Um Verzögerungen bei Straßenbau- und Sanierungsarbeiten zu vermeiden, stehen ganz zu Beginn fachmännisch durchgeführte Vergabeverfahren, die keine mühsamen Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen. Nur so können ein Vertragsabschluss und anschließend die Baudurchführung innerhalb der vom öffentlichen Träger geplanten Zeit erfolgen. Absichtlich vor die Urlaubszeit gelegte Termine können bei reibungslosem Ablauf der Vergabeverfahren eingehalten werden und verschieben sich nicht nach hinten.
Für einen zügigen Bauablauf erweisen sich klug ausformulierte Bauverträge als besonders hilfreich. Oberste Priorität sollten nach Auffassung der ARGE Baurecht im Bauvertrag klar definierte Verantwortlichkeiten für Auftragnehmer wie für Auftraggeber sein. Dann können Missverständnisse zu den jeweiligen Aufgabenstellungen oder zur Vergütung gar nicht erst entstehen. Auch wenn Streitigkeiten gemäß § 18 Abs. 5 VOB/B nicht zur Arbeitseinstellung führen dürfen, sind sie doch häufig Ursache für einen etwas schleppenden Arbeitsablauf.
Darüber hinaus empfehlen die Experten der ARGE Baurecht bei großen Bauvorhaben mit Eingriffen in den Straßenverkehr eine fachjuristische Begleitung. Denn sollte es zu strittigen Auseinandersetzungen während der Bauphase kommen, lassen sich Konflikte meist entschärfen bevor sie eskalieren und im schlimmsten Fall zu Bauverzögerungen oder gar Baustopp führen können.
Neben einer guten fachanwaltlichen Begleitung sollten öffentliche Träger zudem umfassend und aktuell über Baumaßnahmen und den davon betroffenen Straßenabschnitten informieren. Dann können Autofahrer frühzeitig über Alternativrouten nachdenken und negative Schlagzeilen für öffentliche Auftraggeber bleiben aus.