Nachbericht zum 28. Arbeitskreis: Herausforderungen beim Bau von LNG Terminals

Nachfolgend wird über die 28. Sitzung des Arbeitskreises (AK) Anlagenbau, Infrastruktur & Internationales Baurecht am 10.09.2025 berichtet und die Inhalte der dort gehaltenen Fachvorträge zusammengefasst. Die Sitzung wurde von Herrn Dr. Oliver Koos (GSK Stockmann), AK-Leiter, inhaltlich konzipiert und mode-riert. Die Sitzung fand online auf Deutsch statt.

von Dr. Oliver Koos, Frankfurt am Main

I Überblick

Die 28. Sitzung des Arbeitskreises „Anlagenbau, Infrastruktur und internationales Baurecht“ widmete sich den Herausforderungen beim Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Anlass war die drastisch veränderte Versorgungslage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der Sprengung der Nord Stream-Pipelines. Ziel war es, Einblicke aus verschiedenen Perspektiven – Ministerium, Projektentwicklung, Bau, Versicherung, Beihilfenrecht – zu geben und die interdisziplinären Herausforderungen zu beleuchten.

 

II Einzelne Beiträge

1. Dr. Alexander Lücke: Aufbau LNG-Infrastruktur in Deutschland

Dr. Alexander Lücke (Unterabteilungsleiter Energiesicherheit; Gasmärkte; Umsetzung Abwehrschirm, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) startete mit einem umfassenden Überblick über die Ausgangslage 2022, als Deutschland noch stark von russischem Gas abhängig war und keine eigenen LNG-Terminals besaß. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der Sprengung der Nord Stream-Pipelines wurde in Rekordzeit die LNG-Infrastruktur aufgebaut: Fünf FSRUs wurden gechartert, Standorte identifiziert (u.a. Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade, Mukran) und die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH gegründet.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglichte schnelle Genehmigungen und Ausnahmen von Umweltprüfungen. Lücke betonte die Bedeutung der Terminals für die Versorgungssicherheit, die Transformation zu grünen Gasen ab 2043 und die Rolle der LNG-Infrastruktur als „Versicherung“ gegen Versorgungskrisen. In der Diskussion wurden Fragen zum Schutz der Terminals vor Sabotage und zur langfristigen Umstellung auf grüne Gase gestellt.

 

Klare Verantwortlichkeiten, gemeinsame Risikosteuerung und pragmatische Lösungen sind entscheidend, da kein Vertrag alle Eventualitäten abdecken kann.

 

2. Raf Vermeyen: Planungsverträge

Raf Vermeyen (Managing & Project Director, Tree Energy Solutions GmbH) beleuchtete alsdann die Herausforderungen bei Großprojekten wie LNG-Terminals aus Sicht der Projektabwicklung. Er hob die Komplexität, den Zeitdruck, die Vielzahl der Stakeholder und die Unsicherheiten hervor. Vermeyen stellte gängige Vertragsmodelle vor.

Er empfahl, klare Rollen und Verantwortlichkeiten zu definieren, eine gemeinsame Risikomatrix zu führen und Eskalationsmechanismen wie Dispute Adjudication Boards einzurichten. Besonders betonte er die Bedeutung von Flexibilität, Kooperation und realistischen Zeitplänen. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass kein Vertrag alle Eventualitäten abdecken kann und pragmatische Lösungen entscheidend sind.

 

3. RA Jarl-Hendrick Kues: Herausforderungen beim Bau von LNG-Terminals aus Vertragsgestaltungssicht

Jarl-Hendrik Kues (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Seniorpartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb) berichtete aus der Perspektive der Auftragnehmerberatung über die Vergabe- und Vertragsgestaltung bei den Projekten Wilhelmshaven, Stade und Mukran. Er zeigte, wie das LNG-Beschleunigungsgesetz Dringlichkeitsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ermöglichte und so extrem kurze Zeitpläne realisiert werden konnten.

In Wilhelmshaven wurde ein Cost-plus-Fee-Vertrag mit Pauschale für Planung und Material gewählt, um die fehlende Planungsgrundlage und den Zeit-druck abzufedern. In Stade gab es bereits mehr Planung, sodass ein klassischer Einheitspreisvertrag möglich war. Kues betonte die Bedeutung der Materialbeschaffung, die Risikoverteilung und die Flexibilität aller Beteiligten. In der Diskussion wurde der Spagat zwischen Geschwindigkeit und Gewähr-leistung sowie der Umgang mit Mangelfolgeschäden thematisiert.

 

4. RA Dr. Arne Gniechwitz: Beihilfenrecht für Häfen und Terminals

Dr. Arne Gniechwitz (Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GSK Stockmann) erläuterte die beihilfenrechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Terminals. Er stellte dar, dass die EU bereits seit 2010 zur Diversifizierung der Gasversorgung aufrief, Deutschland aber erst 2022 nach Kriegsausbruch reagierte. Er erklärte die Genehmigungspraxis der EU-Kommission am Beispiel des Landterminals Brunsbüttel und der Finanzierung der FSRUs durch die Deutsche Energy Terminal GmbH.

Gniechwitz ging auf die Besonderheiten der Beihilfen für Hafeninfrastruktur ein und erläuterte die Anforderungen an die Notifizierung und den Anreizeffekt. In der Diskussion wurden praktische Fragen zur Antragstellung und zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns behandelt.

 

Cyber Risiken, Planungsfehler und eine frühzeitige gemeinsame Risikoanalyse müssen fester Bestandteil der Versicherungsplanung sein.

 

5. Jürgen Brühl: Versicherungen

Jürgen Brühl (Key Client Executive, Marsh Specialty Energy & Power, Marsh GmbH). gab einen Überblick über die versicherungstechnischen Herausforderungen bei LNG-Terminalprojekten. Er stellte die wichtigsten Risiken dar: Vertrags-, Baugrund-, Lieferketten-, Natur-gefahren-, Cyber- und Betriebsrisiken. Brühl erläuterte verschiedene Absicherungsstrategien – von Einzelversicherungen bis zu kombinierten Projektversicherungen, die alle Beteiligten und Risiken abdecken.

Die Bedeutung von Cyber-Risiken und die Notwendigkeit, auch Planungsfehler abzusichern, wurden besonders hervorgehoben. Er empfahl eine frühzeitige Risikoanalyse, klare Regelungen zu Deckungssummen und Selbstbehalten sowie die Einbindung aller Stakeholder in die Versicherungsplanung.

 

6. Kathrin Harendt: Sicherheiten

Frau Harendt (Head of Surety, Credit Specialties, Germany, Associated Member Specialty Energy & Power) ergänzte die speziellen Anforderungen an Bürgschaften und Garantien bei Großprojekten wie LNG-Terminals. Sie erläuterte die verschiedenen Arten von Bürgschaften, die im Lebenszyklus eines LNG-Terminals relevant sind, darunter Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Frau Harendt ging auf die Anforderungen von Auftraggebern, Banken und Investoren ein und zeigte auf, wie Bürgschaften zur Absicherung von Zahlungs- und Leistungsrisiken beitragen. Sie betonte die Bedeutung einer frühzeitigen und projektspezifischen Abstimmung der Bürgschaftsbedingungen, um Liquiditätsengpässe und Verzögerungen zu vermeiden. Zudem stellte sie dar, wie Garantien und Bürgschaften in die Gesamtstruktur der Projektfinanzierung und -versicherung eingebettet werden sollten, um ein ganzheitliches Risikomanagement zu gewährleisten. Insbesondere erläuterte sie die Mehrwerte der Nutzung von Kautionsversicherern als Bürgen als Alternative zur Bankbürgschaft (z.B. Schonung der Liquidität / Kostensenkung).

 

7. RA Dr. Florian Englert: Kampfmittel

Herr Dr. Englert (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Baurechtskanzlei prof englert + partner Rechtsanwälte PartGmbB) widmete seinen Vortrag dem Thema Kampfmittelmanagement, das bei der Errichtung von LNG-Terminals und der zugehörigen Infrastruktur eine zentrale Rolle spielt. Er erläuterte, dass insbesondere an norddeutschen Küstenstandorten und in Hafenbereichen mit erheblichen Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg zu rechnen ist, darunter Blindgänger, Munition und andere Kampfmittel im Boden oder Gewässergrund.

Herr Dr. Englert stellte die rechtlichen Grundlagen und die Pflichten der Projektbeteiligten dar: Bereits in der Planungsphase müssen Kampfmittelrisiken identifiziert und bewertet werden. Er beschrieb die typischen Abläufe – von der historischen Luftbildauswertung über geophysikalische Sondierungen bis hin zur fachgerechten Bergung und Entsorgung durch zertifizierte Spezialfirmen. Dabei betonte er die Bedeutung der engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Kampfmittelräumdiensten.

Ein besonderer Fokus lag auf den Auswirkungen für die Projektplanung und -durchführung: Kampfmittelmanagement ist ein kritischer Zeit- und Kostenfaktor, der frühzeitig in die Termin- und Budgetplanung einbezogen werden muss. Englert wies auf die Notwendigkeit hin, entsprechende Regelungen in Bau- und Ingenieurverträgen zu verankern, um Risiken und Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen. Er schilderte Praxisbeispiele, bei denen Kampfmittelfunde zu Bauverzögerungen führten, und gab Empfehlungen für ein proaktives Risikomanagement.

 

Enge Abstimmung, pragmatische Lösungen und ein kooperatives Miteinander sind entscheidend, um LNG Projekte unter hohem Zeitdruck erfolgreich umzusetzen.

 

8. Holger Banik: lessons learned – Bau von LNG Terminals

Herr Banik (CEO, Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG und JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft mbh Co. KG) beleuchtete abschließend die Herausforderungen und Erfahrungen beim Ausbau der Hafeninfrastruktur für LNG-Terminals aus Sicht eines öffentlichen Hafeninfrastrukturunternehmens. Er schilderte, wie kurzfristig 2022 uns 2023 Flächen und Liegeplätze für die schwimmenden und später festen LNG-Terminals bereitgestellt werden mussten. Dabei standen die Hafeninfrastrukturunternehmen vor der Aufgabe, bestehende Hafenlogistik und -nutzung mit den neuen Anforderungen der Energieinfrastruktur zu koordinieren.

Herr Banik betonte dabei die Bedeutung einer engen Abstimmung mit Behörden, Terminalbetreibern und weiteren Stakeholdern, um Genehmigungen, Finanzierung, Bauzeiten und Sicherheitsanforderungen unter hohem Zeitdruck zu erfüllen. Er ging auch auf die Herausforderungen im Umgang mit Anwohnern, Tourismusinteressen und Umweltauflagen ein. Die Erfahrungen aus der Hafenentwicklung zeigten, dass Flexibilität, pragmatische Lösungen und ein kooperatives Miteinander aller Beteiligten entscheidend für den Erfolg der LNG-Projekte waren.

 

III. Fazit

Die Vorträge zeigten die Vielschichtigkeit und die Herausforderungen sowohl in politischer, technischer als auch rechtlicher Hinsicht beim Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland, die nur durch enge Zusammenarbeit, flexible rechtliche Rahmenbedingungen und pragmatische Lösungen in Rekordzeit gelang.

Die Herausforderungen reichen von geopolitischen Risiken über technische und rechtliche Fragen bis hin zur Projektabwicklung und Vertragsgestaltung, Finanzierung, Beihilfen und Versicherung als auch der praktischen Umsetzung. Auch die Bedeutung des Kampfmittelmanagements als integraler Bestandteil wurde hervorgehoben.

Die Erfahrungen aus dieser „wilden Zeit“ bieten wertvolle Erkenntnisse für künftige Großprojekte im Infrastrukturbereich. Den Referenten ist es sehr gut gelungen, die Herausforderungen und Lösungsansätze bei LNG-Großprojekten aufzuzeigen.

 

IV.       Zum Arbeitskreis (AK) Anlagenbau, Infrastruktur & Internationales Baurecht Internationales Baurecht der ARGE Baurecht

Der AK ist eine Unterorganisation der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Geleitet wird der AK von Dr. Oliver Koos (GSK Stockmann, Frankfurt am Main), Tobias Voigt (KYRISS Legal Rechtsanwalts-GmbH, Hamburg) und Dr. Jörn Zons (Friedrich Graf von Westphalen, Köln). Ziele des AK sind die Förderung des Erfahrungsaustausches zum grenzüberschreitenden Bau- und Anlagenbaurecht sowie die Schulung von Interessierten aus dem Kreis der deutschen Baurechtsanwälte.

Der AK trifft sich in der Regel im Frühjahr und Herbst online. An den Treffen des AK können alle interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen. Weitere Informationen über den AK sind auf der Website der ARGE Baurecht (arge-baurecht.com) oder direkt über Der Arbeitskreis Internationales Baurecht - Über uns verfügbar.

Dr. Oliver Koos

  • Rechtsanwalt
  • Vorsitzender der ARGE Baurecht
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