Nachbericht zur 59. Baurechtstagung

Zum zweiten Mal lud die ARGE Baurecht zu einer Tagung ins europäische Ausland ein. Nicht nur das architektonisch schöne Amsterdam, sondern auch der Tagungsort, die ehemalige aus der Renaissance stammende Kuppelkirche „Koepelkerg“, hinterließen bleibenden Eindruck bei den Tagungsgästen.

Am frühen Freitagvormittag fanden sich die ersten Teilnehmenden zusammen. Bei einem gemeinsamen Frühstück wurden Gespräche geführt und Kontakte geknüpft. Im Anschluss daran begrüßte Jennifer Essig von der Arbeitsgruppe junge Baurechtler:innen die Teilnehmenden der Grundlagenveranstaltung und führte in das Thema ein. Das anschließende Referat von Karolina Eickenjäger beschäftigte sich mit der Frage, welche strategischen Überlegungen bei einer Kündigung anzustellen sind und in welchen Fällen diese ein Schrecken ohne Ende oder aber ein Ende mit Schrecken darstellen.

Daraufhin eröffnete Dr. Birgit Franz, Vorsitzende der ARGE Baurecht, die offizielle Tagung mit dem eigentlichen Fachprogramm, zu der weitere Teilnehmende in Amsterdam und parallel am Bildschirm – Stichwort Hybrid-Format – eintrafen. Selbstredend darf, wenn man in der niederländischen Hauptstadt eine Juristentagung hält, ein Ausflug ins niederländische Recht nicht fehlen. Diesen unternahm Tom van Malssen, Rechtsanwalt beim Obersten Gerichtshof bei Dirkzwager legal & tax sowie Stellvertretender Richter in Hertogenbosch, indem er den Eilrechtsschutz im niederländischen Recht vorstellte. Die Neugierde an diesem, zum Teil ganz anderen prozessualen Grundsätzen, zeigte sich vor allem an den regen Fragen der Teilnehmenden. Passend dazu, stellte Dr. Jürgen Lauer den Eilrechtsschutz im deutschen Recht vor.

Im Anschluss an eine gesellige Mittagspause leitete Frederik Jürgens mit seinem Vortrag über die Kündigung aus Sicht des Bestellers die zweite Hälfte des Tages ein. Jarl-Hendrick Kues beleuchtete sodann die Kündigung aus Sicht des Unternehmers. Abschließend führten die Herren Jürgens und Kues ein Streitgespräch und stellten die referierten Themen und Probleme rund um die Kündigung praxisnah an verschiedenen Beispielfällen dar. Beide Referenten spendeten ihr Honorar an eine Hilfsorganisation für die vom Krieg schwer getroffene Ukraine.

Zum Abschluss des fachlichen Programms am Freitag waren die Teilnehmenden zu einem Sektempfang in der Galerie der aus dem 16. Jahrhundert stammenden Koepelkerk eingeladen. Abgerundet wurde der Abend des ersten Tagungstages mit einem “Get-Together” im Tobacco Theater. Dieses einst von Nonnen im Jahre 1406 gegründete Kloster stellte traditionell Senf und Bier her. Über die Jahre entwickelt es sich zu einem Unterhaltungszentrum und später zu einem Tabakhandelshaus. Heute ist es ein Kulturzentrum mit angeschlossener Spitzengastronomie. In ausgelassener Runde ließ man den Abend ausklingen.

Der zweite Tagungstag startete nach einem üppigen Frühstück mit der Rechtsprechungsübersicht des BGH, vorgetragen vom Vorsitzender Richter des Vll. Zivilsenats Rüdiger Pamp. Dabei ging er insbesondere auf die neueste EUGH-Rechtsprechung zum Preisrahmenrecht der HOAI ein. Anschließend referierte Prof. Ullrich Keller, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, zur Zwangsvollstreckung im Baurecht. Anhand einiger Beispielfälle konnten die wichtigsten Aspekte der Zwangsvollstreckung dargestellt werden. Diese waren didaktisch schön umgesetzt um dieses, für Rechtsanwält:innen nicht unbedingt alltägliche Thema wieder in Erinnerung zu rufen. Dr. Stephan Bolz, Schriftleiter der IBR, schloss den zweiten Tag mit einem provokanten Vortragstitel ab: Er setzte sich differenzierend mit der Ansicht „Baugrundrisiken sind Auftragnehmerrisiken“ auseinander.

Damit endete das offizielle Tagungsprogramm, und interessierten Teilnehmern war es anschließend möglich, an einer Architektur-Stadtführung teilzunehmen.

Persönliche Erfahrungen der studentischen Teilnehmer:innen

Ganz im Sinne der Nachwuchsförderung lud die ARGE Baurecht auch zur 59. Baurechtstagung einige Teilnehmende der Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Universität Marburg ein. Für die Studierenden war der Austausch mit den Richter:innen und Anwält:innen sowie die Einblicke in die Praxis dem Vernehmen nach sehr wertvoll. Nach langen „Corona-Semestern“ und wenig praktischen Einblicken, gab es aufschlussreiche und interessante Gespräche sowie neue Bekanntschaften.


Autor:innen:

Tugba Selvi, Bui Tuyet Duyen Luong, Alina Carius, Stefan Leonhard, Zahid Akcay, Felix Schillings

Teilnehmende der Zusatzqualifikation Privates Baurecht der Philipps-Universität Marburg


 

Save the date!

Die 60. Baurechtstagung findet am 4. und 5. November 2022 in Berlin statt.