Ein Schlichtungsversuch lohnt sich immer
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Stellen Sie sich vor: Bauprojekte ohne jahrelange Gerichtsstreitigkeiten, stattdessen schnelle und faire Lösungen am Runden Tisch. Genau diese Vision verfolgt der Arbeitskreis Schlichtung und Schiedsgericht (AK Schlichtung), in dem Schlichterinnen und Schlichter für Baustreitigkeiten organisiert sind.
Rechtsanwältin Carolin Klüpfel und Rechtsanwalt Volker Blumenthal berichten über die Gründung, die weiteren Pläne des AK Schlichtung und darüber, wie die Schlichtungsausbildung das eigene Selbstverständnis als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt verändert hat.
Der Arbeitskreis Schlichtung wurde am 16. November 2023 von engagierten Schlichterinnen und Schlichtern gegründet, um die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Baubranche zu fördern und die Qualität der Konfliktlösungen zu verbessern.
Durch diverse Aktivitäten, regelmäßige Treffen und kommunikative Maßnahmen sollen Schlichtung, Schiedsgericht und Co. bekannter und ihr Potenzial greifbarer gemacht werden. Grundlage dafür ist der fachliche und persönliche Austausch in einem wachsenden Netzwerk von Expertinnen und Experten.
Haben Sie Interesse, an der nächsten Sitzung des AK Schlichtung teilzunehmen? Haben Sie sonstige Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Der Arbeitskreis Schlichtung findet sich regelmäßig am Vortag der Frühjahrs- und Herbsttagungen der ARGE Baurecht zusammen. Alle Schlichterinnen und Schlichter, die die fünftägige Schlichtungsausbildung abgeschlossen haben, sind herzlich dazu eingeladen an den Sitzungen teilzunehmen. Sind Sie an einer Teilnahme interessiert, lassen Sie sich gerne hier auf die Interessiertenliste setzen. Wir informieren Sie vor der nächsten Sitzung.
Die Schlichtung zielt auf eine Einigung zwischen den Konfliktparteien mittels Unterstützung durch eine Schlichtungsperson ab. Die Schlichtungsperson moderiert den Konflikt, bringt die festgefahrene Kommunikation zwischen den Parteien wieder in Gang und unterstützt sie darin, den Konflikt beizulegen.
Schlichtung kann schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein. Sie fördert die Erhaltung guter Geschäftsbeziehungen und bietet flexible, kreative Lösungen, die beiden Parteien zugutekommen.
Nachdem eine Partei das Verfahren eingeleitet hat, trägt die Schlichtungsperson aktiv zur Sachverhaltsermittlung und -aufklärung bei, etwa durch Inaugenscheinnahme der Baustelle und Hinzuziehung sachkundiger Personen oder Sachverständiger.
Kern der Schlichtung ist die gemeinsame Schlichtungsverhandlung. Oft hilft es, wenn diese am Ort des Bauvorhabens stattfindet. In der Schlichtungsverhandlung werden die Konfliktthemen identifiziert, erörtert, Lösungsvorschläge entwickelt und gemeinsame Lösungswege besprochen. Hier ist die aktive Mitarbeit der Parteien gefordert. In geeigneten Fällen kann die Schlichtungsperson auch die Parteien einzeln anhören, um etwa hinter dem Konflikt liegende Störungen auszuloten. Die Schlichtungsperson kann auch mit ihrer fachlichen Erfahrung Impulse für Lösungsansätze geben und zusätzliche Handlungsoptionen aufzeigen.
Sehr oft einigen sich die Parteien in der Schlichtung, sie verstehen und verständigen sich. Vereinbarungen der Parteien sind dann zu protokollieren, von der Schlichtungsperson und den Parteien zu unterzeichnen. Erfolgt keine Einigung der Parteien, unterbreitet die Schlichtungsperson einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag, der den Parteien zuzustellen ist. Wichtig ist, dass dieser Schlichtungsvorschlag wirklich nur ein Vorschlag ist, kein Urteil. Er hat keine verbindliche Kraft. Er ist aber rechtlich fundiert und kann auch entsprechend begründet werden. Die Parteien können ihn annehmen und damit den Konflikt beilegen. Wird der Vorschlag nicht (in der Regel) binnen zwei Wochen nach jeweiliger Zustellung angenommen, gilt er als abgelehnt.
Schlichtungspersonen benötigen neben juristischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Kenntnissen ganz besonders auch kommunikative und soziale Kompetenzen und Fertigkeiten. Diese werden in der Schlichtungsausbildung nach SOBau vermittelt und trainiert. Die Teilnahme an diesem Grundlagenseminar ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Schlichterliste der ARGE Baurecht.
In insgesamt fünf Tagen, aufgeteilt in zwei Blöcke, vermittelt die Schlichtungsausbildung Wissen und Techniken für die Erlangung eines Titels. Darüber hinaus bietet das Seminar neue Einsichten und wertvolle Anregungen, um sich selbst und die eigene Rolle in Konflikten zu hinterfragen. Die Seminarinhalte erweitern den Horizont und bereichern die anwaltliche Tätigkeit auch in anderen Bereichen.
Konfliktfreie Bauabläufe sind selten. Gerichtsprozesse vor staatlichen Gerichten rund um Baustreitigkeiten kosten viel Zeit, Geld und Nerven. Doch Konflikte am Bau lassen sich auch schnell, günstig und rechtssicher lösen. Schon 1998 entwickelte die ARGE Baurecht dafür die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Nach einer Novellierung in 2004 liegt nun die vollkommen überarbeitete SOBau 2020 vor. Diese ist in vier Teile aufgeteilt. Je nach Sachlage kann der zur Konfliktlösung am besten geeignete Abschnitt ausgewählt werden.
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