Bauherr muss "seine" Planer koordinieren!
11.02.2026 Es obliegt dem Besteller, der verschiedene planende Architekten und ausführende Unternehmer mit Leistungen für ein Bauvorhaben beauftragt, den Ablauf…
Die ARGE Baurecht ist der größte Berufsverband baurechtlich spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Europa. Wir fördern die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen unserer mehr als 2 000 Mitglieder. Von deren Expertise im Baurecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und angrenzenden Rechtsgebieten profitieren Investoren, öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, private Bauherren und andere Interessengruppen.
Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht verbindet erfahrene Anwältinnen und Anwälte mit Nachwuchstalenten. Im Zuge der Baurechtstagungen lernen Sie Kolleginnen und Kollegen in spe kennen. Sie stärken den Nachwuchs, gewinnen neue Kontakte und frische Perspektiven, bereichern die Zukunft des Baurecht und präsentieren die eigene Kanzlei als attraktiven Arbeitgeber. Win-Win für alle.
Im Video berichten Rechtsanwätlin Carolin J. Klüpfel und Rechtsanwalt Florian Werner über ihre Erfahrungen als Mentorin und Mentor.
11.02.2026 Es obliegt dem Besteller, der verschiedene planende Architekten und ausführende Unternehmer mit Leistungen für ein Bauvorhaben beauftragt, den Ablauf…
16.01.2026 Schwerpunkt Bau-, Architekten- und Vergaberecht, Vollzeit | Standort Nürnberg
18.12.2025 Die Rechtsprechung zu Serviceverträgen ist recht überschaubar. Nur ein Teil von ihr betrifft zudem längerfristige Serviceverträge. Auch die…
17.12.2025 Wechselseitige Haftungsfreistellungen, auch als knock for knock-Regelungen bekannt, sind vor allem im common law-Rechtsraum bekannt und akzeptiert und…
16.12.2025 OLG München, Beschluss vom 04.04.2025 - 28 U 2940/24 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen) BGB §§ 320, 632a, 641 Abs. 3
15.12.2025 OLG Bamberg, Urteil vom 02.10.2025 - 12 U 123/24 BGB §§ 275, 326
12.12.2025 KG, Urteil vom 18.11.2025 - 21 U 16/25 BGB § 648; VOB/B § 1 Abs. 1 Satz 2
12.12.2025 BGH, Urteil vom 27.11.2025 - VII ZR 112/24 BGB §§ 634, 635, 637
27.11.2025 Das Bauvertragsverhältnis kann durch den Auftraggeber (den „Besteller“) gem. § 648 BGB entweder „frei“ – ohne Angabe von Gründen – gekündigt werden…
In der ARGE Baurecht sind mehr als 2300 baurechtlich spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert - sicher auch in Ihrer Nähe!
Schlichten statt streiten! Hier finden Sie nach SOBau ausgebildete Schlichterinnen und Schlichter in Ihrer Nähe.
Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht gehört zum Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Beitritt setzt daher die Mitgliedschaft in einem dem DAV zugehörigen regionalen Anwaltverein voraus.