Die Leistungsschnittstellen zwischen diesen Leistungen sind beispielhaft in der Veröffentlichung der Fachgruppe BIM und Digitalisierung im DVP e.V., „Schnittstellen BIM-Gesamtkoordination und BIM-Management“ dargestellt.
Das BIM-Management betrifft die Steuerung des BIM-Prozesses. Dem BIM-Management obliegt die Entwicklung der BIM-Strategie unter Definition der BIM-Ziele und der BIM-Anwendungsfälle, der Erarbeitung der Auftraggeberinformationsanforderung (AIA, mit den LOIN), die Aufstellung eines BIM-Abwicklungsplans sowie die Prozesssteuerung und das Controlling in der Projektabwicklung während des BIM-Planungs- und ggf. -Ausführungsprozesses.
Vergütungsvorschläge für BIM-Management-Leistungen setzen zunächst voraus, dass Klarheit über den Inhalt und den Umfang der BIM-Management-Leistungen hergestellt wird. Im Zuge der Entwicklung der BIM-Methodik hat die Praxis unterschiedliche Leistungsbeschreibungen für das BIM-Management entwickelt, die im Laufe der Zeit aktualisiert und ausdifferenziert wurden.
In vielen Verträgen für BIM-Management-Leistungen werden Leistungsbilder aus dem AHO-Heft Nr. 9 (März 2020) oder der Fachgruppe BIM und Digitalisierung im DVP5 herangezogen. Die aktuellste Darstellung eines geschlossenen Leistungsbildes findet sich in der Veröffentlichung des Bauministeriums „BIM für Bundesbauten/Anhang 10, Leistungsbeschreibung für BIM-Management“.
Das Leistungsbild BIM-Management für Bundesbauten enthält, wie auch die Veröffentlichungen der Fachgruppe BIM und Digitalisierung im DVP ergänzend Hinweise auf Lieferobjekte, also Arbeitsergebnisse, die zu den einzelnen Leistungsbereichen erarbeitet werden müssen. Diese sind in der Regel Teil der Leistungsbeschreibung und vom jeweiligen BIM-Manager zu erbringen, wenn er seine Leistungen ordnungsgemäß erfüllen will.
Für die Bemessung der Vergütung wird nachfolgend davon ausgegangen, dass BIM-Management-Konzepte diese Leistungsanforderungen voll erfüllen, sodass von einem Abdruck der Lieferobjekte hier abgesehen wird. Insoweit wird auf die einschlägige Veröffentlichung des gesamthaften Leistungsbildes „BIM-Management für Bundesbauten“ verwiesen.
Wesentliches Merkmal aller auf dem Markt relevanten Leistungsbilder für BIM-Management-Leistungen ist es, dass die Leistungsbilder eine Stufenstruktur entsprechend den Leistungsstufen für die Projektsteuerung nach AHO-Heft 9 ausweisen. Dies zeigt auch die Parallelität der Tätigkeiten auf bzw. verdeutlicht den Umstand, dass es sich bei BIM-Management-Leistungen im Kern um projektbezogene Steuerungsleistungen (in Bezug auf die digitalen Prozesse) handelt.
Für die Entwicklung von Vergütungsvorschlägen in diesem Beitrag wird daher an das – anspruchsvolle – Leistungsbild des BIM-Managements für Bundesbauten angeknüpft. Leistungsbilder mit anderweitigem Leistungsinhalt können zu einer abweichenden Bemessung von Vergütungsvorschlägen führen.
II. Fehlende veröffentlichte Vergütungssätze
Auftraggeber fragen BIM-Management-Leistungen und deren Vergütung vornehmlich auf der Basis vordefinierter Leistungsbilder im Wettbewerb ab. Unternehmen kalkulieren entsprechende Leistungen zumeist nach dem vorausgeschätzten Umfang des eingesetzten Personals. Im Ergebnis werden auf der Basis eingehender Angebote überwiegend Pauschalverträge, aber auch aufwandsbezogene Verträge mit einer Abrechnung auf der Basis vereinbarter Verrechnungssätze für das eingesetzte Personal geschlossen.
Bisher wurden ausschließlich Fragmente denkbarer Vergütungsansätze für BIM-Management-Leistungen veröffentlicht. Das hängt damit zusammen, dass BIM-Management-Leistungen – selbst bei Vereinbarung eines sehr entwickelten Leistungsbildes wie „BIM-Management für Bundesbauten“ eine ganz unterschiedliche Ausprägung haben können. Der Inhalt wird außerdem zum einen durch den Projektbezug, insbesondere der Größe und der Komplexität wie auch der Laufzeit des Projektes, zum anderen der zu bewältigenden BIM-Anwendungsfälle und der eingesetzten Methodik und Intensität der Leistungserbringung geprägt, wobei diese Aspekte eng zusammenhängen.
Die Anforderungen an die Projektgröße können – wie bei entsprechenden Leistungsbildern für Planungs- und Projektsteuerungsleistungen – weitestgehend durch eine Verknüpfung von Honorarvorschlägen mit anrechenbaren Kosten bewältigt werden. Da sich derzeit BIM-Management-Leistungen vielfach auf den Planungsbereich konzentrieren, wäre es nicht fernliegend, als Bemessungsgrundlage für die Honorierung auf die Planungskosten der relevanten Gewerke anstelle der anrechenbaren Kosten des Gesamtprojektes abzustellen.
Im Hinblick auf eine einheitliche Honorarbetrachtung über die unterschiedlichen freiberuflichen Dienst- und Werkleistungen der Planung und Steuerung erscheint es indessen vorzugswürdig, an die anrechenbaren Kosten des Gesamtprojektes, und zwar entsprechend den Vorschlägen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement an die Summe der Kostengruppen 100 bis 700 ohne 110, 710 und 760 nach DIN 276-1:2008-12, anzuknüpfen. Umsatzsteuer, die für Kosten anfällt, ist dabei nicht Gegenstand der anrechenbaren Kosten. Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist bei den anrechenbaren Kosten auch hier angemessen zu berücksichtigen.
- Ende des Auszugs -
Der vollständige Aufsatz „Zur Vergütung von BIM-Management-Leistungen" von Alexander Dellen, Prof. Dr. Jur. Klaus Eschenbruch und Dr.-Ing. Thomas Liebich erschien zuerst in der Fachzeitschrift „Baurecht“ (BauR 2024, 1575 - 1585, Heft 11). Sie können den Beitrag hier online betrachten und herunterladen.