bauunternehmen / bauträger
dienstleistung und beratung
Für Bauunternehmen führen juristische Auseinandersetzungen nicht selten zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz. Durch frühzeitige professionelle rechtliche Beratung kann diese Gefahr erheblich vermindert werden. So beraten die in der ARGE zusammengeschlossenen Anwälte nicht nur während eines Prozesses, sondern suchen stets auch nach Möglichkeiten, um Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder abzuwenden.
Tätigkeitsfelder:
- Gestaltung von Bauverträgen mit projektbezogener Risikovorsorge in allen Konstellationen (GU-Verträge, Arge-Verträge, Subunternehmerverträge)
- Gestaltung von Musterverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BVB, ZVB
- Beratung bei grenzüberschreitenden Bauvorhaben und Zusammenarbeit
- Beratung und Begleitung von Unternehmen im Vergabeverfahren zur Wahrung ihrer Chancen auf den Auftrag
- Durchführung von Nachprüfungsverfahren
- bauspezifisches Arbeitsrecht (AEntG, Mindestlöhne, Bürgenhaftung für Sozialversicherung u.ä.)
- Beratung bei Nachtragskonflikten, Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu
- frühzeitige Sicherung von Werklohnansprüchen und deren Durchsetzung
- Gestaltung von Bauträgerverträgen mit den für diesen Mischvertragstyp besonderen Problembereichen
- Synchronisation zwischen Erwerber- und Ausführungsverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
- Vertragsverhandlungen auf Unternehmer- und Auftraggeberseite im Bereich Wohn-, Büro-, Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbauten, Tiefbauten, Spezialimmobilien
- Abwicklung von Bauschäden am Bau