verfahrensbegleitung
die verfahrensbegleitung durch unsere anwälte
Zum Beginn der Zusammenarbeit klärt der Anwalt mit dem Mandanten den
Sachverhalt und analysiert die daraus resultierenden Chancen bzw.
Risiken. Nächster Schritt ist die Entwicklung einer individuellen
Strategie – und nicht zuletzt eine Einschätzung der möglichen Kosten.
Auf Wunsch wird der Anwalt dann mit dem Vertragspartner oder der
gegnerischen Partei Kontakt aufnehmen und mögliche Lösungsansätze
sondieren.
Welche der folgenden Schritte in Frage kommen, hängt vom
Verfahrensverlauf und von der jeweiligen Strategie ab. Der Anwalt wird
die jeweiligen Vor- und Nachteile ausführlich erläutern und daraufhin
auf Entscheidung des Mandanten die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Unterstützung in allen Verfahrensschritten:
- gütliche Einigung
- sichern bestehender Ansprüche, z.B. durch einstweilige Verfügungen Bauhandwerkersicherungshypothek
- Sicherheit für Werklohn einfordern (§ 648 a BGB)
- Klage erheben
- gegnerische Klage abwehren
- Beweisverfahren einleiten
- Schlichtungsverfahren nach der SOBau