Baurecht trifft elsässische Lebensart: 63. Baurechtstagung…
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Köln – lebendig, architektonisch markant und mit genau der richtigen Mischung aus Tradition und Aufbruch. Am 13. und 14. November 2026 wird die Stadt zum Schauplatz der 68. Baurechtstagung und damit zum Treffpunkt für alle, die das Baurecht in Praxis, Beratung und Rechtsprechung prägen. Zwischen Dom, Rhein und Großstadtflair steht Köln für das, was auch die Tagung ausmacht: fachliche Tiefe, Austausch auf Augenhöhe und den Blick nach vorn.
Auf dem Programm in Köln stehen auch diesmal aktuelle und praxisrelevante Themen aus dem privaten Bau- und Architektenrecht, darunter Bauträgerrecht, Organhaftung, Urheberrecht und Mängelrechte. Ein besonderer Höhepunkt ist erneut die Übersicht zur aktuellen BGH-Rechtsprechung – dieses Mal wieder mit VorsRiBGH Rüdiger Pamp.
Termine der nächsten Baurechtstagungen
68. Baurechtstagung am 13. und 14. November 2026
Pullmann Cologne, Helenenstrasse 14, 50667 Köln
69. Baurechtstagung am 5. und 6. März 2027
Maritim Seehotel, Strandallee 73, 23669 Timmendorfer Strand
70. Baurechtstagung am 5. und 6. November 2027
Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12, 80335 München
71. Baurechtstagung, Frühjahr 2028 in Kopenhagen
Termine bitte vormerken, Informationen folgen
Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung – sponsored by id-Verlags-GmbH und ibr-online.
RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düssel¬dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projekt¬managements für große Immobilienprojekt¬entwicklungen und Infra-strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.
Rüdiger Pamp ist seit September 2010 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Seit November 2018 leitet er den schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat; seit Januar 2021 hat er zugleich auch den Vorsitz im Dienstgericht des Bundes inne.
RAin Dr. Birgit Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät und vertritt seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts; sie wird hierbei vertragsgestaltend ebenso wie außergerichtlich beratend und als gerichtliche Vertreterin tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.
Die Veranstaltung endet am Samstag, 14. November 2026, um 14:45 Uhr.
Für die Teilnahme an der Baurechtstagung in Prag ist bei einer beruflich bedingten Auslandsreise eine A1 Bescheinigung erforderlich. Dies gilt auch für selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und unabhängig von der Dauer der Reise.
Die A1 Bescheinigung bestätigt die Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Der A1-Antrag ist über das Portal „sv.net“ (Login - SV-Meldeportal) zu stellen.
Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Bescheinigung ausgedruckt mitzuführen.
Weitere Informationen: Geschäftsreise ins europäische Ausland nur noch mit A1-Bescheinigung - Anwaltsblatt
Wichtig: Bei der Präsenzteilnahme fällt die tsch. MwSt. in Höhe von 21% an, die Onlineteilnahme ist von der MwSt.befreit.
Teilnahme in Präsenz & Online
Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
Nichtmitglieder € 425,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
Ausbildungstarif
Präsenz & Online für Studierende, Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vor dem 2. Staatsexamen (Nachweis erforderlich)
€ 50,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
Teilnahmegebühr für Richterinnen und Richter
Sondertarif € 80,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann bei der Anmeldung ausgewählt werden.
Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).
Die FAO-Bescheinigungen werden zwei bis drei Wochen nach Tagungsende von der Deutschen AnwaltAkademie versendet.
An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.
Pullmann Cologne
Helenenstrasse 14
50667 Köln
DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Ansprechpartner: Philipp Arndt
arndt@anwaltakademie.de
Tel.: 030-726153-181
Die ARGE Baurecht engagiert sich aktiv für den juristischen Nachwuchs. Um den fachlichen Einstieg für junge Kolleg:innen zu erleichtern, bieten wir eine Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtlerinnen und Baurechtler bis 40 Jahre an. Für Studierende und Referendar:innen gilt die vergünstigte Teilnahmegebühr von nur 50,00 Euro.
Auch bei der nächsten Baurechtstagung bieten wir auch wieder unser Mentoring-Programm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, dürfen einmal kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen. Das gilt auf zwei Wegen.
Dann nehmen Sie zunächst als Interessent teil, ganz ohne Beitritt. Voraussetzung ist ein ernsthaftes Interesse an einer Mitgliedschaft. So verschaffen Sie sich erst einen Eindruck von unseren Veranstaltungen und der Gemeinschaft und entscheiden danach.
Dann melden Sie sich zur Tagung an und erklären gleich Ihren Beitritt. Auch diese erste Tagung nach dem Beitritt ist für Sie kostenfrei.
Beide Optionen wählen Sie direkt bei der Anmeldung zur nächsten Tagung aus.
Wichtig: Das Angebot gilt einmal pro Person. Wer es als Interessent nutzt und später Mitglied wird, kann es nicht erneut nutzen.
Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen. Bringen Sie interessierte Mitstreiter zur nächsten Tagung mit.
Die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.
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