ARGE Baurecht warnt vor Risiko fehlender Baugenehmigungen

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist immer auch die Baugenehmigung von Bedeutung, selbst wenn das Objekt bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte alt ist. „Fehlende Baugenehmigungen beim Verkauf eines bebauten Grundstückes stellen einen Sachmangel dar“, warnt Rechtsanwalt Cord Behrens von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist immer auch die Baugenehmigung von Bedeutung, selbst wenn das Objekt bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte alt ist. „Fehlende Baugenehmigungen beim Verkauf eines bebauten Grundstückes stellen einen Sachmangel dar“, warnt Rechtsanwalt Cord Behrens von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Denn fehlt eine Genehmigung, etwa für einen später hinzugefügten Anbau, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag anstreben. Unter Umständen kann auch noch Schadensersatz geltend gemacht werden. „Hat der Verkäufer Kenntnis von fehlenden Baugenehmigungen und unterlässt es, den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hinzuweisen, haftet er wegen arglistiger Täuschung“, warnt Fachanwalt Behrens. Dem Verkäufer sollte also unbedingt daran gelegen sein, auf fehlende Baugenehmigungen hinzuweisen. In der Praxis kommen solche Fälle besonders häufig bei Anbauten wie Wintergärten, Dachgauben oder Terrassen vor. Vor Abschluss des Kaufvertrages sollten Käufer einen Blick in die Bauakte werfen und prüfen, ob das Gebäude über alle notwendigen Genehmigungen verfügt. „Fehlende Genehmigungen können sonst zu Gunsten des Käufers in der Kaufpreisverhandlung eingebracht werden“, unterstreicht Behrens.