verfahrensbegleitung

die verfahrensbegleitung durch unsere anwälte
Zum Beginn der Zusammenarbeit klärt der Anwalt mit dem Mandanten den Sachverhalt und analysiert die daraus resultierenden Chancen bzw. Risiken. Nächster Schritt ist die Entwicklung einer individuellen Strategie – und nicht zuletzt eine Einschätzung der möglichen Kosten. Auf Wunsch wird der Anwalt dann mit dem Vertragspartner oder der gegnerischen Partei Kontakt aufnehmen und mögliche Lösungsansätze sondieren.

Welche der folgenden Schritte in Frage kommen, hängt vom Verfahrensverlauf und von der jeweiligen Strategie ab. Der Anwalt wird die jeweiligen Vor- und Nachteile ausführlich erläutern und daraufhin auf Entscheidung des Mandanten die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Unterstützung in allen Verfahrensschritten:

  • gütliche Einigung
  • sichern bestehender Ansprüche, z.B. durch einstweilige Verfügungen Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Sicherheit für Werklohn einfordern (§ 648 a BGB)
  • Klage erheben
  • gegnerische Klage abwehren
  • Beweisverfahren einleiten
  • Schlichtungsverfahren nach der SOBau