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Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch
mehrArchitektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst
mehrAusländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!
mehrBau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken
mehrBauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen
mehrBaurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung
mehrBauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen
mehrBebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen
mehrBeratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer
mehrBodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen
mehrEigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern
mehrGrundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!
mehrMängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!
mehrMängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen
mehrMängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen
mehrNachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern
mehrNebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren
mehrNebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren
mehrNotarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung
mehrPPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung
mehrRechnungen: Rechnungen immer aufheben!
mehrRechnungsprüfung: ARGE Baurecht: Rechnungen müssen geprüft werden
mehrRechtsdienstleistungsgesetz: Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
mehrSchallschutz: Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß
mehrSchlechtwetter: ARGE Baurecht: Wenn „Schlechtwetter“ für Bauverzögerungen sorgt
mehrSelbstbeseitigungsrecht: ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben
mehrSicherheiten für Baufirmen und Handwerker: ARGE Baurecht: Baufirmen sollten Sicherheiten vertraglich regeln
mehrSicherheiten für Fertighaushersteller: ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen
mehrSicherheiten für private Bauherren: ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheit ausdrücklich vereinbaren
mehrSOBau: 10 Fragen zur „SOBau“ der ARGE Baurecht
mehrSOBau: ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden
BERLIN (DAV) – Bauen ist ein kompliziertes Geschäft und wird seit Jahren immer aufwändiger. Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen modernen Gegebenheiten und vor allem EU-weitem Standard angepasst werden. Dabei bleiben Transparenz und Übersichtlichkeit oft auf der Strecke. Investoren wie private Bauherren, große Bauunternehmer, kleine und mittlere Handwerksfirmen, Kommunen, internationale Konsortien wie auch Genossenschaften, brauchen deshalb zunehmend juristische Hilfe, um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen. Unterstützt werden sie dabei von qualifizierten Baujuristen der ARGE Baurecht. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wurde 1992 gegründet und ist mit ihren heute annähernd 3.000 Mitgliedern der größte Berufsverband baurechtlich spezialisierter Rechtsanwälte in ganz Europa.
Weil das Baugeschehen immer komplexer und die Rechtsbeziehungen am Bau immer vielschichtiger geworden sind, kommt es auch häufiger zu Streitigkeiten. Ein wichtiges Anliegen der ARGE Baurecht ist es, den Gang zum Gericht möglichst zu vermeiden, denn Auseinandersetzungen vor Gericht dauern unverhältnismäßig lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich im Vorfeld aus.
Um es gar nicht erst zum langwierigen Rechtsstreit kommen zu lassen, hat die ARGE Baurecht die „SOBau“ entwickelt, die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten“. Das Instrument erleichtert kommerziellen Bauherren, Kommunen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren wie auch privaten Bauherren die Abwicklung ihrer Baugeschäfte.
Ratsam ist es, die SOBau bereits bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen und unter Vertrag zu nehmen. Damit sparen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Streitigkeiten viel Zeit, denn der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden. Kommt es auf der Baustelle zu Problemen, sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen, unter der Leitung des neutralen Schlichters, nach gemeinsamen Lösungen. Teure Bauverzögerungen, Stillstände gar, lassen sich so vermeiden, erläutert die ARGE Baurecht.
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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com