architekten

dienstleistung und beratung

Architekten und Ingenieure müssen sich neben der Planung des Gebäudes auch mit Rechtsfragen befassen, also klären, ob auf einem Grundstück wie gewünscht gebaut werden darf, welche Anforderungen der Brandschutz durchsetzen darf, wie Bauleistungen zu vergeben sind. Hinzu kommen die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen. In all diesen Punkten lohnt es sich fast immer, die baubegleitende Hilfe eines Anwalts wahrzunehmen.

Ein weiterer Aspekt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Hier müssen Architekten und Ingenieure im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen. Anwälte können dabei entscheidend weiterhelfen - auch durch rechtssicheren Schriftverkehr. Darüber hinaus unterstützen sie Architekten und Ingenieure bei der Beschleunigung von Abrechnungsstreitigkeiten, etwa bei der Erstellung prüfbarer Rechnungen gemäß den Anforderungen der HOAI und bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen im Prozess.

Tätigkeitsfelder:

  • Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurleistungen
  • baubegleitende Beratung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauvorhaben, der Vergabe von Bauleistungen, Gestaltung von Bauverträgen, Umgang mit Problemen auf der Baustelle (Nachtragsforderungen, Mängel)
  • Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Durchsetzung
  • Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenhaftungsfälle
  • Beratung zum Umgang mit dem Haftpflichtversicherer zur Sicherung des Versicherungsanspruchs
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen