Ausgezeichnet: Neue Perspektiven zu Änderungsrechten im Verbraucherbauvertrag

Wie können Bauunternehmen die immer komplexer werdenden Herausforderungen bei der Durchführung von Bauprojekten bewältigen, ohne dabei die Rechte von Verbrauchern zu gefährden?

Diese Frage steht im Mittelpunkt der Abschlussarbeit von Leo Vollert, die neue Erkenntnisse zu den Leistungsänderungsrechten des Unternehmers im Verbraucherbauvertrag liefert. 

Mit seiner fundierten und zugleich praxisorientierten Analyse hat Herr Vollert nicht nur seinen Fachbereich begeistert – er erhält dafür den renommierten Nachwuchsförderpreis „Summa cum Bau“ der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Leistungsänderungen im Bauvertrag sind unvermeidbar, insbesondere bei langfristigen Projekten. Doch während das Verbraucherbauvertragsrecht Verbrauchern umfassenden Schutz bietet, stehen Bauunternehmen oft vor erheblichen Risiken und Unsicherheiten. Leo Vollert, Absolvent der Zusatzqualifikation Privates Baurecht der Philipps-Universität Marburg, zeigt Wege auf, wie unternehmerische Änderungsrechte im rechtlich eng gesteckten Rahmen nicht nur möglich sind, sondern auch fair gestaltet werden können.

„Die Arbeit verbindet juristische Präzision mit einem Gespür für die praktischen Bedürfnisse der Baubranche“, sagt Rechtsanwältin Kathrin Heerdt vom Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Baurecht. „Der junge Kollege beantwortet nicht nur die Frage, wie Änderungsrechte rechtssicher vereinbart werden können, sondern entwickelt auch innovative Vertragsklauseln, die das Potenzial haben, zukünftige Standards zu setzen“.

Die Schlüsselthemen der Arbeit

  • Rechtliche Abgrenzung und Lückenanalyse: Herr Vollert untersucht, inwiefern aus dem BGB Änderungsrechte des Unternehmers abgeleitet werden können, ohne die Schutzmechanismen des Verbraucherbauvertragsrechts auszuhebeln.
  • Fairness durch klare Regelungen: Der Preisträger liefert einen praxisnahen Vorschlag für Vertragsklauseln, die sowohl den Flexibilitätsbedarf der Unternehmen als auch die Schutzinteressen der Verbraucher berücksichtigen. Besonders im Fertighaussektor könnten diese Ideen neue Maßstäbe setzen.
  • Praxistauglichkeit und Transparenz: Die Arbeit analysiert typische Vertragskonflikte und zeigt, wie durch rechtssichere Regelungen nicht nur Streit, sondern auch finanzielle Risiken vermieden werden können.

Leo Vollert erhielt seinen „Summa cum Bau“ im Rahmen der 64. Tagung der ARGE Baurecht am 8. November 2024 in Dresden. Der jährlich vergebene und mit 1.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis würdigt herausragende Arbeiten von Studierenden, deren Arbeiten durch wissenschaftliche Exzellenz und hohe Praxisrelevanz überzeugen. Die Auszeichnung ist Teil der Nachwuchsansprache, mit der die ARGE Baurecht Studierende für das Rechtsgebiet Baurecht begeistern möchte. Jüngste Maßnahme in diesem Zusammenhang ist ein Mentorenprogramm, das erfahrene Baurechtler mit jungen Juristinnen und Juristen verbindet.