I. Einleitung
Wir haben uns daran gewöhnt, dass Architekten und Ingenieure, Planungsergebnisse in der Form digitaler Modelle übergeben. Die Planungsmodelle sind ein virtuelles Abbild des späteren Gebäudes. Ihre Datenstrukturen können über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie fortentwickelt und dementsprechend auch Grundlage eines FM-Modells werden. Entsprechende Planungsmodelle können mit unterschiedlichsten Informationen attribuiert werden. Sie eröffnen eine planerische Gesamtsicht auf den Projektgegenstand und vermeiden zusätzliche Abstimmungsbedürfnisse. Mit ihrer Hilfe können unterschiedliche Anwendungsfälle umgesetzt werden.
Aber was ist mit dem Bauvertrag? Wir erklären ihn bislang analog und nicht digital. Er wird zumeist in Textform (zumeist als Dokument) entworfen und administriert, wenngleich zunehmend digitale Formate in PDF oder Word verwandt und angewendet werden. Kann nicht auch ein Bauvertrag als Modell verstanden werden, welches diverse Anwendungsfälle im Bereich des Vertragsmanagements eröffnet? Und müssen wir befürchten, dass die digitalen Daten der Bauverträge zukünftig nur noch Attribute von Planungsmodellen werden?
Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Digitalisierung auf das Bauvertragswesen auswirkt, insbesondere ob eine modellbasierte Vertragsgestaltung und ein solches Vertragsverständnis weiter führt und welche Chancen und Möglichkeiten ein solches Verständnis eröffnet.
II. Methoden der Vertragsgestaltung und die Digitalisierung
Methodische Überlegungen zur Bauvertragsgestaltung bleiben ungeachtet der beklagten Effizienzdefizite im deutschen Bauvertragsrecht rar. Wissenschaftliche Untersuchungen haben sich in der Vergangenheit vornehmlich mit der Rechtsnatur des Bauvertrages als Unterfall des Werkvertrages und daraus abgeleiteten materiell-rechtlichen Folgeüberlegungen befasst. Die Erklärungsversuche reichen von Nicklisch´s komplexen Langzeitverträgen bis hin zu Segger-Pierings modifikationsoffenen Austauschverträgen.
Die Bauvertragspraxis hat einen ganzen Blumenstrauß von Vertragstypen entwickelt, die in der Praxis auch angewendet werden. Neben den klassischen Austauschverträgen haben sich seit den 70er Jahren relationale Vertragsgestaltungen durchgesetzt. Derartige Vertragskonzepte grenzen sich von klassischen Austauschverträgen dadurch ab, dass sie mit offenen Vertragsregelungen und vertrauensbasierten Steuerungsmechanismen arbeiten. Speziell bei Großprojekten finden derartige Kooperations- und Partneringstrukturen mit partizipatorischen Gewinnabreden Anwendung. Jüngster Ausdruck derartiger Gestaltungsmethoden sind PPP-Verträge oder IPA-Verträge, auch in der Form von Mehrparteienverträgen.
Die zunehmende Digitalisierung hat inzwischen auch die Bauvertragsgestaltung ergriffen. Sie setzt nicht mehr nur auf den bereits bei relationalen Verträgen betonten Prozesscharakter von Bauverträgen auf, sondern definiert Verträge bereits als Programme, die selbstvollziehenden Charakter haben können, sog. Smart-Contracts.
So kann z.B. ein Smart-Contract-Bauvertrag digitale Leistungsfortschrittskontrollen verarbeiten und Zahlungen digital freigeben (dazu z.B. sog. BIM-Contracts). Der sich selbst abwickelnde Bauvertrag ist keine bloße Zukunftsvision, sondern ein Konzept der näheren Zukunft. Jeder kennt bereits Smart-Contracts aus anderen Geschäftsbereichen, wenn etwa Services über das Internet gebucht, rein digital abgewickelt und schließlich Vertragsentgelte automatisiert eingezogen oder der Vertrag ohne weiteres Zutun bei Abwicklungsstörungen beendet wird.
Ein modellbasiertes Vertragsverständnis geht über den Ansatz einer prozessorientierten Vertragsgestaltung und -abwicklung und auch einer programmhaften Digitalisierung hinaus. Das modellhafte Vertragsverständnis begreift einen Vertrag, insbesondere einen Bauvertrag, als ein eigenständiges Modell. Während der Architekt einen virtuellen Zwilling oder ein digitales Gebäudemodell als Abbild einer zu errichtenden Immobilie erzeugt, gestaltet der Baujurist Bauverträge als virtuelles Abbild einer geplanten Vertragsbeziehung zwischen zwei oder mehreren Beteiligten. Er erschafft somit ein digitales Informationsmodell und damit eine Anwendungsplattform für diverse Abwicklungen während der Laufzeit eines Vertrages.
Auch der Bauvertrag kann somit als ein digitales Datenmodell ausgestaltet werden, nämlich als ein Abbild der Sollanforderungen an einen Leistungsaustausch und Datenbasis für den Vollzug sowie mit vielen weiteren Informationen (die heute in Anlagen enthalten sind) verbunden werden. Der Bauvertrag kann zudem – wie etwa PPP-Gestaltungen verdeutlichen – den gesamten Lebenszyklus einer Vertragsbeziehung umfassen. Zuletzt BauR 1996, 763.
II. Methoden der Vertragsgestaltung und die Digitalisierung
Methodische Überlegungen zur Bauvertragsgestaltung bleiben ungeachtet der beklagten Effizienzdefizite im deutschen Bauvertragsrecht rar. Wissenschaftliche Untersuchungen haben sich in der Vergangenheit vornehmlich mit der Rechtsnatur des Bauvertrages als Unterfall des Werkvertrages und daraus abgeleiteten materiell-rechtlichen Folgeüberlegungen befasst. Die Erklärungsversuche reichen von Nicklisch´s komplexen Langzeitverträgen bis hin zu Segger-Pierings modifikationsoffenen Austauschverträgen.
Die Bauvertragspraxis hat einen ganzen Blumenstrauß von Vertragstypen entwickelt, die in der Praxis auch angewendet werden. Neben den klassischen Austauschverträgen haben sich seit den 70er Jahren relationale Vertragsgestaltungen durchgesetzt. Derartige Vertragskonzepte grenzen sich von klassischen Austauschverträgen dadurch ab, dass sie mit offenen Vertragsregelungen und vertrauensbasierten Steuerungsmechanismen arbeiten. Speziell bei Großprojekten finden derartige Kooperations- und Partneringstrukturen mit partizipatorischen Gewinnabreden Anwendung. Jüngster Ausdruck derartiger Gestaltungsmethoden sind PPP-Verträge oder IPA-Verträge, auch in der Form von Mehrparteienverträgen.
Die zunehmende Digitalisierung hat inzwischen auch die Bauvertragsgestaltung ergriffen. Sie setzt nicht mehr nur auf den bereits bei relationalen Verträgen betonten Prozesscharakter von Bauverträgen auf, sondern definiert Verträge bereits als Programme, die selbstvollziehenden Charakter haben können, sog. Smart-Contracts.
- Ende des Auszugs -
Der vollständige Aufsatz „Der Bauvertrag – ein digitales Modell?" von Prof. Dr. Jur. Klaus Eschenbruch und Alexander Dellen, erschien zuerst in der Fachzeitschrift („Baurecht“ BauR 2026, 497 - 507, Heft 3). Sie können den Beitrag hier online betrachten und herunterladen.