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Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch

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Architektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst

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Ausländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!

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Bau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken

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Bauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen

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Baurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung

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Bauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen

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Bebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

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Beratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer

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Bodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

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Eigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern

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Grundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!

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Mängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!

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Mängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen

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Mängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen

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Nachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern

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Nebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren

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Nebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren

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Notarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung

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PPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung

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Rechnungen: Rechnungen immer aufheben!

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Rechnungsprüfung: ARGE Baurecht: Rechnungen müssen geprüft werden

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Rechtsdienstleistungsgesetz: Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten

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Schallschutz: Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß

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Schlechtwetter: ARGE Baurecht: Wenn „Schlechtwetter“ für Bauverzögerungen sorgt

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Selbstbeseitigungsrecht: ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben

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Sicherheiten für Baufirmen und Handwerker: ARGE Baurecht: Baufirmen sollten Sicherheiten vertraglich regeln

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Sicherheiten für Fertighaushersteller: ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen

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Sicherheiten für private Bauherren: ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheit ausdrücklich vereinbaren

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SOBau: 10 Fragen zur „SOBau“ der ARGE Baurecht

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SOBau: ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden


BERLIN (DAV) – Bauen ist ein kompliziertes Geschäft und wird seit Jahren immer aufwändiger. Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen modernen Gegebenheiten und vor allem EU-weitem Standard angepasst werden. Dabei bleiben Transparenz und Übersichtlichkeit oft auf der Strecke. Investoren wie private Bauherren, große Bauunternehmer, kleine und mittlere Handwerksfirmen, Kommunen, internationale Konsortien wie auch Genossenschaften, brauchen deshalb zunehmend juristische Hilfe, um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen. Unterstützt werden sie dabei von qualifizierten Baujuristen der ARGE Baurecht. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wurde 1992 gegründet und ist mit ihren heute annähernd 3.000 Mitgliedern der größte Berufsverband baurechtlich spezialisierter Rechtsanwälte in ganz Europa.

Weil das Baugeschehen immer komplexer und die Rechtsbeziehungen am Bau immer vielschichtiger geworden sind, kommt es auch häufiger zu Streitigkeiten. Ein wichtiges Anliegen der ARGE Baurecht ist es, den Gang zum Gericht möglichst zu vermeiden, denn Auseinandersetzungen vor Gericht dauern unverhältnismäßig lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich im Vorfeld aus.

Um es gar nicht erst zum langwierigen Rechtsstreit kommen zu lassen, hat die ARGE Baurecht die „SOBau“ entwickelt, die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten“. Das Instrument erleichtert kommerziellen Bauherren, Kommunen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren wie auch privaten Bauherren die Abwicklung ihrer Baugeschäfte.

Ratsam ist es, die SOBau bereits bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen und unter Vertrag zu nehmen. Damit sparen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Streitigkeiten viel Zeit, denn der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden. Kommt es auf der Baustelle zu Problemen, sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen, unter der Leitung des neutralen Schlichters, nach gemeinsamen Lösungen. Teure Bauverzögerungen, Stillstände gar, lassen sich so vermeiden, erläutert die ARGE Baurecht.



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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

 

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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