Die erste rein digitale Baurechtstagung

In einer Woche findet die 56. Baurechtstagung statt – aufgrund der aktuellen Lage als reine Online-Veranstaltung. Zwar haben wir bis zum Schluss gehofft, doch noch eine reduzierte Präsenz in München zu ermöglichen. Diese Hoffnung hat die bayerische Landesregierung mit ihrem Veranstaltungsverbot nun zerschlagen und wir müssen uns schweren Herzens vom Präsenzteil der Tagung verabschieden. Zum Glück haben wir die Herbsttagung von Anfang an hybrid geplant und können nun einfach den „Schalter umlegen“. Alle Details zur digitalen Tagung erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wenn wir am 6. November 2020 die 56. Baurechtstagung endlich offiziell eröffnen, wird eine aufregende und nicht immer einfache Planungsphase hinter uns liegen. Gleichzeitig ist das der Moment, ab dem wir uns alle zurücklehnen und das anspruchsvolle Fachprogramm genießen können. Das dies auch in einem reinen Online-Format möglich ist, hat schon der Digitale Anwaltstag im Sommer gezeigt. Die gleiche technische Infrastruktur nutzen wir nun für die erste rein digitale Baurechtstagung. Wir werden damit nicht nur alle Vorträge online zeigen, sondern auch moderierte Diskussionen durchführen können.

Was tun, wenn ich umbuchen möchte?

Wenn Sie zur 56. Baurechtstagung mit Präsenz vor Ort angemeldet sind, werden Sie automatisch auf die digitale Variante umgebucht.

Kurz vor Beginn der Tagung bekommen Sie einen Link an die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich an- bzw. umgemeldet haben. Mit einem Klick auf den Link erhalten Sie Zugang zum virtuellen Tagungsraum.

Bei Umbuchung von analog zu digital werden zu viel gezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich erstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anwaltakademie etwas Zeit braucht, um Gutschriften und neue Rechnungen auszustellen.

Sofern Sie von einer digitalen Teilnahme absehen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an Herrn Arndt von der Anwaltakademie.

Kann ich mich immer noch anmelden?

Bis zum 2. November können Sie sich jederzeit noch für die digitale Variante der Tagung anmelden. Folgen Sie einfach diesem Anmeldelink und geben Sie Ihre Daten ein.

Auch beim 56. Mal: Inhalte sind Trumpf!

Bei allen nötigen Diskussionen und Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möchten wir abschließend noch einmal eine Lanze für die fachlichen Inhalte der 56. Baurechtstagung brechen und uns schon jetzt bei allen Referentinnen und Referenten bedanken, die sich mit viel Engagement und Flexibilität einbringen.

Dadurch ist sichergestellt, dass für die Teilnahme am vollständigen Programm eine Bescheinigung über bis zu 9,75 FAO-Stunden ausgestellt werden kann – und zwar gänzlich unabhängig davon, ob Sie analog oder digital dabei sind.

Mitgliederversammlung auf 2021 verschoben

Übrigens, die für den 7. November als Präsenztermin geplante Mitgliederversammlung entfällt und wird im März 2021 nachgeholt.