Anlagenbau - Thema für den Arbeitskreis Internationales Baurecht

22. Arbeitskreis Internationales Baurecht: Spannende Themen im neuen Format

Am 18. November von 12.00 bis 18.00 Uhr findet sich bereits zum 22. Mal der Arbeitskreis Internationales Baurecht zusammen, dieses Mal in Weimar. Im Zentrum stehen Grundlagen und Entwicklungen von Lieferverträgen für den Maschinen- und Anlagenbau.

Auf dem internationalen Terrain erfahrene Kolleginnen und Kollegen referieren zu spannenden Themen. Dazu gehören voraussichtlich Versicherungen im Maschinen- und Anlagenbaugeschäft, Schweizer Recht als anwendbares Recht, Haftung für Mangelfolgeschäden, sowie der Umgang mit sogenannten „Fitness for Purpose-Pflichten“ und Klauseln in Lieferverträgen zum „Software Support“. Hier erfahren Sie alles zu Hintergründen, Themen und dem neuen zweisprachigen Hybrid-Format.


Hintergrund des 22. Treffens

In Deutschland gibt es rund 1 000 sogenannte Hidden Champions. Gemeint sind Mittelständler, oftmals Familienunternehmen, die zwar kaum bekannt sind, die aber Weltmarktführer in ihrem Segment sind. Diese Unternehmen liefern oftmals 90 Prozent ihrer Anlagen und Maschinen ins Ausland. Daher war Deutschland über viele Jahre „Exportweltmeister“. Nun verlor Deutschland diesen Titel vor Kurzem an China. Gleichwohl werden noch immer circa 15 Prozent aller Maschinen weltweit von deutschen Unternehmen geliefert. „Made in Germany“ ist immer noch ein Verkaufsschlager. Vor diesem Hintergrund steht das Thema Lieferverträge bei der 22. Sitzung des Arbeitskreises Internationales Baurecht im Mittelpunkt.


Zweisprachiges Format für internationales Publikum

Der Arbeitskreis findet in einem Hybrid-Format statt. Teilnehmende können entweder in Präsenz in Weimar dabei sein oder online teilnehmen. Damit ist die Veranstaltung für Interessierte aus aller Welt zugänglich. Um diesem internationalen Anspruch gerecht zu werden, findet der erste Teil des Treffens samt aller Vorträge auf Deutsch statt, während im zweiten Teil in englischer Sprache referiert wird– was bei einer Veranstaltung, die „International“ im Titel trägt, durchaus naheliegt.


Die (unter anderem) geplanten Inhalte


„Dauerbrenner“-Themen

  • Überblick zu den Versicherungen des Maschinen- und Anlagenbaugeschäfts
  • Schweizer Recht als anwendbares Recht
  • Haftung für Mangelfolgeschäden (consequential losses)
  • Umgang mit sogenannten „Fitness for Purpose-Pflichten“

Neuere Themen

  • Orgalim-Bedingungen
    • Inhalte und Besonderheiten der Musterverträge, die von „Orgalim“ herausgegeben werden, der Dachorganisation von 47 europäischen Verbänden aus der Maschinenbauindustrie.
    • Erläuterungen der derzeitigen Arbeiten an neuen Musterverträgen bzw. neuen Auflagen
  • Klauseln in Lieferverträgen zum „Software Support“ (für die Elektronik der Maschinen und Anlagen) und zum „Escrow-Agreement“ (zum Quellcode der Software).


Einfach per E-Mail anmelden

Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden zu den geplanten Inhalten. Wenn Sie automatisch Aktualisierungen erhalten möchten, melden Sie sich am besten gleich zum 22. Arbeitskreis Internationales Baurecht an. Schicken Sie dazu einfach eine E-Mail an: ak-international@arge-baurecht.com

Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Anmeldung mit, ob sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten. (Die Präsenzplätze sind begrenzt und werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben). Die Teilnahme ist kostenlos.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Marita Grabosch: 030 203907-7596