Hausbau: Durch Eigenleistungen bares Geld sparen

Der Traum vom Eigenheim ist auch heute noch erfüllbar. Dabei entscheidet ganz wesentlich das vorhandene Budget darüber, wie die eigenen vier Wände am Ende aussehen werden.

Wer über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, kann einen Teil der Bauleistungen selbst erbringen und damit einiges an Geld sparen. „Allerdings müssen selbst erbrachte Leistungen die gleichen hohen Ansprüche erfüllen, wie solche, die von Profis erbracht wurden“, warnt Rechtsanwalt Niklas Janßen von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Der Weg zum eigenen Haus beginnt mit der sorgfältigen Planung und Budgetierung des Vorhabens. Dies gilt sowohl für den Hausbau durch einen Generalunternehmer (alles aus einer Hand) auf dem eigenen Grundstück, als auch im Rahmen von Bauträgerprojekten, bei denen der zukünftige Eigentümer sowohl das Grundstück (Kaufvertrag) als auch den Bau des Hauses (Werkvertrag) erwirbt.
Das Budget kann durch Eigenleistungen geschont werden. Meist sind dies Leistungen, die einen hohen Lohnanteil und wenig Materialkosten enthalten.

Typische Arbeiten dieser sogenannten „Muskelhypothek“ sind Maler- und Tapezierarbeiten oder das Verlegen von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett oder – für handwerklich entsprechend versierte Bauherrn – das Fliesenlegen.
Arbeiten an Garten, Terrasse, Wegen und Zäunen gehören ebenfalls zu den typischen Eigenleistungen.  

Solche und andere Eigenleistungen kann der Bauherr erst dann erbringen, wenn das beauftragte Unternehmen einen bestimmten Bauabschnitt abgeschlossen hat. Damit die Koordination klappt, sollten frühzeitig Absprachen mit dem Unternehmer getroffen und schriftlich fixiert werden.
Rechtsanwalt Janßen: „Bauherrn sollten sich schriftlich zusichern lassen, wann die Ausführung welcher Eigenleistung stattfinden kann. Nur so ist sichergestellt, dass die Eigenleistungen termingerecht und ohne Verzögerungen im Bauablauf erbracht werden können.“

Wichtig ist auch, dass sich Bauherrn nicht übernehmen und sich zu viele Eigenleistungen in zu kurzer Zeit aufbürden. „Es ist niemandem geholfen, wenn die gesamte Bauzeitplanung ins Rutschen gerät, weil ein Bauherr seine Eigenleistungen nicht in vollem Umfang in der vereinbarten Zeit erbringen kann“, unterstreicht Rechtsanwalt Janßen.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Eigenleistungen mangelhaft ausgeführt werden und der Unternehmer darauf aufbauen muss. „Es liegt im Interesse des Bauherrn, sicherzustellen, dass die Eigenleistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der Unternehmer hat zwar eine Koordinations- und Überprüfungspflicht und muss im Zweifelsfall Bedenken anmelden.
Das ist aber kein Freibrief für Bauherrn, es einfach mal zu versuchen und darauf zu vertrauen, dass der Bauunternehmer im Bedarfsfall die Hand hebt“, warnt Rechtsanwalt Janßen.

Es sind auch Konstellationen denkbar, in denen die mangelhaften Eigenleistungen als Vorleistung für den Unternehmer gar nicht erkennbar sind.
In diesen Fällen kann die mangelhafte Eigenleistung dazu führen, dass der Unternehmer auch für die insgesamt mangelhafte Leistung nicht haftet.

Baubeschreibung als Herzstück im Bauvertrag

Grundsätzlich gilt: Wenn Bauherrn Eigenleistungen erbringen wollen, reduziert sich damit das Leistungssoll des Bauunternehmers, das in der Bauleistungsbeschreibung schriftlich fixiert ist. Daraus geht hervor, wer welche Leistungen in welcher Zeit und Qualität erbringen muss.
Somit ist die Baubeschreibung das Herzstück eines jeden Bauvertrags und sollte präzise und verbindlich formuliert sein. „Eine intensive Prüfung der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss ist unerlässlich.
Viele Streitigkeiten können vermieden werden, wenn genau festgehalten wird, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss und welche der Bauherr in Eigenleistung übernimmt“, betont Rechtsanwalt Janßen.

Eigenleistungen können die Baukosten erheblich senken, erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und vertragliche Regelung. Bauherrn sollten sich der Risiken bewusst sein und sicherstellen, dass alle Absprachen schriftlich dokumentiert werden.
Rechtsanwalt Janßen: „Eigenleistungen sind eine Chance, aber auch eine Herausforderung. Eine klare und transparente Kommunikation zwischen Bauherr und Unternehmer ist der Schlüssel zum Erfolg.“


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