68. Baurechtstagung am 13. und 14. November 2026

Köln – lebendig, architektonisch markant und mit genau der richtigen Mischung aus Tradition und Aufbruch. Am 13. und 14. November 2026 wird die Stadt zum Schauplatz der 68. Baurechtstagung und damit zum Treffpunkt für alle, die das Baurecht in Praxis, Beratung und Rechtsprechung prägen. Zwischen Dom, Rhein und Großstadtflair steht Köln für das, was auch die Tagung ausmacht: fachliche Tiefe, Austausch auf Augenhöhe und den Blick nach vorn.

Baurechtliche Impulse zwischen Dom und Rhein

Auf dem Programm in Köln stehen auch diesmal aktuelle und praxisrelevante Themen aus dem privaten Bau- und Architektenrecht, darunter Bauträgerrecht, Organhaftung, Urheberrecht und Mängelrechte. Ein besonderer Höhepunkt ist erneut die Übersicht zur aktuellen BGH-Rechtsprechung – dieses Mal wieder mit VorsRiBGH Rüdiger Pamp.

Save the Date:

Termine der nächsten Baurechtstagungen

68. Baurechtstagung am 13. und 14. November 2026
Pullmann Cologne, Helenenstrasse 14, 50667 Köln

69. Baurechtstagung am 5. und 6. März 2027
Maritim Seehotel, Strandallee 73, 23669 Timmendorfer Strand

70. Baurechtstagung am 5. und 6. November 2027
Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12, 80335 München

71. Baurechtstagung, Frühjahr 2028 in Kopenhagen

Termine bitte vormerken, Informationen folgen

Das Programm der 68. Baurechtstagung

Freitag, 13. November 2026

  • Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung – sponsored by id-Verlags-GmbH und ibr-online.

  • Dipl.-Ing. Michael Dieck, Köln
    Dipl.-Ing. Claus Rödding, Hamburg
  • Dr. Petra Sterner, LL.M. (UCT), Rechtsanwältin, Berlin
  • Dr. Andreas Berger, Rechtsanwalt, Mönchengladbach

    RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düssel¬dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projekt¬managements für große Immobilienprojekt¬entwicklungen und Infra-strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.

  • Prof. Dr. Winfried Bullinger, Rechtsanwalt, Berlin

Samstag, 14. November 2026

    Rüdiger Pamp, Vorsitzender Richter am BGH

    Rüdiger Pamp ist seit September 2010 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Seit November 2018 leitet er den schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat; seit Januar 2021 hat er zugleich auch den Vorsitz im Dienstgericht des Bundes inne.

  • Dr. Birgit Franz, Rechtsanwältin, München

    RAin Dr. Birgit Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät und vertritt seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts; sie wird hierbei vertragsgestaltend ebenso wie außergerichtlich beratend und als gerichtliche Vertreterin tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

  • Dr. A. Olrik Vogel, Rechtsanwalt, München

Rahmenprogramm

  • 20.00 Uhr Abendveranstaltung

    Köln Sky, KölnTriangle – Hochhaus, Ottopl. 1, 50679 Köln

     

  • Die Veranstaltung endet am Samstag, 14. November 2026, um 14:45 Uhr.

Anmeldeinformationen

  • Für die Teilnahme an der Baurechtstagung in Prag ist bei einer beruflich bedingten Auslandsreise eine A1 Bescheinigung erforderlich. Dies gilt auch für selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und unabhängig von der Dauer der Reise.

    Die A1 Bescheinigung bestätigt die Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend.  Der A1-Antrag ist über das Portal „sv.net“ (Login - SV-Meldeportal) zu stellen.

    Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Bescheinigung ausgedruckt mitzuführen.

    Weitere Informationen: Geschäftsreise ins europäische Ausland nur noch mit A1-Bescheinigung - Anwaltsblatt

  • Wichtig: Bei der Präsenzteilnahme fällt die tsch. MwSt. in Höhe von 21% an, die Onlineteilnahme ist von der MwSt.befreit.

    Teilnahme in Präsenz & Online
    Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)
    Nichtmitglieder € 425,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Ausbildungstarif
    Präsenz & Online für Studierende, Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vor dem 2. Staatsexamen (Nachweis erforderlich)
    € 50,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Teilnahmegebühr für Richterinnen und Richter
    Sondertarif € 80,00 (zzgl. 21% tsch. USt.)

    Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann bei der Anmeldung ausgewählt werden.

  • Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).

    Die FAO-Bescheinigungen werden zwei bis drei Wochen nach Tagungsende von der Deutschen AnwaltAkademie versendet.

    • Für eine schriftliche Stornierung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro
    • Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren fällig. 
    • Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
  • An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.

  • Pullmann Cologne 
    Helenenstrasse 14
    50667 Köln

  • DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin

    Ansprechpartner: Philipp Arndt
    arndt@anwaltakademie.de
    Tel.: 030-726153-181

 

Nachwuchsförderung inklusive

Die ARGE Baurecht engagiert sich aktiv für den juristischen Nachwuchs. Um den fachlichen Einstieg für junge Kolleg:innen zu erleichtern, bieten wir eine  Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtlerinnen und Baurechtler bis 40 Jahre an. Für Studierende und Referendar:innen gilt die vergünstigte Teilnahmegebühr von nur 50,00 Euro.

Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht

Auch bei der nächsten Baurechtstagung bieten wir auch wieder unser Mentoring-Programm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, dürfen einmal kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen. Das gilt auf zwei Wegen.

    Sie sind noch unentschlossen?

    Dann nehmen Sie zunächst als Interessent teil, ganz ohne Beitritt. Voraussetzung ist ein ernsthaftes Interesse an einer Mitgliedschaft. So verschaffen Sie sich erst einen Eindruck von unseren Veranstaltungen und der Gemeinschaft und entscheiden danach.

    Sie sind schon überzeugt?

    Dann melden Sie sich zur Tagung an und erklären gleich Ihren Beitritt. Auch diese erste Tagung nach dem Beitritt ist für Sie kostenfrei.

    Beide Optionen wählen Sie direkt bei der Anmeldung zur nächsten Tagung aus.

    Wer teilnehmen darf:

    • zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
    • Personen, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren
    • Interessierte mit ernsthafter Absicht beizutreten oder neue Mitglieder beim erstmaligen Beitritt

    Wichtig: Das Angebot gilt einmal pro Person. Wer es als Interessent nutzt und später Mitglied wird, kann es nicht erneut nutzen.

    Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen. Bringen Sie interessierte Mitstreiter zur nächsten Tagung mit.

 

Manuskripte der letzten Baurechtstagungen

Die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.

 

Aktuelle Tagungs-News

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