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn das von ihm beabsichtigte Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt. Liegen alle Voraussetzungen für die Genehmigung vor, ist die Behörde verpflichtet, die Genehmigung auch zu erteilen. Dieser Rechtsanspruch kann bei einer Verweigerung der Baubehörde über eine sogenannte Verpflichtungsklage oder bei einer ablehnenden behördlichen Entscheidung durch eine Anfechtungsklage gerichtlich geltend gemacht werden.


Dieser Artikel erscheint in der Ausgabe 06/07.2016 der Zeitschrift bauen! erschienen. Den vollständigen Artikel „Ordnungsgemäß bauen“ können Sie sich hier online betrachten und herunterladen.