Über den Arbeitskreis Internationales Baurecht

Der Arbeitskreis (AK) Internationales Baurecht ist eine Plattform für Mitglieder der ARGE Baurecht, die dem Austausch und Dialog auf höchstem fachlichen Niveau dient. Entsprechend spezialisierte Baurechtlerinnen und Baurechtler können hier juristische Themen mit internationalem Bezug erörtern.

Im Zuge der regelmäßigen Treffen stellen wir ein Fokusthema vor und diskutieren es vertieft. Als Impuls referieren zunächst drei bis fünf Kolleginnen bzw. Kollegen, die im ausgewählten Thema über besondere Erfahrungen verfügen. Außerdem können die Teilnehmenden individuelle (anonymisierte) Rechtsfragen aus der Praxis mitbringen, die wir in großer Runde diskutieren.

Die Arbeitskreissitzungen finden halbjährlich (in der Regel am Donnerstag vor der jeweils zeitgleich stattfindenden Tagung der ARGE Baurecht) statt. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Wir führen die Veranstaltung immer online durch. In einigen Fällen bieten wir aber auch ein Hybrid-Format mit Präsenz vor Ort an. Auf Wunsch erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit Stundenausweis ausgestellt (§ 15 FAO) (vorbehaltlich Prüfung RA-Kammer). Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Netzwerk auf die Tätgkeiten des Arbeitskreises Internationales Baurecht aufmerksam machen.

Übrigens, der AK steht allen Interessierten zur Verfügung, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaf Bau- und Immobilienrecht.

Internationales Baurecht ist Ihr Thema? Jetzt eintragen!

Wenn Sie über die Aktivitäten des Arbeitskreises Internationales Baurecht per E-Mail informiert werden möchten, können Sie sich über unser Anmeldeformular in die Interessentenliste eintragen. Danach erhalten Sie Einladungen zu den zwei Mal im Jahr stattfindenden Treffen.

Zur Anmeldung

 

Die Leiter des Arbeitskreises Internationales Baurecht

Rechtsanwalt Dr. Jan-Bertram Hillig

  • Solicitor (England & Wales)
jan-bertram.hillig@gsk.de Zum Profil

Dr. JAN-BERTRAM A. HILLIG ist deutscher Rechtsanwalt und englischer Solicitor bei der Wirtschaftskanzlei GSK STOCKMANN in Berlin. Er berät zu Immobilien- Projektentwicklungen und Anlagenbauvorhaben, oftmals zu solchen mit grenzüberschreitenden Bezügen (Inbound und Outbound). Er ist Autor des Kapitels „Grenzüberschreitende Bau- und Planungsverträge“ im Kommentar „Privates Baurecht“ von Messerschmidt/Voit.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Koos

  • Lehrbeauftragter für Immobilien- und Bauvertragsrecht
oliver.koos@gsk.de Zum Profil

Dr. OLIVER KOOS ist deutscher Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei GSK STOCKMANN in Frankfurt/Main. Er berät zu privatem Bau- und Architektenrecht, Anlagenbau und Projektentwicklung. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Projektkonzeption und der Begleitung von Großbauvorhaben. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Immobilien- und Bauvertragsrecht.

TOBIAS VOIGT ist geschäftsführender Partner der CARNEADES LEGAL Rechts- anwälte Voigt und Kruse PartG mbB in Hamburg, mit dem Schwerpunkt inter- nationales Contract und Claim Management im Anlagenbau sowie M&A. Seit 20 Jahren begleitet er weltweit komplexe Industrie- und Anlagenbauprojekte. Er ist Chairman des Offshore Dispute Resolution Committee des World Forum Offshore Wind.

Rechtsanwalt Dr. Jörn Zons

joern.zons@fgvw.de Zum Profil

Dr. JÖRN ZONS ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern in deutschen und internationalen Bau- und Anlagenbauprojekten „von der Wiege bis zur Bahre“, inklusive Streiterledigung. Er ist Mit-Herausgeber von Bock/Zons, Rechtshandbuch Anlagenbau.