Brückenschlag ins Baurecht

Nach wie vor gilt: Das Baurecht braucht Nachwuchs. Grund genug für die ARGE Baurecht, sich intensiver mit diesem wichtigen Zukunftsthema auseinanderzusetzen und dabei auch völlig neue Wege zu gehen. Dazu gehört, die angehenden Juristen bereits während des Studiums anzusprechen, um so Wege in das Baurecht zu identifizieren und zur Stelle zu sein, wenn Entscheidungen für ein Rechtsgebiet getroffen werden. Wo funktioniert das besser, als an der Philipps-Universität in Marburg, an der Studierende schon frühzeitig eine Zusatzqualifikation Privates Baurecht absolvieren können? Dort sprachen wir mit 15 derzeitigen Teilnehmern. Noch bevor die eigentliche Auswertung des Workshops abgeschlossen ist, präsentieren wir Ihnen erste Ergebnisse.

Wie hast du deinen Weg ins Baurecht gefunden? Auf diese Frage bekommt man im Marburg vor allem eine Antwort: „Na durch die Zusatzqualifikation Privates Baurecht“, lautet es einhellig. Noch vor dem Ersten Staatsexamen bekommen Studierende damit – einmalig in Deutschland – bereits intensiven Kontakt mit diesem Rechtsgebiet.

Die meisten der 15 Teilnehmer des Workshops, der am 19. Juni in Marburg stattfand, machten überdies deutlich, dass sie ihre Entscheidung für das Baurecht nicht nur bewusst, sondern sehr ziel- und zukunftsorientiert treffen. Denn die Mehrzahl begründet dies mit karriererelevanten Überlegungen. „Lukrative Job-Aussichten“, „von der Masse abheben“, „wegen des anhaltenden Baubooms“ oder „wegen des in Deutschland einmaligen Angebots“ lauten hier die Antworten der Studierenden. Aber auch konkrete Inhalte der auf drei Semester angelegten Zusatzqualifikation spielen eine wichtige Rolle, wie etwa der Praxisbezug, die Baustellenbesuche, die Praktikumsvermittlung oder die tiefen Einblicke in ein spezielles Rechtsgebiet.

Unkompliziert schlägt hochtrabend

Im weiteren Verlauf des Workshops entwickelten die Teilnehmer Ansätze, wie deutschlandweit für das Baurecht geworben werden könnte, um noch mehr Studierende dafür zu gewinnen. Präsenz und (unkomplizierte) Persönlichkeit spielten dabei eine wichtige Rolle. Als ein Beispiel wurde hier die Teilnahme der ARGE Baurecht bei der diesjährigen Zertifikatsverleihung in Marburg hervorgehoben. Der Auftritt der beiden Vorstandsmitglieder Dr. Petra Sterner und Kathrin Heerdt (wir berichteten) kam gut an bei den Studierenden, die sich „eine unkomplizierte und persönliche Ansprache wünschen“ und gut und gerne auf „unnötig steifes und formelles Gehabe“ verzichten können. Hieraus ergeben sich bereits eine Reihe von Anknüpfungspunkten, mit der sich die ARGE Baurecht bei den Studierenden positionieren kann. Dabei geht es vor allem um Präsenz dort, wo Studierende sind, sowie um fokussierte Angebote, die den Bedarf der Studierenden passgenau decken. Dazu gehören etwa Gastvorträge an Universitäten, die Vorstellung von konkreten Bauprojekten aus juristischer Perspektive, Präsenz auf Karrieremessen, aber auch Informationen zu fachlichen Grundlagen und karriererelevanten Querschnittthemen im Netz oder die Vermittlung von Praktikumsplätzen.

Auch zur Frage, wann im Studium gute Momente bestünden, um auf das Baurecht aufmerksam zu machen, war man sich in Marburg einig. Möglichst frühzeitig sollte dies geschehen, noch im Grundstudium oder spätestens zwischen Grund- und Hauptstudium. Das Repetitorium, hier war man sich einig, hielt keiner der Teilnehmenden für einen guten Moment zur Ansprache. Deutlich günstiger sei die Zeitspanne zwischen dem Ersten und Zweiten Staatsexamen. Nun muss es darum gehen, für jeden dieser Zeitpunkte bedarfsgerechte Mittel und Wege zur Ansprache zu entwickeln.

ARGE Baurecht kennen fast alle

Die Bekanntheit der baurechtlichen Fachorganisationen fragten wir mittels Fragebogen ab. Nur zwei Teilnehmer kreuzten hier bei der ARGE Baurecht ein „nein, kenne ich nicht“ an. Bei allen anderen ist die ARGE Baurecht bekannt. Einige haben „schon mal davon gehört“, andere schätzen die Informationen auf der Webseite, den Besuch der Zertifikatsverleihung, den Nachwuchspreis oder kannten die SOBau. Von den anderen Fachgesellschaften genießt nur die Deutsche Gesellschaft für Baurecht vergleichbare Bekanntheit, da diese die Studierenden regelmäßig zu ihrer Jahrestagung im nahegelegenen Frankfurt am Main einlädt. Da die 54. Baurechtstagung am 8. und 9. November 2019 am selben Ort stattfindet, werden wir als erste Reaktion auf die Ergebnisse des Workshops alle aktuellen Teilnehmer der Zusatzqualifikation dazu einladen.

Mit welchen Leistungen können wir punkten?

Abschließend fragten wir die Teilnehmenden nach möglichen Leistungen, mit denen die ARGE Baurecht bei jungen Juristen punkten kann. Mehr als 30 Ideen kamen hier zusammen, was bereits den Schluss zulässt, dass grundsätzlich Bedarf für Leistungen und Maßnahmen besteht – es müssen nur die richtigen sein. Nach ausführlichem Brainstorming nahmen die Studierenden eine Bewertung vor. Hier gab es einen klaren Sieger unter der Überschrift „Vernetzung“. Die jungen Baurechtler wünschen sich bereits frühzeitig Kontakte in die Branche und die Möglichkeit, diese in einem unkomplizierten Rahmen eigenständig zu knüpfen. Somit liegen auch „Veranstaltungen“ in der Gunst weit vorne, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Uni. Denkbar aus Sicht der Studierenden wären hier Vorträge, Workshops und Sonderveranstaltungen an der Uni, aber auch externe Möglichkeiten wie etwa der Besuch von Baurechtskanzleien oder spezielle „Studententagungen“. Die Teilnahme an den Baurechtstagungen liegt hier nahe, wobei weite, das knappe Studentenbudget belastende Anreisen mit Übernachtung die Begeisterung dafür wiederum etwas bremsen.

Insgesamt dokumentiert die rege Teilnahme der Studierenden in Marburg ein hohes Interesse am Rechtsgebiet Baurecht sowie an maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten. Wir werden den Dialog fortführen und auf dieser Grundlage künftig zielgerichtete Maßnahmen entwickeln. Schon jetzt können Sie sich darauf vorbereiten, auf den nächsten Baurechtstagungen mit ungewöhnlichen Fragen wissbegieriger Nachwuchskräfte konfrontiert zu werden.

Als Dankeschön für ihre Teilnahme erhielten die Teilnehmer ein druckfrisches Exemplar vom "Handbuch des Bauverfahrensrechts“, das der Werner Verlag kostenlos zur Verfügung stellte.