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SUMMARY:Premiere: Lauftreff der ARGE Baurecht – lockeres Traben durch Prag
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DESCRIPTION:Networking geht auch in Laufschuhen. Deshalb möchten wir diesmal gemeinsam sportlich in den Freitag starten – mit unserem ersten ARGE-Baurecht-Lauftreff.  Die Kolleg:innen von der Arbeitsgruppe junge Baurechtler:innen (AjB) der ARGE Baurecht haben eine nette Tour vorbereitet.  Wer Lust hat, packt einfach die Laufsachen ein und kommt dazu. Tempo und Strecke passen wir ganz entspannt der Gruppe an. Es geht nicht um Bestzeiten, sondern um Bewegung, gute Gespräche und einen frischen Start in den Tag.  Treffpunkt: Hotellobby Termin: Freitag, 13. März, 8:30 Uhr  Also: Laufschuhe schnüren, mitlaufen und Prag am Morgen entdecken. Wir freuen uns auf alle, die dabei sind!
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Networking geht auch in Laufschuhen. Deshalb möchten wir diesmal gemeinsam sportlich in den Freitag starten – mit unserem ersten ARGE-Baurecht-Lauftreff.<br /> <br /> Die Kolleg:innen von der <a href="https://www.linkedin.com/company/arbeitsgruppe-junge-baurechtler-innen-ajb-der-arge-baurecht/" target="_self">Arbeitsgruppe junge Baurechtler:innen (AjB) der ARGE Baurecht</a> haben eine nette Tour vorbereitet.<br /> <br /> Wer Lust hat, packt einfach die Laufsachen ein und kommt dazu. Tempo und Strecke passen wir ganz entspannt der Gruppe an. Es geht nicht um Bestzeiten, sondern um Bewegung, gute Gespräche und einen frischen Start in den Tag.<br /> <br /> <strong>Treffpunkt:</strong> Hotellobby<br /> <strong>Termin: </strong>Freitag, 13. März, 8:30 Uhr<br /> <br /> Also: Laufschuhe schnüren, mitlaufen und Prag am Morgen entdecken. Wir freuen uns auf alle, die dabei sind!</p>
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SUMMARY:„Grundlagenfrühstück“ für junge Baurechtler:innen
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DESCRIPTION:Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung – sponsored by id-Verlags-GmbH und ibr-online.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung – sponsored by id-Verlags-GmbH und <a href="https://www.ibr-online.de/">ibr-online</a>.</p>
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SUMMARY:Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtler:innen: No Risk, More Fun – Grundlagen im Bauversicherungsrecht
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DESCRIPTION:Bauprojekte bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken – und Bauversicherungen sollen sie beherrschbar machen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Deckungslücken, Fehlannahmen und falsch verstandene „All-Risk“-Versprechen führen zu teuren Überraschungen. Der Vortrag gibt einen praxisnahen Überblick über die zentralen Versicherungen im Bauwesen, wie etwa die Bauleistungsversicherung sowie die Bauherren- und Betriebshaftpflichtversicherung, auch kombiniert in einer Projektversicherung. Er erläutert, welche Risiken tatsächlich versichert sind, wie die einzelnen Versicherungen voneinander abzugrenzen sind und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes verlaufen.
Anhand typischer Schadenkonstellationen werden Deckungstatbestände, Ausschlüsse und Obliegenheiten verständlich eingeordnet. Ziel des Vortrags ist es, Risiken realistisch einzuschätzen, Versicherungen gezielt einzusetzen – und Haftungs- und Deckungsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden.  \n\nReferenten:\nIgor Zarva, LL.M. (Versicherungsrecht), Rechtsanwalt, Berlin
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Bauprojekte bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken – und Bauversicherungen sollen sie beherrschbar machen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Deckungslücken, Fehlannahmen und falsch verstandene „All-Risk“-Versprechen führen zu teuren Überraschungen.<br /> Der Vortrag gibt einen praxisnahen Überblick über die zentralen Versicherungen im Bauwesen, wie etwa die Bauleistungsversicherung sowie die Bauherren- und Betriebshaftpflichtversicherung, auch kombiniert in einer Projektversicherung. Er erläutert, welche Risiken tatsächlich versichert sind, wie die einzelnen Versicherungen voneinander abzugrenzen sind und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes verlaufen.</p>
 <p>Anhand typischer Schadenkonstellationen werden Deckungstatbestände, Ausschlüsse und Obliegenheiten verständlich eingeordnet. Ziel des Vortrags ist es, Risiken realistisch einzuschätzen, Versicherungen gezielt einzusetzen – und Haftungs- und Deckungsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden.<br />  </p>\n\nReferenten:\nIgor Zarva, LL.M. (Versicherungsrecht), Rechtsanwalt, Berlin
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SUMMARY:Welcome-Event Mentoring-Programm
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DESCRIPTION:Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht verbindet erfahrende Baurechtler (Mentoren) mit jungen Talenten (Mentees). Im Zuge des Welcome-Events lernen sich Mentoren und Mentees kennen und erhalten Informationen über den weiteren Ablauf.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Das <a href="t3://page?uid=269">Mentoring-Programm der ARGE Baurecht</a> verbindet erfahrende Baurechtler (Mentoren) mit jungen Talenten (Mentees). Im Zuge des Welcome-Events lernen sich Mentoren und Mentees kennen und erhalten Informationen über den weiteren Ablauf.</p>
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SUMMARY:Eröffnung und Begrüßung
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SUMMARY:KI rockt das Bauvertragsrecht
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DESCRIPTION:Der Beitrag stellt Hypothesen für die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die baurechtliche Praxis auf. Ausgehend von der Evolution des Bauvertrags, vom statischen Dokument hin zu digitalen Modellen, wird das Konzept des Digitalen Vertragsmodells vorgestellt. Hierbei fungiert der Vertrag als Datenplattform, die rechtliche Inhalte und technischen Anlagen in Datenbanken und Wissensgraphen vernetzt.
Das ermöglicht die Anwendung von KI-Agenten, deren Leistungsfähigkeit durch spezifische Systemprompts, Wissensdatenbanken und digitalen Werkzeugen definiert wird. Anhand möglicher Anwendungsfälle werden Potentiale der Effizienzgewinne aufgezeigt. Der Vortrag schließt mit einer Analyse der marktstrukturellen Folgen: Diskutiert werden die Disruption klassischer Kanzleistrukturen, die Notwendigkeit neuer Abrechnungsmodelle sowie die Verschmelzung juristischer und technischer Bearbeitungsprozesse.\n\nReferenten:\nProf. Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, Düsseldorf\nAlexander Dellen, Leiter Building Information Modeling bei der Formitas AG, Köln
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der Beitrag stellt Hypothesen für die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die baurechtliche Praxis auf. Ausgehend von der Evolution des Bauvertrags, vom statischen Dokument hin zu digitalen Modellen, wird das Konzept des Digitalen Vertragsmodells vorgestellt. Hierbei fungiert der Vertrag als Datenplattform, die rechtliche Inhalte und technischen Anlagen in Datenbanken und Wissensgraphen vernetzt.</p>
 <p>Das ermöglicht die Anwendung von KI-Agenten, deren Leistungsfähigkeit durch spezifische Systemprompts, Wissensdatenbanken und digitalen Werkzeugen definiert wird. Anhand möglicher Anwendungsfälle werden Potentiale der Effizienzgewinne aufgezeigt. Der Vortrag schließt mit einer Analyse der marktstrukturellen Folgen: Diskutiert werden die Disruption klassischer Kanzleistrukturen, die Notwendigkeit neuer Abrechnungsmodelle sowie die Verschmelzung juristischer und technischer Bearbeitungsprozesse.</p>\n\nReferenten:\nProf. Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, Düsseldorf\nAlexander Dellen, Leiter Building Information Modeling bei der Formitas AG, Köln
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SUMMARY:Abbedingung des AGB-Rechts in Schiedsverfahren
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DESCRIPTION:Gerade im Anlagen- und Industriebau weichen die oft den Usancen des internationalen Rechtsverkehrs nachgebildeten Vertragsregeln auch bei Inlandsgeschäften regelmäßig in wichtigen Punkten signifikant ab von den Regelungen des für das deutsche Zivilrecht maßgeblichen BGB. Dann besteht bei strikter Anwendung der Vorschriften in §§ 305ff BGB die Gefahr, dass Vertragsklauseln der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten und vom (Schieds-) Gericht für unwirksam erklärt werden.
Betreffen solche Klauseln bspw. Haftungsbeschränkungen oder wechselseitig zu gewährenden Sicherheiten, so kann durch ihre Unwirksamkeit das gesamte Vertragsregime ins Wanken geraten, eine Folge, die die Vertragsparteien unbedingt vermeiden wollen. Der Vortrag befasst sich deshalb mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Anwendung des deutsches AGB-Rechts zur Vermeidung solcher Unwägbarkeiten in Schiedsverfahren wirksam ausgeschlossen werden kann.\n\nReferenten:\nProf. Stefan Leupertz, Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH, Köln
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Gerade im Anlagen- und Industriebau weichen die oft den Usancen des internationalen Rechtsverkehrs nachgebildeten Vertragsregeln auch bei Inlandsgeschäften regelmäßig in wichtigen Punkten signifikant ab von den Regelungen des für das deutsche Zivilrecht maßgeblichen BGB. Dann besteht bei strikter Anwendung der Vorschriften in §§ 305ff BGB die Gefahr, dass Vertragsklauseln der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten und vom (Schieds-) Gericht für unwirksam erklärt werden.</p>
 <p>Betreffen solche Klauseln bspw. Haftungsbeschränkungen oder wechselseitig zu gewährenden Sicherheiten, so kann durch ihre Unwirksamkeit das gesamte Vertragsregime ins Wanken geraten, eine Folge, die die Vertragsparteien unbedingt vermeiden wollen. Der Vortrag befasst sich deshalb mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Anwendung des deutsches AGB-Rechts zur Vermeidung solcher Unwägbarkeiten in Schiedsverfahren wirksam ausgeschlossen werden kann.</p>\n\nReferenten:\nProf. Stefan Leupertz, Inhaber und Geschäftsführer der 3D2L GmbH, Köln
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SUMMARY:Bauen und Immobilienrecht in Tschechien – ein Überblick
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DESCRIPTION:Der Vortrag befasst sich mit den wichtigsten Aspekten des tschechischen privaten Bau- und Immobilienrechts. Die gesetzliche Struktur und ihre Regelungen, praktische Konsequenzen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sollen vermittelt werden. Neben den Besonderheiten des Bauvertrags, insbesondere betreffend die Haftung und Gewährleistung, thematisiert der Vortrag das Grundstücksrecht.  Hierbei konzentriert sich der Inhalt auf die Sicherung des Bauvorhabens und dingliche Lasten. Einen Überblick über den Erwerb und die Übertragung von Immobilien, die Schnittstelle zum öffentlichen Baurecht, sowie die aktuelle Entwicklung dessen in der Tschechischen Republik runden den Vortrag ab. Vor allem im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der tschechischen Bauwirtschaft und der bereits langandauernden Umstrukturierung des öffentlichen Baurechts lohnt sich ein Blick auf die privatrechtlichen aber auch im Überblick auf die öffentlich-rechtlichen Regularien der tschechischen Republik. \n\nReferenten:\nDr. Ernst Giese, Rechtsanwalt, Prag
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der Vortrag befasst sich mit den wichtigsten Aspekten des tschechischen privaten Bau- und Immobilienrechts. Die gesetzliche Struktur und ihre Regelungen, praktische Konsequenzen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sollen vermittelt werden. Neben den Besonderheiten des Bauvertrags, insbesondere betreffend die Haftung und Gewährleistung, thematisiert der Vortrag das Grundstücksrecht.<br /> <br /> Hierbei konzentriert sich der Inhalt auf die Sicherung des Bauvorhabens und dingliche Lasten. Einen Überblick über den Erwerb und die Übertragung von Immobilien, die Schnittstelle zum öffentlichen Baurecht, sowie die aktuelle Entwicklung dessen in der Tschechischen Republik runden den Vortrag ab. Vor allem im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der tschechischen Bauwirtschaft und der bereits langandauernden Umstrukturierung des öffentlichen Baurechts lohnt sich ein Blick auf die privatrechtlichen aber auch im Überblick auf die öffentlich-rechtlichen Regularien der tschechischen Republik. </p>\n\nReferenten:\nDr. Ernst Giese, Rechtsanwalt, Prag
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SUMMARY:Kaffeepause
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SUMMARY:Ablauf der Verfahren aus richterlicher/anwaltlicher Sicht – do´s and don´ts
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DESCRIPTION:Der Vortrag umfasst zwei kurze Impulsvorträge von Felicitas von Hammerstein und Christiane Columbus zu den Do’s und Don’ts im Verfahren aus richterlicher und anwaltlicher Sicht. Im Anschluss treten die Referentinnen in einen moderierten Austausch, in dem typische Herausforderungen in der Verfahrenspraxis sowie unterschiedliche Perspektiven aus Justiz und Anwaltschaft aufgegriffen werden.
Die Diskussion wird für Fragen und Beiträge aus dem Publikum geöffnet. Ziel ist es, aus den praktischen Erfahrungen beider Seiten gemeinsame Ansätze für eine klarere und effektivere Kommunikation zwischen Richterinnen, Richtern sowie Anwältinnen und Anwälten zu entwickeln.\n\nReferenten:\nFelicitas von Hammerstein, Richterin am LG, Berlin\nChristiane Columbus, Rechtsanwältin, Berlin
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der Vortrag umfasst zwei kurze Impulsvorträge von Felicitas von Hammerstein und Christiane Columbus zu den Do’s und Don’ts im Verfahren aus richterlicher und anwaltlicher Sicht. Im Anschluss treten die Referentinnen in einen moderierten Austausch, in dem typische Herausforderungen in der Verfahrenspraxis sowie unterschiedliche Perspektiven aus Justiz und Anwaltschaft aufgegriffen werden.</p>
 <p>Die Diskussion wird für Fragen und Beiträge aus dem Publikum geöffnet. Ziel ist es, aus den praktischen Erfahrungen beider Seiten gemeinsame Ansätze für eine klarere und effektivere Kommunikation zwischen Richterinnen, Richtern sowie Anwältinnen und Anwälten zu entwickeln.</p>\n\nReferenten:\nFelicitas von Hammerstein, Richterin am LG, Berlin\nChristiane Columbus, Rechtsanwältin, Berlin
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SUMMARY:BGH-Rechtsprechungsübersicht
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DESCRIPTION:Anknüpfend an die 66. Baurechtstagung im November 2025 wird die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht vorgestellt und erläutert
 \n\nReferenten:\nClaus Halfmeier, Richter am BGH, Karlsruhe
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Anknüpfend an die 66. Baurechtstagung im November 2025 wird die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht vorgestellt und erläutert</p>
 <ol> </ol>\n\nReferenten:\nClaus Halfmeier, Richter am BGH, Karlsruhe
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SUMMARY:Digitale Produkte (technisches Gebäudemanagement, Software etc.) Müssen diese bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden und wie? „Die Hölle der Gebäudetechnik“
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DESCRIPTION:Gebäude sind inzwischen ohne digitale Elemente kaum noch vorstellbar. So werden etwa Heizungs-, Lüftungs- und Lichttechnik regelmäßig durch Computer gesteuert.
Die dazu seit 1.1.2022 geltenden Vorschriften der §§ 327 ff. und 475a ff. BGB sind jedoch in der Praxis bislang weitgehend unbekannt. Hier werden digitale Produkte für Verbraucherverträge geregelt. Spezielle Regelungen für Unternehmer fehlen hingegen.
Welche rechtlichen Konsequenzen die Regelungen haben und was das für Verträge zwischen Unternehmern bedeuten könnte, erläutert dieser Vortrag.  \n\nReferenten:\nMartin Seebass, Referendar am Landgericht Dresden und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Forvis Mazars, Dresden
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Gebäude sind inzwischen ohne digitale Elemente kaum noch vorstellbar. So werden etwa Heizungs-, Lüftungs- und Lichttechnik regelmäßig durch Computer gesteuert.</p>
 <p>Die dazu seit 1.1.2022 geltenden Vorschriften der §§ 327 ff. und 475a ff. BGB sind jedoch in der Praxis bislang weitgehend unbekannt. Hier werden digitale Produkte für Verbraucherverträge geregelt. Spezielle Regelungen für Unternehmer fehlen hingegen.</p>
 <p>Welche rechtlichen Konsequenzen die Regelungen haben und was das für Verträge zwischen Unternehmern bedeuten könnte, erläutert dieser Vortrag.<br />  </p>\n\nReferenten:\nMartin Seebass, Referendar am Landgericht Dresden und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Forvis Mazars, Dresden
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SUMMARY:Bedenkenhinweispflicht in BGB und VOB/B - wie weit geht sie?
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DESCRIPTION:Die Grundsätze der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht sind Kernbestand des privaten Baurechts und jahrzehntelang eingeübt. Gleichwohl zeigen sich in der konkreten Anwendung Unsicherheiten. So liegt es etwa bei der Frage, ob und inwieweit Fachkenntnisse des Bestellers (auch solche, die durch seine Planer vermittelt sind) schon für sich geeignet sind, die Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers einzuschränken oder gar entfallen zu lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.2024 10 U 23/24, juris-Rn. 136).
Ausgehend von der These des Referenten, dass die Prüfungspflicht ein von dem Unternehmer geschuldeter Teilerfolg ist, soll ihre „Reichweite“ diskutiert werden. Anhand der zum Leitbild des BGB gewonnenen Erkenntnisse sind sodann die Folgen für die VOB/B zu ziehen. Lassen sich VOB/B und BGB in Einklang bringen? Oder führt die VOB/B je nach Verwenderrolle zu einer Einschränkung oder Ausweitung der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht?\n\nReferenten:\nDr. Tobias Rodemann, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Die Grundsätze der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht sind Kernbestand des privaten Baurechts und jahrzehntelang eingeübt. Gleichwohl zeigen sich in der konkreten Anwendung Unsicherheiten. So liegt es etwa bei der Frage, ob und inwieweit Fachkenntnisse des Bestellers (auch solche, die durch seine Planer vermittelt sind) schon für sich geeignet sind, die Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers einzuschränken oder gar entfallen zu lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.2024 10 U 23/24, juris-Rn. 136).</p>
 <p>Ausgehend von der These des Referenten, dass die Prüfungspflicht ein von dem Unternehmer geschuldeter Teilerfolg ist, soll ihre „Reichweite“ diskutiert werden. Anhand der zum Leitbild des BGB gewonnenen Erkenntnisse sind sodann die Folgen für die VOB/B zu ziehen. Lassen sich VOB/B und BGB in Einklang bringen? Oder führt die VOB/B je nach Verwenderrolle zu einer Einschränkung oder Ausweitung der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht?</p>\n\nReferenten:\nDr. Tobias Rodemann, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf
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