Fundierte Rechtsberatung macht Großprojekte effizienter

Die Reformkommission Bau von Großprojekten hat gestern ihren Abschlussbericht mit vielen bedenkenswerten Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehört die klare Forderung Großbauprojekte erst nach einer vertieften Planung anzugehen. Hervorzuheben ist dabei die Empfehlung, alle Prozesse im Vorhinein digital zu simulieren, um so zu einer realitätsnahen Einschätzung des Projektverlaufs zu gelangen. Dieses sogenannte „Building Information Modelling“ (BIM) sollte der Kommission zufolge in Deutschland verbindlich eingeführt werden.

ARGE Baurecht begrüßt Forderung der Reformkommission Bau von Großprojekten nach besserer Planung und Beratung

Die Reformkommission Bau von Großprojekten hat gestern ihren Abschlussbericht mit vielen bedenkenswerten Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehört die klare Forderung Großbauprojekte erst nach einer vertieften Planung anzugehen. Hervorzuheben ist dabei die Empfehlung, alle Prozesse im Vorhinein digital zu simulieren, um so zu einer realitätsnahen Einschätzung des Projektverlaufs zu gelangen. Dieses sogenannte „Building Information Modelling“ (BIM) sollte der Kommission zufolge in Deutschland verbindlich eingeführt werden.

„Wir sehen uns bestätigt“, sagt Dr. Peter Sohn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). „Je früher ein Bauvorhaben durch fachliche Beratung – und dazu gehört auch die Rechtsberatung – begleitet wird, desto zielführender und problemloser gestaltet sich der Bauprozess.“

Insbesondere die Forderung nach einer gesetzlich verbindlichen Einführung des BIM im Vorfeld der Realisierung von Großprojekten, sei sehr zu begrüßen. Dr. Sohn weiter: „Der Gesetzgeber ist nun gefordert klare Rahmenbedingungen für BIM festzusetzen. Dazu gehört etwa eine Untergrenze, ab welcher solche Modellprojektionen durchgeführt werden müssen.“

Kostenbewusster und effizienter bauen werde man aber erst, wenn aus den Erkenntnissen solch vertiefter Studien auch die richtigen Konsequenzen gezogen werden. „Das gilt nicht allein für die technische Abwicklung großer Bauprojekte. Wichtige Erkenntnisse werden künftig Niederschlag in den Bauverträgen finden müssen. Vertragliche Regelungen zu Überschreitung oder gar Unterschreitung kalkulierter Bauzeiten gehören unter anderem dazu“, erläutert Dr. Peter Sohn. „Insgesamt begrüßen wir die Forderungen der Kommission und sehen der weiteren Entwicklung gespannt entgegen.“