Studierende freuen sich über ihren Abschluss

Theoretischer Fachanwalt

Sie sind auf der Suche nach einem Berufsanfänger, der bereits mit dem theoretischen Wissen eines Fachanwalts ausgestattet ist? Dann sollten Sie Ihren Blick nach Marburg richten, genauer auf die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg. Das in Deutschland einmalige Angebot richtet sich an Studierende, Absolventen, Doktoranden und Referendare der Rechtswissenschaften aller Universitäten. Das Standardprogramm der universitären Ausbildung werde den besonderen Anforderungen des privaten Baurechts in der gerichtlichen und außergerichtlichen Praxis nicht gerecht, sagt Studienleiter Professor Wolfgang Voit. Wir sprachen mit ihm über die wesentlichen Vorteile seines Studiengangs für Absolventen und Arbeitgeber.

Herr Professor Voit, was sind die wesentlichen Vorteile der Zusatzqualifikation?

Die Zusatzqualifikation Privates Baurecht bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Chance, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt der juristischen Ausbildung ein Alleinstellungsmerkmal und somit bessere Chancen für den späteren Berufseinstieg zu schaffen. Die Vorlesungen behandeln und vertiefen beispielsweise mit dem AGB-Recht, dem allgemeinen Schuldrecht und selbstverständlich dem Werkvertragsrecht examensrelevante Rechtsbereiche. Zudem werden auch Einblicke in bis dato wahrscheinlich unbekannte Rechtsmaterien, wie dem Insolvenz-, dem Vergabe-, oder Architektenrecht ermöglicht. Weiterhin besteht die Chance, durch eine Vielzahl von Kooperationspartnern interessante Praktika in renommierten Kanzleien und national, sowie international tätigen Unternehmen zu absolvieren, um so Einblicke in die alltägliche, juristische (Bau-)Praxis zu bekommen.

Was lernen die Absolventen bei Ihnen, was sie im Studium nicht vermittelt bekommen?

Studierende der Rechtswissenschaften kommen während des Studiums mit dem privaten Baurecht nicht in Berührung und auch während des Referendariats streifen sie die Themen, wenn überhaupt, lediglich am Rande. Unsere Zusatzqualifikation verknüpft Inhalte des regulären Studiums wie AGB-Kontrolle, Mängelrechte oder Sicherheiten in einem Rechtsgebiet miteinander, so dass die Studierenden einen vertieften und praxisorientierten Umgang mit diesen sonst eher abstrakt vermittelten Fragen kennenlernen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen dabei praxisrelevante Themen des privaten Baurechts unter Berücksichtigung des Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrechts, sowie dem Vergaberecht inklusive der relevanten internationalen Bezüge näher kennen.

Welche potentiellen Vorteile bringt die Zusatzqualifikation für Arbeitgeber?

Durch die Zusatzqualifikation soll dem Nachwuchsmangel in der Praxis entgegengewirkt werden. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung unterrichten und begeistern wir werden junge Juristen für das private Baurecht.  Das hoffe ich jedenfalls (lacht). Hierdurch fällt es dem Arbeitgeber zum einen leichter, eine junge Anwältin oder einen jungen Anwalt mit Kenntnissen im privaten Baurecht zu finden. Zum anderen ist die Ausbildung von Absolventen mit Zusatzqualifikation mit bedeutend geringerer Einarbeitung verbunden.

Entspricht die Zusatzqualifikation in der Theorie inhaltlich dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Die Zusatzqualifikation behandelt inhaltlich einen Großteil der nach § 14e FAO geforderten Inhalte und deckt sich insofern weitgehend mit der Ausbildung zum Fachanwalt. Letztlich ist die Zusatzqualifikation aber auf Studierende zugeschnitten, sodass insbesondere Inhalte der Verfahrens- und Prozessführung nach § 14e Nr. 5 FAO eher am Rande vorkommen.

Abschließend noch zwei praktische Fragen: Wie lange dauert die Zusatzqualifikation und wie hoch sind die Kosten für Absolventen?

Bis zur Erlangung des Zertifikats erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wöchentlich mittwochs von 15-19 Uhr Unterricht im privaten Baurecht, und zwar drei Semester lang neben dem regulären Studium. Insgesamt umfassen die Vorlesungen circa 70 Doppelstunden. Hinzu kommen ein einmonatiges Praktikum in einer im privaten Baurecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines entsprechenden Unternehmens oder einem Verband sowie ein wissenschaftliches Seminar. Beides festigt und vertieft das erlernte Wissen. Die Teilnahme ist für Studierende der Philipps-Universität Marburg kostenlos. Für Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen, sowie Studierende anderer Universitäten beträgt der Gasthörerbeitrag 100€ pro Semester. Stipendien gibt es derzeit nicht.

Herr Professor Voit, wir danken Ihnen für das Gespräch!

 

Privates Baurecht braucht Förderer

Ohne Unterstützung wäre die Zusatzqualifikation Privates Baurecht in der Form nicht möglich. Wesentlich sind hier die finanzielle Unterstützung des Vereins zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. sowie die fachliche Zusammenarbeit mit dem Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V, dem Netzwerk Bauanwälte und verschiedener kooperierender Kanzleien bzw. Unternehmen. Um die Nachwuchsausbildung auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist der Förderverein auf die Unterstützung der baurechtlichen Praxis angewiesen.

„Wir laden deshalb die im Baurecht spezialisierten Kanzleien ein, diesen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Studierenden, aber auch zur universitären Verankerung des privaten Baurechts zu unterstützen und Mitglied im Förderverein zu werden“, sagt Professor Voit. „Ohne neue Mitglieder und zusätzliche Spenden wird der Verein nicht mehr lange in der Lage sein, die für die Durchführung der Zusatzqualifikation notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.“