SOBau
schiedsverfahren und schlichtung nach SOBau
Mit der SOBau steht allen Baubeteiligten eine Option offen, die sich bereits in vielen Fällen als Alternative zum kostspieligen Gerichtsverfahren bewährt hat. Das Verfahren basiert auf zwei Stufen. Zunächst wird eine Schlichtung angestrebt, bei der alle Parteien gehört und Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreitet werden. Scheitert die Schlichtung, kann das Schiedsverfahren eingeleitet werden. Dazu einigen sich die Kontrahenten auf ein unparteiisches Gremium, dessen spätere Entscheidung damit als verbindlich anerkannt wird. Im Gegensatz zum ordentlichen Gerichtsprozess besteht das Schiedsgericht ausschließlich aus erfahrenen Baurechtsexperten. Das Verfahren führt damit meist sehr viel schneller und damit bei deutlich geringeren Kosten zu einem für alle Beteiligten tragbaren Ergebnis.
Wenn Sie sich einen Eindruck von einer Schlichtungsverhandlung verschaffen wollen, dann bestellen Sie entweder über das Kontaktformular unsere SOBau-Mappe mit einer DVD der Musterverhandlung oder klicken auf den folgenden Film:
Die ARGE Baurecht, die die SOBau konzipiert hat, bietet begleitende Beratung und vermittelt fachkundige Schlichter, Schiedsrichter sowie Gutachter.
11 Fragen und Antworten
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