...Damit schafft sie die rechtliche Grundlage dafür, Verbraucherschlichtung bundesweit zu ermöglichen. Das bisherige Angebot außergerichtlicher Streitschlichtung in einzelnen Branchen wird so ergänzt.
„Wir freuen uns sehr, dass Schlichtungsverfahren nun eine breitere Basis erhalten“, sagt Dr. Peter Sohn, Vorstandsvorsitzender der ARGE Baurecht. „Dadurch bekommt auch die von uns bereits 2004 entwickelte Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau, neue Aufmerksamkeit.“
Ziel der SOBau ist es, Konflikte nicht eskalieren zu lassen, sondern möglichst zügig und kostensparend zu einem für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnis zu führen. Durch die Schlichtung lassen sich viele Konflikte am, im und um den Bau schnell und rechtssicher lösen.
Ein Hebel der SOBau ist es, die Eigenverantwortung der Konfliktparteien in den Vordergrund zu stellen und ihnen so mehr Entscheidungskompetenz zu geben. Der Schlichter, auf den sich beide Parteien im besten Fall bereits im Bauvertrag geeinigt haben, garantiert die eigene Unabhängigkeit und Neutralität. Er ist fachlich für die Aufgabe qualifiziert und darf für den konkreten Fall alle notwendigen Informationen einholen. Mehr zur Schlichtung nach der SOBau finden Sie hier.