Ein Haus bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Daher sollte nicht nur das bauliche Fundament stabil sein. Auch der zugrunde liegende Bauvertrag muss eine solide rechtliche Grundlage bilden und das Vorhaben gegen alle Eventualitäten absichern.
Prinzipiell könnte ein Vertrag über den schlüsselfertigen Bau eines Eigenheims „per Handschlag“ wirksam geschlossen werden. Denn einen speziell auf den privaten Hausbau oder -kauf ausgerichteten rechtlichen Rahmen gibt es nicht. Vielmehr basiert das geltende Baurecht auf verschiedenen Quellen. Eine davon ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt diverse unterschiedliche Rechtsgebiete. Ein und dieselben Paragrafen des BGB gelten sowohl für das Einfamilienhaus, eine Autoreparatur und einen Maßanzug. Bauspezifische Aspekte wie Bauzeit, Sicherheiten oder Ablaufstörungen gibt es nicht.
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Der Artikel erscheint in der Januar/Februar-Ausgabe der Zeitschrift „Hausbau“. Das Heft ist ab 15. Dezember 2016 im Handel.