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Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch

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Architektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst

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Ausländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!

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Bau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken

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Bauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen

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Baurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung

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Bauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen

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Bebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

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Beratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer

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Bodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

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Eigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern

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Grundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!

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Mängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!

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Mängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen

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Mängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen

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Nachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern

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Nebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren

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Nebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren

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Notarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung

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PPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung

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Rechnungen: Rechnungen immer aufheben!

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Rechnungsprüfung: ARGE Baurecht: Rechnungen müssen geprüft werden

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Rechtsdienstleistungsgesetz: Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten

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Schallschutz: Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß

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Schlechtwetter: ARGE Baurecht: Wenn „Schlechtwetter“ für Bauverzögerungen sorgt

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Selbstbeseitigungsrecht: ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben

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Sicherheiten für Baufirmen und Handwerker: ARGE Baurecht: Baufirmen sollten Sicherheiten vertraglich regeln

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Sicherheiten für Fertighaushersteller: ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen

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Sicherheiten für private Bauherren: ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheit ausdrücklich vereinbaren

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SOBau: 10 Fragen zur „SOBau“ der ARGE Baurecht

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SOBau: ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden

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Stundenlohnabrechnungen: ARGE Baurecht: Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein!


BERLIN (DAV) – Bauherren kennen das Problem: Mancher Handwerker schickt unverständliche Rechnungen. Da werden nicht nur Materialkosten, Fuhrparknutzung, An- und Abfahrtszeiten und Lohnpauschalen gemischt, sondern auch nicht nachvollziehbare Stundenkontingente in Rechnung gestellt. Wie soll und kann der Bauherr solche Rechnungen überhaupt prüfen? Die gute Nachricht: Der Bauherr muss sich damit nicht abfinden! Zeitabrechnungen von Unternehmern müssen transparent sein, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. April 2009 entschieden: Unternehmer dürfen demnach nur solche Stunden abrechnen, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung anfallen. Das BGH-Urteil dürfte nach Ansicht der ARGE Baurecht in Zukunft an Bedeutung gewinnen, weil immer öfter nach Stundenlohn abgerechnet wird. Bauherren, die sich übervorteilt fühlen, können demnach verlangen, dass der Unternehmer nachweist, welche Leistungen er in der abgerechneten Zeit erbracht hat. Streiten Bauherr und Bauunternehmer allerdings über den angemessenen Zeitaufwand, dann muss der Bauherr beweisen, dass seine Auffassung richtig ist.

Das ist nach Erfahrung der ARGE Baurecht nicht ohne Tücken. Zunächst einmal reicht es völlig aus, wenn der Unternehmer in der Rechnung angibt, wie viele Stunden zu welchen Stundensätzen angefallen sind. Dabei muss der Unternehmer die Stunden nicht einzelnen Tätigkeiten zuordnen, es sei denn, die Vertragsparteien haben dies vorher ausdrücklich so vereinbart.

Vermutet der Auftraggeber, der Unternehmer habe unwirtschaftlich gearbeitet und zu viele Stunden abgerechnet, dann muss er das auch beweisen. Das kann er aber nur, wenn ihm der Betrieb nähere Auskunft über die Arbeitsstunden gibt. Dazu ist der Unternehmer wiederum verpflichtet. Das ist aufwändig und - mindestens - unerfreulich. Deshalb rät die ARGE Baurecht beiden Vertragspartnern, bereits im Vorfeld einen verbindlichen Zeitrahmen für die Arbeiten abzustecken oder einen fixen Höchstbetrag zu vereinbaren. Das sollte in den meisten Fällen auch möglich sein.

Außerdem, so die ARGE Baurecht, werden Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen, wenn der Unternehmer auf der Rechnung bereits ausweist, für welche Tätigkeiten er wie viele Stunden in Rechnung stellt. Damit wäre auch die vom Bundesgerichtshof gewünschte Transparenz garantiert.


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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

 

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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