Nachbericht zum 19. Arbeitskreis Internationales Baurecht

Alliancing- und IPA/IPD-Vertragsmodelle sind in Deutschland noch ausgesprochen selten. Das Interesse an solchen Modellen wächst jedoch deutlich und inzwischen sind hierzulande erste Pilotprojekte angelaufen. Englischsprachige und skandinavische Länder sind deutlich weiter, was zahlreiche erfolgreich abgeschlossene IPA-Projekte zeigen. Diesem Thema widmete sich der Arbeitskreis (AK) Internationales Baurecht der ARGE Baurecht in seiner letzten Sitzung am 5. März 2020 in Leipzig. Der Fokus lag darauf, die Strukturelemente für IPA herauszuarbeiten und die im Ausland gewonnenen Erkenntnisse für IPA-Projekte nach deutschem Recht zu diskutieren. Alle Details dazu finden Sie im Nachbericht von Rechtsanwalt Jan-Bertram Hillig und Rechtsanwalt Tino Beuthan.

Integrierte Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen – Wie weit voraus ist uns die internationale Vertragspraxis?

In Deutschland sind IPA-Vertragsmodelle noch ausgesprochen selten, erste größere Pilotprojekte haben erst vor relativ kurzer Zeit begonnen. Gleichzeitig wächst bei den Marktakteuren in Deutschland das Interesse an solchen Modellen, wie die Autoren aus ihrer eigenen Praxis zunehmend erfahren. Demgegenüber werden in englischsprachigen und skandinavischen Ländern IPA-Vertragsmodelle schon seit vielen Jahren umgesetzt und zahlreiche IPA-Projekte sind bereits abgeschlossen – oftmals sehr erfolgreich. Diese unterschiedliche Verbreitung in der deutschen und internationalen Vertragspraxis war Anlass für den Arbeitskreis Internationales Baurecht der ARGE Baurecht, seine Sitzung am 05.03.2020 diesen Vertragsmodellen zu widmen. Der inhaltliche Fokus der Veranstaltung, die in den Räumen der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Leipzig stattfand, lag auf der Herausarbeitung der wesentlichen Strukturelemente, die ein IPA-Projekt ausmachen. In den Diskussionen ging es oft darum, ob sich die im Ausland gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse auf die Durchführung von IPA-Projekten nach deutschem Recht übertragen lassen.

Einleitung

Vertragsmodelle der Integrierten Projektabwicklung (IPA) – oftmals auch als Integrated Project Delivery (IPD) bzw. Alliancing bezeichnet – sind vielschichtig und streifen eine Klaviatur an rechtlichen, management-organisatorischen und ökonomischen Aspekten. Deshalb entschieden sich die Organisatoren der AK-Sitzung, d.h. die Verfasser dieses Beitrages, möglichst viele Referenten aus den einzelnen Fach-Disziplinen zu Wort kommen zu lassen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Frage gelegt, wie die relevanten IPA-Strukturelemente (Early Contract or Involvement; Pain/ Gain Share Models, Haftung/ No Claim Environment, etc.) konkret im Vertrag auszugestalten sind. Um die Erfahrungen von zwei Praktikern, die eigens aus dem Vereinigten Königreich angereist waren, aus erster Hand zu hören, fand die AK-Sitzung zum Teil auf Englisch statt.

Zunächst begrüßte Dr. Stephan Kraatz, am CMS-Standort Leipzig für den Bereich Construction verantwortlich, die Teilnehmer, die aus ganz Deutschland angereist waren. Sodann leiteten die AK-Leiter Udo Henke (DAV), Dr. Jan-Bertram Hillig (GSK Stockmann) und Christian Meier (Schramek, Meier & Coll) in das Thema des Tages ein. Es folgten sechs Fachvorträge und eine Podiumsdiskussion zum Thema IPA. Daneben berichtete Oliver Kammerer in einem Exkurs von seiner Tätigkeit als Senior Dispute Resolution Manager bei Dubai Aviation Engineering Projects, DAEP, in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).

Zu den Fachvorträgen und der Podiumsdiskussion im Einzelnen:

I. Tino Beuthan: IPA-Modelle und Mehrparteien-Verträge in Deutschland, USA, UK und Australien

1. Frühzeitige Einbindung der Schlüsselbeteiligten, insbesondere des Bauunternehmens (Early Contractor Involvement). In der Praxis ist ein Zwei-Stufen-Verfahrensmodells üblich. Im ersten Schritt bringt sich der Bauunternehmer beratend ein, um das Leistungssoll festzulegen und die Planung in Schritten zur Ausführungsreife zu bringen. Im zweiten Schritt erfolgen dann die Vergabe und Ausführung der Bauleistung.

2. Bildung von Organisations- und Entscheidungsgremien (Collaborative Management and Decision Making). Diese Gremien haben die Steuerung der gemeinschaftlichen Leistungsausführung (Core Team, Integrated Project Team), die Geschäftsführung (Alliance Manager Team, Steering Board) und eine gemeinsame Vorstandstätigkeit (Alliance Leadership Team, Board of Members) zum Gegenstand. Vielfach gibt es auch ein externes Gremium (Advisory Board), das beratende und konfliktlösende Funktionen übernimmt.

Mitunter haben Auftraggeber Vorbehalte gegen diese Entscheidungsstrukturen, da sie einen Verlust ihrer Entscheidungshoheit befürchten. Diese Vorbehalte seien jedoch regelmäßig nicht begründet, so Herr Beuthan. Bei allen Modellen nehme der Auftraggeber nämlich eine hervorgehobene Rolle ein. Er hebe sich im Verbund hervor, insbesondere durch ein (Letzt-) Entscheidungs- und Leistungsänderungsrecht. Die Vertragsmodelle würden außerdem – entgegen der Befürchtung – eine klare Aufgaben- und Leistungszuordnung (Responsibilities; Agreed Rolles) beibehalten (siehe z.B. § 3 AIA Document C191-2009).

3. Anreizbezogene Vergütungsmechanismen (pain share / gain share): Auftraggeber haben bei IPA-Projekten in der Regel zunächst die tatsächlichen Kosten der Auftragnehmer auszugleichen, wobei die Auftragnehmer die Kosten offenlegen müssen (Open-Book-Verfahren). Zusätzlich dazu erhalten Auftragnehmer zuvor definierte Overheads, die zum Teil auch Allgemeine Geschäftskosten (AGK) enthalten. Der dritte Baustein der Vergütung ist ein – mit dem GMP-Vertrag vergleichbares – Bonus-Malus-System, das dazu dient, alle Projektbeteiligten am pekuniären Erfolg und Misserfolg des Gesamtprojekts teilhaben zu lassen.

4. Beteiligung der Auftragnehmer an Risiken durch Risikotöpfe (Risk Contingencies / Risk Pools): IPA-Verträge sehen regelmäßig Risikotöpfe bzw. Zurückstellungen vor. Diese Töpfe werden in der Regel (auch) durch die Auftragnehmer befüllt. Die in einem Risikotopf enthaltenen Beträge dienen dem Ausgleich der Kosten, die entstehen, wenn bestimmte Risiken eintreten. Welche Risiken in Bezug genommen werden, definieren die Parteien im IPA-Vertrag (Risk Register bzw. At-Risk Pool). Die Risikotöpfe sind häufig auf unerwartete Kosten beschränkt und sie lassen in der Regel die Gewährleistungspflichten der Auftragnehmer unberührt. Nur selten erfassen die Risikotöpfe auch Mängelschäden (so z.B. beim IPD-Team-Contingency des US-amerikanischen Standardvertrags Integrated Form of Agreement, IFOA). Oftmals sind die Risiken für die Auftragnehmer der Höhe nach gedeckelt: So ist z.B. beim IFOA-Vertrag ein zwei-Stufensystem vorgesehen, wonach bei Überschreitung einer definierten Contingency-Schwelle der Auftraggeber das weitere Risiko alleine trägt („Superrisiko“).

5. (Interne) Haftungsbeschränkung der Mitglieder der Allianz: Die Spannbreite der Ausgestaltung von Haftungsbeschränkungen in den internationalen Mustern ist weit. Häufig stellen sich die Parteien von allen Ansprüchen frei, wobei jedoch Ausnahmen gelten: Nicht umfasst vom Haftungsausschluss sind häufig vorsätzliche Schädigungen, Zusicherungen, aber auch die spezifischen Gewährleistungspflichten des Planers oder Bauunternehmers (siehe z.B. Ziff. 8 AIA Document C191-2009). Des Weiteren gelten Haftungsausschlüsse für Entscheidungen der IPA-Entscheidungsgremien (Safe Harbour Decisions), wie z.B. in den ConsensusDocs Verträgen. Vollständige Haftungsausschlüsse sind, so Herr Beuthan, sehr selten. Die australischen Verträge sehen vergleichsweise weite Haftungsbeschränkungen vor, z.B. eine Haftung nur bei Vorsatz.

6. Instrumente der Projektteam-internen Konfliktlösung: Hier greifen verschiedene Stufen der Konfliktvermeidung und -lösung. Spätere Eskalationsstufen sind häufig eine Schlichtung, eine Adjudikation und /oder ein Schiedsverfahren.

Zum Überblick des Referenten zu den im Ausland veröffentlichten IPA-Mustern:

Im Vereinigten Königreich ist der von der Association of Consultant Architects (ACA) herausgegebene Project Partnering Contract 2000 (PPC 2000), dessen aktuelle Auflage 2013 erschien, der wohl am weitesten verbreitete Mehrparteienvertrag. Dieser Vertragstyp wurde im britischen öffentlichen Sektor, insbesondere beim Bau von Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern, schon oft vereinbart. Interessant auch aus deutscher Sicht ist der in 2007 veröffentlichte Vertrag „PPC International – for Project Partnering Overseas“. Der Vertrag Term Partnering Contract 2005 (TPC 2005) basiert auf dem PPC 2000, ist jedoch als sog. Term Contract auf eine bestimmte zeitliche Spanne angelegt, während der PPC 2000 in zeitlicher Hinsicht projektbezogen ist. Die Integration der Subunternehmer und Subplaner erfolgt durch den Specialist Sub-Contract 2000 (SPC 2000), zuletzt in 2008 in neuer Auflage erschienen, der den PPC 2000 komplementiert. Die „international version“ von SPC 2000 stammt aus 2004. Ein weiterer britischer Mehrparteienvertrag ist der Framework Alliance Contract-1 (FAC-1), der (wie der Name sagt) als Rahmenvertrag konzipiert ist. Dieser in 2016 ebenfalls von ACA veröffentlichte Vertrag zielt darauf ab, die Parteien aus separaten Bau- und Planungsverträgen zu einer Allianz zu verbinden. Er ist insoweit z.B. „kompatibel“ mit den PPC 2000-Verträgen, aber auch mit JCT-, FIDIC- oder NEC3-Verträgen. Inhaltlich ist der FAC-1 an den TPC 2005 angelehnt. Der Term Alliance Contract-1 (TAC-1) aus 2017 stellt im Gegensatz zum FAC-1 einen eigenständigen Mehrparteienvertragstyp dar. Ein weiterer Mustervertrag, der NEC4 Alliance Contract, ist im Jahr 2018 von der britischen Institution of Civil Engineers (ICE) publiziert worden: Er ist für Baumaßnahmen in allen Industriebereichen konzipiert, insbesondere nicht nur für Ingenieursbauwerke.

In den USA ist das vom American Institute of Architects (AIA) 2009 veröffentlichte AIA Document C191-2009 sowie das 2007 erstmals veröffentlichte ConsensusDocs 300 Tri-Party Agreement von Bedeutung, die jeweils Auftraggeber, Bauunternehmer und Planer in den Vertrag einbeziehen. Die ConsensusDocs-Reihe ist durch eine Zusammenarbeit verschiedener Organisationen der amerikanischen Bauindustrie entstanden. Mit dem 2016 veröffentlichten CosensusDocs 396 Multi-Party-Integrated Delivery Agreement steht ein Muster zur Verfügung, welches auch Schlüsselbeteiligte einbindet, die normalerweise als Nachunternehmer nicht eingebunden werden. Weitere Merkmale der ConsensusDocs Reihe sind ein Check-Box-System zu zahlreichen Schlüsselbestimmungen sowie die Aufteilung in zwei Parteikategorien: Mitglieder des Risiko-Pools und bloß beigetretene Parteien; erstere haben ein höheres Risiko- und Belohnungsniveau als die bloß beigetretenen Parteien.

Charakteristisch für den australischen Allianzvertrag – oftmals als „Project Alliance Agreements“ (PAA) bezeichnet – ist eine recht weitgehende Vergemeinschaftung von Risiken einhergehend mit Mechanismen der Konfliktreduzierung (d.h. eine besondere Betonung der No Fault – No Blame Culture). Von Behörden herausgegebene Empfehlungen bieten praktische Vorgaben für die Vertragsgestaltung sowie ein Muster eines PAA.

Herr Beuthan schloss mit dem Hinweis, dass es wünschenswert sei, die vorgenannten IPA-Strukturelemente in einem Mehrparteienvertrag abzubilden. Durchaus möglich sei aber auch zunächst ein eher „moderater“ Ansatz, bei dem man nur einzelne IPA-Elemente in bilaterale Verträge aufnehme. Dies könne z.B. noch unentschlossenen Vertragsparteien helfen, Erfahrungen mit IPA-Modellen zu gewinnen und potentielle Vorteile auszutesten.

II. Philipp Beidersandwisch: Partnerschaftliche Projektabwicklung für die Schienenverkehrsinfrastruktur – Rahmenbedingungen, Bausteine, Modelle

Philipp Beidersandwisch, Technische Universität Berlin (TU Berlin) und MCE-CONSULT AG Berlin, berichtete über das Kooperationsprojekt „Partnerschaftliche Projektabwicklung für die Schienenverkehrsinfrastruktur“ (kurz „Partnerschaftsmodell Schiene“) zwischen der TU Berlin, der DB Netz AG und der deutschen Bauindustrie. Bei diesem Projekt, wissenschaftlich geleitet von Prof. Dr.-Ing. Sundermeier, wird der Einsatz von IPA-Modellen für den Schienenverkehr untersucht (vgl. zu diesem Projekt auch den im Internet frei abrufbaren Kurzbericht vom 11.09.2019).

Laut Herrn Beidersandwisch sind Infrastruktur-Vorhaben der öffentlichen Hand häufig von Zeit- und Kostensteigerungen charakterisiert, wofür es mehrere einleuchtende Gründe gibt: Ein starker Einfluss exogener Faktoren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Einbindung Träger öffentlicher Belange, Schnittstellen zu anderen Infrastrukturen etc.), das Erfordernis von Planfeststellung sowie eine ausgeprägte technische und organisatorische Komplexität, bedingt einerseits durch ein heterogenes Leistungsportfolio und andererseits durch die Notwendigkeit des weitergehenden Eisenbahnbetriebs neben der Bautätigkeit (Bauarbeiten sind nur in den sog. Sperrpausen möglich). Angesichts dieser Situation überrascht es nicht, dass die DB neue effizientere Projektabwicklungsmodelle und Anreizsysteme sucht.

Die Auswertung einer Vielzahl ausländischer Projekte und der entsprechenden Begleitstudien hätte aufgezeigt, so der Referent, dass die Verwendung einzelner Bausteine schon zu einer Steigerung der Prognosesicherheit und der Nutzenstabilität beitragen könne. Zu einem Mehrwert komme es nämlich bereits, wenn auch nur einzelne Bausteine eines IPA-Modells verwirklicht würden (z.B. die gemeinsame Einbindung des Ausführenden (gemeinsam durch den Auftraggeber und den Planer), die gemeinsame Definition des Leistungssolls oder eine Gewinn-/Verlustverteilung bzgl. des Erreichens der Zielkosten), auch ohne einen klassischen Mehrparteienvertrag. Dennoch sollte, so der Referent, unbedingt ein vollumfassender Einsatz der klassischen IPA-Bausteine angestrebt werden. Jeder Baustein sei nämlich für die volle Ausschöpfung des Potentials des IPA-Konzeptes so wichtig wie die Zahnräder eines Uhrwerkes für das Funktionieren einer Uhr. Wenn nicht alle IPA-Bausteine ineinandergreifen, könne das Potential des IPA-Konzeptes nicht voll ausgeschöpft werden.

 


 

- Ende des Auszugs -

Den vollständigen Bericht zur 19. Sitzung des AK Internationales Baurecht der ARGE Baurecht am 05.03.2020 in Leipzig von Dr. Jan-Bertram Hillig und Tino Beuthan können sie hier betrachten und herunterladen

Die einzelnen Präsentationen zu den Fachvorträgen und der Podiumsdiskussion der 19. Sitzung des Arbeitskreises Internationales Baurecht stehen im Downloadbereich oben rechts auf dieser Seite bereit.